Die 50 Euro Internetpauschale für Mitarbeiter

Mit dem steuerfreien Internetzuschuss unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei privaten und beruflichen Internetkosten zuhause. Mit Probonio können Sie bis zu 50 Euro monatlich bezuschussen - intelligent und einfach per App.

Mit dem steuerfreien Internetzuschuss unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei privaten und beruflichen Internetkosten zuhause. Mit Probonio können Sie bis zu 50 Euro monatlich bezuschussen - intelligent und einfach per App.

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Mitarbeiter unterstützen und Steuervorteile nutzen
Mitarbeiter unterstützen und Steuervorteile nutzen
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Flexibel
Sowohl die berufliche als auch die private Internetnutzung ist erstattungsfähig.
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Automatisiert
Nach jährlicher Einreichung der Kostennachweise, erfolgt die monatliche Kostenerstattung automatisch.
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Steueroptimiert
Mit dem Internetzuschuss Kosten sparen im Gegensatz zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung.
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Mit der steuerfreien
Internetpauschale
begeistern

Das smarte
Mobilitätsbudget
ohne
Aufwand

Mit der steuerfreien Internetpauschale begeistern

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Spürbares Gehaltsextra
Bis zu 600 Euro pro Jahr sozialversicherungsfrei
zusätzlich zum Gehalt auszahlen.
Bis zu 600 Euro pro Jahr sozialversicherungsfrei zusätzlich zum Gehalt auszahlen.
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Uneingeschränkte Nutzung
Steuerfreien Zuschuss sowohl für private als auch für
berufliche Zwecke gewähren.
Steuerfreien Zuschuss sowohl für private als auch für berufliche Zwecke gewähren.
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Digital per App
Kostennachweis einmal jährlich per App einreichen
und automatisiert mit dem Gehalt ausbezahlen.
Kostennachweis einmal jährlich per App einreichen und automatisiert mit dem Gehalt ausbezahlen.
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Flexibler Einsatz
Bestehende Verträge bezuschussen oder selbst
neue Verträge für Mitarbeiter abschließen.
Bestehende Verträge bezuschussen oder selbst neue Verträge für Mitarbeiter abschließen.
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Die steuerfreie Internetpauschale
ohne Aufwand für Ihr Unternehmen

Die steuerfreie Internetpauschale ohne Aufwand für Ihr Unternehmen

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Einmalige Einrichtung
Internetpauschale in nur wenigen Minuten einrichten ohne
weiteren Aufwand.
Internetpauschale in nur wenigen Minuten einrichten ohne weiteren Aufwand.
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Minimaler Aufwand
Kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Erstellung
und Unterzeichnung der Vertragsanlagen notwendig.
Kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Erstellung und Unterzeichnung der Vertragsanlagen notwendig. .
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Smarte Steueroptimierung
Pauschalbesteuerung von 25% ohne weitere
Sozialabgaben für Mitarbeiter.
Pauschalbesteuerung von 25% ohne weitere Sozialabgaben für Mitarbeiter.
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Rechtskonforme Abrechnung
Automatisierte Übermittlung der Abrechnungsdaten an
Ihre Lohnbuchhaltung.
Automatisierte Übermittlung der Abrechnungsdaten an Ihre Lohnbuchhaltung.
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So funktioniert die steuerfreie Internetpauschale

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01

Einmalige Einrichtung

Kostenlos registrieren, Mitarbeiter anlegen und den Betrag der Internetpauschale individuell konfigurieren.

02

Digitale Anwendung

Mitarbeiter reichen nur einmal jährlich den Kostennachweis ein und unterzeichnen den Vertragszusatz per App.

03

Flexible Nutzung

Mitarbeiter nutzen ihren Internetzugang wie gewohnt und erhalten automatisch die monatliche Erstattung mit der Gehaltsauszahlung.

04

Einfache Abrechnung

Automatisierte Übermittlung der Abrechnungsdaten an Ihr gewünschtes Lohnprogramm, wie z.B. Datev LODAS oder Lexware.

