Das Wichtigste in Kürze
Eine breite Auswahl an verschiedenen Mitarbeitervorteilen bietet das optimale Werkzeug, um im Recruiting zu punkten und ein starkes Employer Branding aufzubauen.
Neben den Vorteilen in der Personalgewinnung und -bindung können Arbeitgeber beim Thema Mitarbeiter-Benefits 2024 auch von finanziellen Vorteilen profitieren.
Vor allem steuerfreie Benefits stellen sowohl für Arbeitgeber als auch Mitarbeiter einen finanziellen Vorteil dar und sollten in der Planung der Benefits berücksichtigt werden.
Mitarbeiter-Benefits, auch Mitarbeitervorteile, Mitarbeiterangebote oder Corporate Benefits genannt, sind zusätzliche Vergünstigungen und Anreize, die Arbeitgeber Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt gewähren. Die Mitarbeiter-Benefits können jederzeit wieder vom Arbeitgeber abgeschafft werden, da es sich um eine freiwillige Leistungen handelt. Diese Leistungen werden oft als Teil des Gesamtpakets der Mitarbeitervergütung und -motivation betrachtet und dienen dazu, das Wohlbefinden, die Zufriedenheit und die Bindung der Mitarbeiter zu fördern.
Benefits für Mitarbeiter können verschiedene Formen annehmen, darunter im Bereich Gesundheit, Rente, Arbeitszeiten, Schulungen, Essen oder Kinderbetreuung und noch vieles mehr. Indem Unternehmen attraktive Benefits anbieten, können Arbeitgeber neue Mitarbeiter anziehen sowie die Unternehmenskultur und die Zufriedenheit der Arbeitnehmer stärken. Somit profitieren nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Unternehmen vom Angebot von Mitarbeiter-Benefits.
Neben den attraktiven Vorteilen für Mitarbeiter, können auch Arbeitgeber im Jahr 2024 stark von Mitarbeiter-Benefits profitieren:
Der Wandel vom Arbeitgebermarkt zum Arbeitnehmermarkt stellt Unternehmen vor eine große Herausforderung: Qualifizierte Fachkräfte zu finden. Dementsprechend müssen Arbeitgeber bei potenziellen Mitarbeitern punkten und etwas bieten, das die Konkurrenz nicht hat. Stehen bei der Entscheidung zwischen zwei Arbeitgebern zwei Unternehmen zur Auswahl, von denen eins davon keine Benefits anbietet, ist die Entscheidung eindeutig.
90%
der Arbeitnehmer sehen Zusatzleistungen als wichtigen Faktor bei der Entscheidung für den Arbeitgeber.
Wichtig ist es für Unternehmen hierbei, ein flexibles Benefit-Angebot zur Verfügung zu stellen, das die verschiedenen Mitarbeiterbedürfnisse berücksichtigt. Dementsprechend bietet eine breite Auswahl an verschiedenen Mitarbeitervorteilen das optimale Werkzeug, um im Recruiting zu punkten und ein starkes Employer Branding aufzubauen.
Seinen Mitarbeitern etwas zu bieten, zeigt, wie wichtig sie für das Unternehmen sind – und vermittelt das Gefühl von Wertschätzung. Es ist belegt, dass Wertschätzung eindeutig die Mitarbeitermotivation fördert und im Zuge dessen auch die Produktivität steigert.
Hierbei muss es sich nicht um 3.000 Euro Prämien oder üppige Urlaubsgelder handeln: Auch kleine Benefits für Mitarbeiter wie ein Essenszuschuss oder monatliche Gutscheine zum Shoppen können schon Großes bewirken und die Arbeitszufriedenheit fördern.
Mit einer erhöhten Motivation und Zufriedenheit geht auch ein weiterer wichtiger Vorteil von Mitarbeiter-Benefits einher: Eine verstärkte Mitarbeiterbindung. Vor allem zu Zeiten des Fachkräftemangels kann das für Unternehmen einen entscheidenden Faktor darstellen – denn eine hohe Fluktuation gefährdet den Unternehmenserfolg.
