Die 50 Euro Internetpauschale für Mitarbeiter
Mit dem steuerfreien Internetzuschuss unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei privaten und beruflichen Internetkosten zuhause. Mit Probonio können Sie bis zu 50 Euro monatlich bezuschussen - intelligent und einfach per App.
Mit dem steuerfreien Internetzuschuss unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei privaten und beruflichen Internetkosten zuhause. Mit Probonio können Sie bis zu 50 Euro monatlich bezuschussen - intelligent und einfach per App.
Mit der steuerfreien
Internetpauschale begeistern
Das smarte
Mobilitätsbudget ohne
Aufwand
Mit der steuerfreien Internetpauschale begeistern
zusätzlich zum Gehalt auszahlen.
berufliche Zwecke gewähren.
und automatisiert mit dem Gehalt ausbezahlen.
neue Verträge für Mitarbeiter abschließen.
Die steuerfreie Internetpauschale
ohne Aufwand für Ihr Unternehmen
Die steuerfreie Internetpauschale ohne Aufwand für Ihr Unternehmen
weiteren Aufwand.
und Unterzeichnung der Vertragsanlagen notwendig.
Sozialabgaben für Mitarbeiter.
Ihre Lohnbuchhaltung.
So funktioniert die steuerfreie Internetpauschale
Einmalige Einrichtung
Kostenlos registrieren, Mitarbeiter anlegen und den Betrag der Internetpauschale individuell konfigurieren.
Digitale Anwendung
Mitarbeiter reichen nur einmal jährlich den Kostennachweis ein und unterzeichnen den Vertragszusatz per App.
Flexible Nutzung
Mitarbeiter nutzen ihren Internetzugang wie gewohnt und erhalten automatisch die monatliche Erstattung mit der Gehaltsauszahlung.
Einfache Abrechnung
Automatisierte Übermittlung der Abrechnungsdaten an Ihr gewünschtes Lohnprogramm, wie z.B. Datev LODAS oder Lexware.
Internetpauschale
erklärt
Mit dem Internetzuschuss können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bei ihren laufenden Internetkosten und zusätzlichen Einzelkosten unterstützen. Die Kostenzuschüsse können Sie für laufende Internetkosten bis zu einem monatlichen Betrag von 50 Euro bzw. 600 Euro pro Jahr sozialversicherungsfrei erstatten. Einmalige Kosten können zusätzlich zu diesem Betrag erstattet werden.
Für Mitarbeiter ist die Internetpauschale komplett steuerfrei, während für Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 25% zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag anfällt. Die Gewähr der 50 Euro Internetpauschale muss zusätzlich zum Gehalt erfolgen, wodurch eine Gehaltsumwandlung hierbei ausgeschlossen ist.
Mitarbeiter können die Internetpauschale für die berufliche und private Internetnutzung einsetzen. Die Bezuschussung kann z.B. die Flatrate-Gebühren oder auch die Grundgebühr für den Internetanschluss beinhalten. Auch einmalige Kosten wie bspw. Reparaturen sind erstattungsfähig, jedoch nicht in der 50 Euro Internetpauschale enthalten.
und schaffen eine wichtige Grundlage für erfolgreiche mobile Arbeit.
Roller, E-Scooter und Carsharing.
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Haben Sie noch offene Fragen?
Sie können Ihren Mitarbeitern monatlich eine Internetpauschale von bis zu 50 Euro monatlich / 600 Euro jährlich gewähren.
Folgende Regelungen gelten für die 50 Euro Internetpauschale:
- Sie können die Internetkosten Ihrer Mitarbeiter bis zu einem monatlichen Freibetrag von 50 Euro bzw. 600 Euro jährlich mit 25% pauschal versteuern. Zusätzlich sind noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abzuführen, während Sozialversicherungsbeiträge nicht anfallen.
- Die Erstattung der Internetkosten erfolgt zusätzlich zum Gehalt.
- Neben der Erstattung der laufenden Kosten können Sie auch einmalige Kosten bis zur tatsächlichen Höhe der Aufwendungen erstatten. Somit sind hier auch Beträge über 50 Euro erstattungsfähig. Hierfür sind von Ihren Mitarbeitern einzelne Nachweise der Kosten vorzubringen.
- Die Kosten können nur bis zur tatsächlich aufgewendeten Höhe pauschal besteuert werden.
- Der Internetzuschuss kann nur gewährt werden, wenn die Kosten für die Internetverbindung vom bzw. von der Mitarbeiter selbst und nicht von anderen Personen getragen werden.
- Ihre Mitarbeiter müssen für den Zuschuss weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Weitere Informationen zur Internetpauschale finden Sie hier:
Pauschalierung bei Internetkostenzuschüssen: § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 Satz 2 EstG
Pauschalbesteuerung von Internet und Datenverarbeitungsgeräten: R 40.2 Abs. 5 LStR
Pauschaler Auslagenersatz: R 3.50 Abs. 2 Sätze 1 bis 2 + 5 bis 7 LStR
Der Internetzuschuss kann sowohl für laufende Internetkosten als auch für zusätzlich anfallende Kosten gewährt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die 50 Euro Internetpauschale nur für laufende Internetkosten, wie beispielsweise Flatrate-Gebühren für die Internetverbindung, gewährt werden kann. Einmalige Kosten, wie z.B. Reparaturen, können in die monatliche Pauschale nicht inkludiert werden.