Da die Bindung von Mitarbeitern ein langfristiger Prozess ist, sollten auch regelmäßig die Bedürfnisse der Arbeitnehmer unter die Lupe genommen werden. Da sich die Mitarbeiterbedürfnisse kontinuierlich ändern, sollten Mitarbeiterangebote regelmäßig darauf angepasst werden. Vor allem moderne Benefits sind entscheidend, um Zufriedenheit zu schaffen und auch jüngere Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.
Weitere Mitarbeiterbindung Maßnahmen finden Sie hier.
Neben den Vorteilen in der Personalgewinnung und -bindung können Arbeitgeber beim Thema Mitarbeiter-Benefits 2024 auch von finanziellen Vorteilen profitieren: Benefits wie bspw. Sachbezüge erfordern geringe bis keine Steuerbeiträge. Dies bietet die Möglichkeit, einiges an Kosten zu sparen im Gegensatz zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung. Auch die Mitarbeiter erhalten somit mehr Netto vom Brutto.
Den finanziellen Vorteil des Sachbezugs im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung können Sie hier kalkulieren.
Moderne Benefits für Mitarbeiter können verschiedenste Lebensbereiche der Arbeitnehmer unterstützen – hierbei sind keine Grenzen gesetzt. Unternehmen sollten dabei die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter berücksichtigen, um ihr Benefit-Konzept für einen maximal positiven Effekt an deren Wünsche anzupassen. Um die Wünsche herauszufinden, bietet sich bspw. eine Mitarbeiterumfrage zum Thema Benefits an.
Folgende Lebensbereiche können Unternehmen bspw. über Mitarbeiter-Benefits unterstützen:
Gesundheit (z.B. Zuschuss zum Fitnessstudio, Yoga, Fitness- und Gesundheits-Apps)
Ergonomie und Technik (z.B. Firmenhandy, Stühle, Bildschirme)
Mobilität (z.B. 49-Euro-Ticket, Tankgutscheine, Dienstfahrrad)
Kinderbetreuung (z.B. Kita-Zuschuss, betriebliche Kinderbetreuung)
Unterhaltung (z.B. Firmenevents, Spielekonsole, Tischkicker)
Weiterbildung (z.B. Coaching, Sprachreisen, Fortbildungen)
Vorsorge (z.B. betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen)
Essen (z.B. Snacks und Getränke, digitale Essensmarken, Verpflegungsmehraufwand)
Finanzielle Leistungen (z.B. Prämien, Boni)
Work-Life-Balance (z.B. flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Sabbatical)
Wie oben aufgeführt, haben Arbeitgeber diverse Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter mit Mitarbeiter-Benefits zu unterstützen. Aber was sind moderne Benefits, die Mitarbeiter wirklich überzeugen? Wir haben die im Jahr 2024 wichtigsten 10 Ideen für moderne Benefits für Mitarbeiter für Sie aufgelistet:
Der 50 Euro Sachbezug gehört zu den beliebtesten Ideen für Mitarbeiter-Benefits – und das nicht ohne Grund. Arbeitgeber können über den 50 Euro Sachbezug einen Benefit bieten, der komplett steuer- und abgabenfrei für Unternehmen und Arbeitnehmer ist. Besonders ansprechend ist hierbei das Angebot von steuerfreien Gutscheinen, die flexibel bei verschiedenen Gutscheinpartnern eingelöst werden können.
Zusätzlich zum 50 Euro Sachbezug können auch 3-mal jährlich je Mitarbeiter Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen verschenkt werden. Dies kann bspw. eine Hochzeit oder ein Geburtstag sein. Auch hier bieten sich steuerfreie Gutscheine für die maximale Flexibilität an. Somit ist über den 50 Euro Sachbezug und die zusätzlichen Aufmerksamkeiten ein steuerfreies Gehaltsextra von 780 Euro jährlich möglich.
Folgende Möglichkeiten gibt es bspw. für steuerfreie Gutscheine:
Gutscheine für Essen und Trinken (z.B. Rewe, Netto, Starbucks)
Mode (z.B. Otto, Asos, Adidas)
Drogerie und Beauty (dm, Müller, Douglas)
Hobbies und Reisen (TUI, Jochen Schweizer, eventim)
Wohnen, Haus und Garten (Ikea, Das Futterhaus, Höffner)
Und noch vieles mehr
Folgende steuerlichen Regelungen müssen Arbeitgeber beachten:
Der Sachbezug darf nicht in Form von Barlohn ausgezahlt werden.
Die steuerfreien Gutscheine müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt werden.
Die Freigrenze von 50 Euro (bei Aufmerksamkeiten 60 Euro) darf nicht überschritten werden, da sonst der gesamte Betrag steuerpflichtig wird.
Der Sachbezug muss in der Lohnabrechnung mit Angabe der Höhe und des Tages des Erhalts aufgeführt werden.
Das 49-Euro-Ticket ist im Mai 2024 eingeführt worden und ermöglicht die deutschlandweite und unbegrenzte Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs für 49 Euro monatlich. Auch für Arbeitgeber bietet das Deutschlandticket eine tolle Möglichkeit: Das 49-Euro-Ticket kann steuerfrei als Jobticket zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Einsatzmöglichkeiten gibt es für das 49-Euro-Ticket als steuerfreier Benefit:
Abrechnung über den Sachbezug: Der Arbeitgeber kauft das 49-Euro-Ticket selbst und gibt es an die Mitarbeiter weiter. Hierbei bietet sich die Abrechnung über den 50 Euro Sachbezug an. Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Jobticket zu einem Preis anbietet, der mindestens 25% niedriger ist als der reguläre Preis, erhält er einen Rabatt von 5% auf das Deutschlandticket. Das bedeutet, dass das Deutschlandticket, wenn es als Jobticket genutzt wird, für die Mitarbeiter mindestens 30% günstiger ist (5% + 25%). Infolgedessen kostet das Deutschlandticket für die Mitarbeiter höchstens 34,30 Euro.
Zu beachten: In diesem Fall können keine weiteren Sachbezüge angeboten werden, da sonst die Freigrenze von 50 Euro überschritten wird.
Abrechnung über den Mobilitätszuschuss: Der Mitarbeiter kauft sich das 49-Euro-Ticket und erhält eine Erstattung des Unternehmens in Form von Barlohn. Hierbei wird das Jobticket über den ÖPNV-Zuschuss erstattet, was seit dem Jahr 2019 für Arbeitgeber und Mitarbeiter steuerfrei ist. Bei dieser Variante kann auch zusätzlich der 50 Euro Sachbezug steuerfrei angeboten werden.
Zu beachten: Die Mitarbeiter müssen hierbei den Rechnungsbeleg beim Arbeitgeber einreichen, damit dieser den Beleg prüfen kann.
Genauere Informationen zum Deutschlandticket als Jobticket finden Sie auch hier.
Das Bedürfnis nach Flexibilität steigt in der modernen Arbeitswelt und erfordert ein Umdenken der Unternehmen. Ein einfaches Mittel, um diesem Anspruch von Mitarbeitern gerecht zu werden, bieten flexible Arbeitszeitmodelle. Die Umfrage der Job-Plattform Remote hat gezeigt, dass 75% der Mitarbeiter in Deutschland flexible Arbeitszeiten als das wichtigste Mitarbeiter-Benefit empfinden.
Der Vorteil von flexiblen Arbeitszeiten: Der Alltag lässt sich einfacher mit dem Beruf vereinbaren und vor allem Arbeitnehmer mit Kindern können ihre Arbeitszeiten so einrichten, dass mehr Zeit mit der Familie bleibt.
Folgende Arbeitszeitmodelle können flexible Arbeitszeiten ermöglichen:
Vertrauensarbeitszeit: Arbeitszeit komplett auf Vertrauensbasis ohne feste Kernarbeitszeiten.