Für folgende Aufwände (privat und beruflich) kann der Internetzuschuss gewährt werden:
- Einrichtungskosten eines Internetanschlusses
- Anschlussgebühren
- Grundgebühr für die Internetverbindung
- Flatrate-Gebühren für die Internetverbindung
- Kosten für den Router
- Kosten für das Modem
- Austausch von technischen Geräten
- Reparaturen
- und noch mehr
Zudem haben Sie die alternative Möglichkeit, für Ihre Mitarbeiter direkt einen Internetvertrag für deren Wohnung abzuschließen.
Ja, Sie können neben der steuerfreien Internetpauschale auch weitere Benefits anbieten. Da die Internetpauschale nicht unter den 50 Euro Sachbezug fällt, kann diese auch zusätzlich zum Sachbezug angeboten werden. Aber auch Benefits wie der Essenszuschuss oder das Mobilitätsbudget können Sie zusätzlich zur steuerfreien Internetpauschale anbieten. Bei Probonio lassen sich viele weitere Benefits kostenfrei und einfach integrieren.
Der Vorteil:- Einfache Ansicht und Verwaltung aller Benefits
- Mitarbeiter haben Zugriff auf alle Benefits in einer App
- Der finanzielle Vorteil aller Benefits wird den Mitarbeiter visualisiert
Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne jederzeit oder sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner einfach auf die gewünschte Integration an.
Nein, die Internetpauschale können alle Mitarbeiter nutzen. Da in den Internetzuschuss laufende Kosten flexibel für berufliche und private Zwecke inkludiert werden können, ist es nicht relevant, ob Ihre Mitarbeiter im Homeoffice oder vor Ort arbeiten.
Das Onboarding auf die Probonio Lösung ist kostenfrei und wird individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Neben der Zusendung von Infomaterial in Ihrem Corporate Design, bieten wir Ihnen eine persönliche Vorstellung unseres Produkt inklusive einer Q&A Session vor Ihren Mitarbeitern an. Sowohl während dem Onboarding als auch danach steht Ihnen jederzeit Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Neben der manuellen Anlage von Mitarbeitern, bietet unsere Software die Möglichkeit, Mitarbeiter und Benefits per Excel-Import zu konfigurieren. Interessant für größere Unternehmen sind auch unsere Schnittstellen zu HR-Softwarelösungen, wie beispielsweise Personio, zum einfachen Import und dem Synchronisieren von Personaldaten.
Probonio wurde entwickelt, um das Thema Mitarbeiter-Benefits für Unternehmen deutlich zu vereinfachen und dabei gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie kontinuierlich während der Einrichtung. Das Onboarding lässt sich je nach Unternehmensgröße in einigen Minuten bis wenigen Tagen abschließen. Ist alles eingerichtet, fallen keine regelmäßigen Aufgaben für die Personalabteilung an. Probonio erledigt z.B. folgende Aufgaben für Sie:
- Erstellung und Vorlage der Vertragsanlage zur Bestätigung der laufenden Internetkosten
- Automatische Erinnerung Ihrer Mitarbeiter bei notwendiger Vorlage der Kostennachweise
- Regelmäßige Prüfung der Internetpauschale auf rechtliche Anforderungen
- Erstellung der rechtskonformen Reports für Ihre Lohnabrechnung
- Persönlicher Support für Ihre Mitarbeiter
Im Fall von On-und Offboardings können neue Mitarbeiter mit nur wenigen Klicks hinzugefügt bzw. pausiert werden. Zudem lässt sich bei Probonio die Anlage neuer Mitarbeiter automatisieren dank unserer Schnittstellen zu diversen HR-Systemen. Ihre Lohnbuchaltung bzw. das externe Steuerbüro erhält einmal monatlich eine Import-Datei für das gewünschte Lohnprogramm (z.B. DATEV). Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Aufwände auf Seiten der Lohnabrechnung an.
Probonio bietet eine Integration bzw. Import-Dateien beispielsweise für folgende Lohnprogramme an:
- Datev LODAS
- Datev Lohn und Gehalt
- SAP
- Lexware
- ADDISON
- Stotax
- Sage Business Cloud
- WISO
- lexoffice
- AGENDA
- und noch viele mehr
Ist ihr gewünschtes Lohnprogramm nicht dabei? Dann sprechen Sie uns einfach an. Dank unserer flexiblen Schnittstelle, können wir schnell neue Lohnprogramme integrieren.
Da Sie für die 50 Euro Internetpauschale nur mit 25% pauschalversteuern müssen, sparen Sie sich Lohnkosten im Gegensatz zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung. Außerdem ist die Internetpauschale ein einfaches und kostengünstiges Mittel, um die Arbeitszufriedenheit und Mitarbeiterbindung zu steigern und Motivation Ihrer Mitarbeiter zu fördern.