Vier-Tage-Woche: Gleiches Gehalt wie bei einer 40-Stunden-Woche für eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden
Gleitzeit: Kernarbeitszeit mit Anwesenheitspflicht für Mitarbeiter + flexible Gleitzeit mit freier Wahl über die Arbeitszeit
Homeoffice / Remote Work: Mobiler Arbeitsplatz ohne festen Platz im Büro mit flexibler Einteilung der Arbeitszeit
Teamorientierte Arbeitszeit: Aufteilung der wöchentlichen Arbeitszeit gemeinsam mit dem Team mit Rücksichtnahme auf die individuellen Bedürfnisse
Unbegrenzte Urlaubstage: Mitarbeiter können frei entscheiden wie viele Urlaubstage sie im Jahr nehmen möchten
Eine besonders beliebte Idee für Mitarbeiter-Benefits im Jahr 2024 sind digitale Essensmarken, auch Essenszuschuss oder Verpflegungszuschuss genannt. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter hier beim arbeitstäglichen Mittagessen steuerfrei unterstützen.
Die moderne Alternative zu Papier-Essensmarken sind die digitalen Essensmarken, welche in beliebigen Restaurants, Supermärkten oder Imbissen eingesetzt werden können. Die Mitarbeiter kaufen hier eigenständig ihr Mittagessen und reichen den Rechnungsbeleg beim Arbeitgeber ein.
Folgende Vorteile haben digitale Essensmarken für Mitarbeiter und Arbeitgeber:
Auch Mitarbeiter im Homeoffice können den Essenszuschuss nutzen, was eine geeignete Alternative zur herkömmlichen Firmenkantine bietet.
Maximale Flexibilität durch die große Auswahl an Einkaufsmöglichkeiten
Bis zu einem täglichen Betrag von 7,23 Euro je Mitarbeiter bleibt der Essenszuschuss steuerfrei
Tägliche Wahrnehmung des Benefits verstärkt das Gefühl der Wertschätzung
Folgende Regelungen müssen Arbeitgeber für digitale Essensmarken beachten:
Maximaler täglicher Zuschuss von 7,23 Euro je Mitarbeiter an maximal 15 Arbeitstagen pro Monat
Es dürfen kein Alkohol, keine Tabakwaren und keine Non-Food-Artikel erstattet werden
Die Rechnungsbelege müssen vom Arbeitgeber geprüft werden und Angaben zu Ort, Datum, Arbeitsbezeichnung und Belegsumme enthalten – genauere Informationen zur Belegprüfung finden Sie hier
Es dürfen nur Mahlzeiten von tatsächlichen Arbeitstagen mit mindestens 4 Stunden Arbeitszeit erstattet werden
Das Thema Coaching hat in den vergangenen Jahren im Zuge des Persönlichkeitsentwicklung-Trends an Bedeutung hinzugewonnen. Auch Mitarbeiter legen heutzutage besonders Wert darauf, sich sowohl persönlich als auch beruflich weiterzuentwickeln. Arbeitgeber haben hierbei die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mit einem Coaching oder Weiterbildung zu unterstützen und dabei gleichzeitig auch selbst von den hinzugewonnenen Qualifikationen des Arbeitnehmers zu profitieren.
Durch ein Coaching oder eine Weiterbildung lernen Mitarbeiter, mit beruflichen Situationen zukünftig besser umgehen zu können, neue Handlungsmöglichkeiten zu erlernen oder ihre fachlichen Qualifikationen zu erweitern. Vor allem Führungskräfte können so gezielt gefördert und auf ihre Verantwortung vorbereitet werden.
Folgende Qualifikationen können bspw. mit Coaching und Weiterbildungen gefördert werden:
Fachliche Qualifikationen (z.B. Scrum Master)
Selbstvertrauen
Kommunikation mit Kollegen und Vorgesetzten
Entscheidungsfindung
Soziale Kompetenzen
Stressmanagement und Resilienz
Und noch vieles mehr
Fortbildungskosten können, sofern es sich um Weiterbildungsmaßnahmen auf Grundlage des Berufes handelt, sogar steuerfrei erstattet werden. Dies können bspw. die Prüfung zum Meister, Fachvorträg oder Sprachkurse sein.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht inzwischen für viele Mitarbeiter an oberster Stelle. Umso wichtiger werden moderne Benefits für Mitarbeiter, die dies ermöglichen. Arbeitgeber können im Zuge dessen Arbeitnehmer mit Kindern mit einem Kita-Zuschuss, auch Kindergartenzuschuss genannt, steuerfrei unterstützen. Der Vorteil: Für den steuerfreien Zuschuss zum Kindergarten gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze. Besonders in Großstädten sind die Kosten für eine Kita hoch, weshalb eine finanzielle Unterstützung besonders hilfreich sein kann.
Für folgende Einsatzmöglichkeiten kann ein Kinderbetreuungszuschuss bspw. gewährt werden:
Schulkindergärten
Kindertagesstätten
Kinderkrippen
Wochen- oder Tagesmütter
Folgende Regelungen müssen für den Kita-Zuschuss beachtet werden:
Der Kindergartenzuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgen.
Der Zuschuss darf nicht höher sein als die tatsächlichen Kinderbetreuungskosten.
Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber einen Nachweis über die Höhe des Zuschusses vorlegen.
Sofern der Kita-Zuschuss durch den Arbeitgeber lohnsteuerfrei ist, bleibt der Zuschuss sozialversicherungsfrei.
Auch der nicht zahlende Elternteil kann die steuerfreie Erstattung erhalten.
Die Kinder dürfen als Voraussetzung der Erstattung nicht schulpflichtig sein.
Alternativ können Unternehmen auch eine firmeneigene Kita anbieten, bei der die Kinderbetreuung direkt im Unternehmen erfolgt. Diese Variante ist jedoch nicht für alle Unternehmen umsetzbar.
Vor allem seit Corona arbeiten immer mehr Mitarbeiter im Homeoffice – und benötigen umso mehr eine starke Internetverbindung. Die laufenden Internetkosten im eigenen zuhause, egal ob privat oder beruflich, können Unternehmen mit der sogenannten Internetpauschale von bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei bezuschussen.
Zusätzlich können Arbeitgeber mit einem weiteren Internetzuschuss auch einmalige Kosten für die Internetnutzung steuerfrei erstatten.
Folgende Aufwendungen können bei der 50 Euro Internetpauschale erstattet werden:
DSL-Internetverträge
Kabel-Internetverträge
Weitere laufende Kosten für den Internetzugang
Folgende Kosten können zusätzlich über den Internetzuschuss erstattet werden:
Kosten für den Router
Kosten für das Modem
Reparaturen
Anschlussgebühren
Einrichtungskosten für einen Internetanschluss
Und noch weitere zusätzliche Kosten
Zu beachten:
Folgende Regelungen müssen Arbeitgeber bei der Internetpauschale beachten:
Andere Kosten wie bspw. Mobiltelefonverträge oder Streaming-Dienste sind nicht abgedeckt
Die Erstattung erfolgt zusätzlich zum Gehalt.
Für Mitarbeiter ist die Erstattung steuerfrei, während Arbeitgeber von nur 25% Pauschalsteuer und Sozialversicherungsfreiheit profitieren.
Die Erstattung darf die tatsächlich aufgewendeten Kosten nicht übersteigen.
Die Kosten für die Internetnutzung dürfen nur vom Mitarbeiter selbst getragen werden.
Mitarbeiter müssen für laufende Kosten einmal jährlich eine Zusatzvereinbarung zur Bestätigung der Kosten vorweisen.
Für einmalige Kosten müssen die Belege einzeln vorgelegt werden.
Weitere Informationen zur Internetpauschale finden Sie in diesem Artikel.
Nachhaltige Mobilität ist ein elementares Thema der heutigen Gesellschaft. Das Bewusstsein für umweltschonende Fortbewegung steigt auch bei Mitarbeitern – und kann von Arbeitgebern mit einem vergünstigten Dienstfahrrad unterstützt werden.
Der Vorteil für Unternehmen: Das Dienstfahrrad-Leasing ist sozialversicherungsfrei und kann steuerlich abgesetzt werden. Zudem sind hierbei die Kosten im Gegensatz zu einem herkömmlichen Dienstwagen deutlich geringer. Wird das Dienstfahrrad-Leasing in Form einer Gehaltsumwandlung finanziert, entfällt die Lohnsteuer und bietet eine günstige Alternative zur herkömmlichen Gehaltserhöhung. Auch Mitarbeiter profitieren von geringeren Kosten: Aufgrund der Steuervorteile erhalten Arbeitnehmer die Fahrräder wesentlich günstiger.
Folgende Kosten für Dienstfahrräder können Arbeitgeber steuerbegünstigt bezuschussen:
Fahrräder, u.a. Rennräder, E-Bikes oder Mountainbikes
Reparatur- und Wartungskosten
Versicherungen, wie bspw. Diebstahlschutz
Gesundheit und Fitness ist nicht nur wichtig für Mitarbeiter, sondern auch für Unternehmen: Denn so bleiben Mitarbeiter produktiv und leistungsfähig. Umso sinnvoller kann ein Zuschuss zum Fitnessstudio als Mitarbeiter-Benefit sein, welcher komplett steuerfrei über den Sachbezug vom Arbeitgeber übernommen werden kann.
Im Rahmen der Regelung von 50 Euro pro Mitarbeiter können verschiedene Angebote oder Kurse als Sachbezug gewährt werden. Dazu gehören auch Fitnessstudio-Mitgliedschaften, solange der monatliche Beitrag 50 Euro nicht übersteigt. Es besteht auch die Option, Jahresverträge abzuschließen.
Zudem gibt es Anbieter wie Urban Sports Club, die maßgeschneiderte Firmenfitness-Angebote bieten und an deutschlandweit über 6.000 Partner-Standorten diverse Sport- und Wellnessangebote offerieren. Da der Mitgliedsbeitrag unter 50 Euro liegt, können Arbeitgeber den Beitrag steuerfrei erstatten und somit von einer hohen Kostenersparnis profitieren.
Bei einem Zuschuss zum Fitnessstudio profitieren Arbeitgeber und Mitarbeiter von einigen Vorteilen:
Hohes Kostenersparnis sowohl für Mitarbeiter als auch Arbeitgeber
Verbesserte Gesundheit und Produktivität
Reduzierung von krankheitsbedingten Ausfällen
Förderung eines aktiven Lebensstils
Neben einem Zuschuss zum Fitnessstudio haben Arbeitgeber noch die zusätzliche Möglichkeit, durch die betriebliche Gesundheitsförderung die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu verbessern. Bis zu einem jährlichen Betrag von 600 Euro können Unternehmen Gesundheitsleistungen für ihre Arbeitnehmer steuerfrei bezuschussen.
Hierbei kann es sich um verschiedene Gesundheitsleistungen handeln. Voraussetzung ist, dass die Leistungen auf die Verminderung von Krankheitsrisiken und die Förderung der Gesundheit abzielen.
Für folgende Beispiele können Unternehmen die betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei gewähren:
Zertifizierte Präventionskurse (z.B. zum Thema Stress)
Angebote zur gesunden Ernährungsweise
Angebote zur Förderung von Bewerbung
Arbeitsplatzausstattung
Eingliederungsmanagement
Und noch vieles mehr
Folgende Regelungen müssen Arbeitgeber für die betriebliche Gesundheitsförderung beachten:
Die betriebliche Gesundheitsförderung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn
Der jährliche Betrag von 600 Euro darf nicht überschritten werden, da sonst der überschreitende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig wird.
Leistungen, die im direkten Interesse des Unternehmens stehen, sind immer steuerfrei.
Alternativ können Unternehmen auch eine betriebliche Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter schließen. Diese kann über den steuerfreien Sachbezug bis zur monatlichen Freigrenze steuerfrei übernommen werden.
Natürlich müssen Unternehmen nicht gleich alle der genannten Ideen für moderne Benefits für Mitarbeiter in die Tat umsetzen. Arbeitgeber müssen individuell abwägen, welche Benefits wirklich zum Unternehmen und ihren Mitarbeiter passen.
Dennoch haben wir einige Tipps, die die Entscheidung für die richtigen Ideen für Benefits vereinfachen:
Bedarfsanalyse: Arbeitgeber sollten eine gründliche Bedarfsanalyse durchführen, um die Bedürfnisse und Erwartungen ihrer Mitarbeiter zu verstehen. Dies kann durch Mitarbeiterumfragen, Feedbackgespräche oder Diskussionen erreicht werden. Es ist wichtig, die Vielfalt der Mitarbeiter, Altersgruppen, Familienstand und individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Budgetierung: Arbeitgeber müssen ihr Budget festlegen und die Kosten und den Nutzen potenzieller Benefits abwägen. Es ist wichtig, die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die ausgewählten Benefits einen angemessenen Mehrwert für die Mitarbeiter bieten.
Flexibilität und Individualisierung: Da Mitarbeiter unterschiedliche Bedürfnisse haben, ist es ratsam, flexible Benefits anzubieten, die den individuellen Präferenzen gerecht werden. Benefit-Anbieter wie Probonio bieten bspw. Mitarbeitern die Möglichkeit, jeden Monat selbst zu entscheiden, welche Sachbezüge, wie bspw. Fitnessstudio oder Gutscheine, sie nutzen möchten.
Kommunikation: Arbeitgeber sollten die ausgewählten Benefits klar und transparent kommunizieren, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter sie verstehen und schätzen. Hierbei sind Apps für Mitarbeiter-Benefits besonders vorteilhaft, die Mitarbeiter die Benefits täglich über das Smartphone wahrnehmen und wichtige Infos direkt über die App-Anwendung weitergegeben werden können.
Flexible Anpassung: Auch moderne Benefits für Mitarbeiter sollten regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dementsprechend sollte auf flexible Benefit-Angebote, die Unternehmen jederzeit anpassen können, gesetzt werden.
Vor allem steuerfreie Benefits stellen sowohl für Arbeitgeber als auch Mitarbeiter einen finanziellen Vorteil dar und sollten in der Planung der Benefits berücksichtigt werden.
Hier finden Sie nochmal eine Auflistung von steuerbegünstigten Benefits für das Jahr 2024:
Steuerfreie Gutscheine (steuerfrei über den 50 Euro Sachbezug)
Fortbildungskosten für Maßnahmen auf Grundlage des Berufes
Kinderbetreuungszuschüsse
Mobilitätszuschuss für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr, z.B. Jobticket
Betriebliche Krankenversicherung (steuerfrei über den 50 Euro Sachbezug)
Betriebliche Gesundheitsförderung
Zuschuss zum Fitnessstudio (steuerfrei über den 50 Euro Sachbezug)
In der heutigen Arbeitswelt, in der der Wettbewerb um talentierte Mitarbeiter weiter wächst, sollten Unternehmen auf moderne Benefits setzen, um attraktiv zu bleiben. In einer Zeit, in der Arbeitnehmer mehr Wert auf Work-Life-Balance, persönliche Entwicklung und Wohlbefinden legen, können moderne Benefits wie flexible Arbeitszeiten, Weiterbildungen oder digitale Essensmarken einen signifikanten Einfluss auf die Entscheidung potenzieller Mitarbeiter haben.
Zudem tragen moderne Benefits zur Mitarbeiterbindung und -motivation bei. Indem Unternehmen ihren Mitarbeitern attraktive Benefits anbieten, fühlen sich diese wertgeschätzt und haben eine höhere Bindung ans Unternehmen. Dies kann die Mitarbeiterzufriedenheit steigern, die Fluktuation reduzieren und die Produktivität und Engagement der Mitarbeiter erhöhen.
Unternehmen, die in zeitgemäße und maßgeschneiderte Benefits investieren, können ihre Wettbewerbsposition verbessern und ein Umfeld schaffen, in dem Mitarbeiter ihr volles Potenzial entfalten können. Indem sie auf die Bedürfnisse und Erwartungen der heutigen Arbeitskräfte eingehen, können Unternehmen eine starke und engagierte Belegschaft aufbauen, die zum langfristigen Erfolg des Unternehmens beiträgt.
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