Der Fachbegriff Internetpauschale erklärt
Die
Internetpauschale
erklärt
Der Fachbegriff Internetpauschale erklärt
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Allgemeines zur Internetpauschale
Mit dem Internetzuschuss können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bei ihren laufenden Internetkosten und zusätzlichen Einzelkosten unterstützen. Die Kostenzuschüsse können Sie für laufende Internetkosten bis zu einem monatlichen Betrag von 50 Euro bzw. 600 Euro pro Jahr sozialversicherungsfrei erstatten. Einmalige Kosten können zusätzlich zu diesem Betrag erstattet werden.
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Steuerliche Regelungen zur Internetpauschale
Für Mitarbeiter ist die Internetpauschale komplett steuerfrei, während für Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 25% zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag anfällt. Die Gewähr der 50 Euro Internetpauschale muss zusätzlich zum Gehalt erfolgen, wodurch eine Gehaltsumwandlung hierbei ausgeschlossen ist.
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Einsatzmöglichkeiten des Internetzuschusses
Mitarbeiter können die Internetpauschale für die berufliche und private Internetnutzung einsetzen. Die Bezuschussung kann z.B. die Flatrate-Gebühren oder auch die Grundgebühr für den Internetanschluss beinhalten. Auch einmalige Kosten wie bspw. Reparaturen sind erstattungsfähig, jedoch nicht in der 50 Euro Internetpauschale enthalten.
Maximaler Gewinn mit minimalen Aufwand
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Homeoffice fördern
Mit der 50 Euro Internetpauschale unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter im Homeoffice
und schaffen eine wichtige Grundlage für erfolgreiche mobile Arbeit.
Steuerpflichtig für Fahrten im Individualverkehr mit Taxi,
Roller, E-Scooter und Carsharing.
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Aufwand minimieren
Vertragsanlagen, Einreichung der Nachweise und automatische Erstattung in nur wenigen Sekunden: Mit Probonio reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand für sich und Ihre Mitarbeiter auf das Minimum.
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Nutzung digitalisieren
Ihre Mitarbeiter können die Nachweise für Ihre laufenden Internetkosten einmal jährlich per App einreichen und erhalten die Erstattung automatisch mit der monatlichen Gehaltsabrechnung.
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Aufwand minimieren
Vertragsanlagen, Einreichung der Nachweise und automatische Erstattung in nur wenigen Sekunden: Mit Probonio reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand für sich und Ihre Mitarbeiter auf das Minimum.
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Homeoffice fördern
Mit der 50 Euro Internetpauschale unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter im Homeoffice
und schaffen eine wichtige Grundlage für erfolgreiche mobile Arbeit.
Mit der 50 Euro Internetpauschale unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter im Homeoffice
und schaffen eine wichtige Grundlage für erfolgreiche mobile Arbeit.
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Nutzung digitalisieren
Ihre Mitarbeiter können die Nachweise für Ihre laufenden Internetkosten einmal jährlich per App einreichen und erhalten die Erstattung automatisch mit der monatlichen Gehaltsabrechnung.

Haben Sie noch offene Fragen?

Die steuerfreie Internetpauschale bietet Ihren Mitarbeitern ein monatliches Gehaltsextra durch die finanzielle Unterstützung bei ihren Internetkosten im eigenen zuhause. Bis zu einer monatlichen Grenze von 50 Euro wird die Kostenerstattung lediglich mit 25% pauschalversteuert und bleibt für Ihre Mitarbeiter komplett steuerfrei. So können Arbeitnehmer von einer Gehaltserhöhung von bis zu 50 Euro monatlich / 600 Euro jährlich netto profitieren, während Ihr Unternehmen gleichzeitig Lohnnebenkosten spart.

Sie können Ihren Mitarbeitern monatlich eine Internetpauschale von bis zu 50 Euro monatlich / 600 Euro jährlich gewähren.
Folgende Regelungen gelten für die 50 Euro Internetpauschale:

  • Sie können die Internetkosten Ihrer Mitarbeiter bis zu einem monatlichen Freibetrag von 50 Euro bzw. 600 Euro jährlich mit 25% pauschal versteuern. Zusätzlich sind noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abzuführen, während Sozialversicherungsbeiträge nicht anfallen.
  • Die Erstattung der Internetkosten erfolgt zusätzlich zum Gehalt.
  • Neben der Erstattung der laufenden Kosten können Sie auch einmalige Kosten bis zur tatsächlichen Höhe der Aufwendungen erstatten. Somit sind hier auch Beträge über 50 Euro erstattungsfähig. Hierfür sind von Ihren Mitarbeitern einzelne Nachweise der Kosten vorzubringen.
  • Die Kosten können nur bis zur tatsächlich aufgewendeten Höhe pauschal besteuert werden.
  • Der Internetzuschuss kann nur gewährt werden, wenn die Kosten für die Internetverbindung vom bzw. von der Mitarbeiter selbst und nicht von anderen Personen getragen werden.
  • Ihre Mitarbeiter müssen für den Zuschuss weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Weitere Informationen zur Internetpauschale finden Sie hier:

Pauschalierung bei Internetkostenzuschüssen: § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 Satz 2 EstG

Pauschalbesteuerung von Internet und Datenverarbeitungsgeräten: R 40.2 Abs. 5 LStR

Pauschaler Auslagenersatz: R 3.50 Abs. 2 Sätze 1 bis 2 + 5 bis 7 LStR

Generell kann der Sachbezug für jeden Mitarbeiter eingesetzt werden, sprich Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Werkstudent, Auszubildende und Mini-Jobber. Geschäftspartner sind hierbei nicht mitinbegriffen.

Der Internetzuschuss kann sowohl für laufende Internetkosten als auch für zusätzlich anfallende Kosten gewährt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die 50 Euro Internetpauschale nur für laufende Internetkosten, wie beispielsweise Flatrate-Gebühren für die Internetverbindung, gewährt werden kann. Einmalige Kosten, wie z.B. Reparaturen, können in die monatliche Pauschale nicht inkludiert werden.
Für folgende Aufwände (privat und beruflich) kann der Internetzuschuss gewährt werden:

  • Einrichtungskosten eines Internetanschlusses
  • Anschlussgebühren
  • Grundgebühr für die Internetverbindung
  • Flatrate-Gebühren für die Internetverbindung
  • Kosten für den Router
  • Kosten für das Modem
  • Austausch von technischen Geräten
  • Reparaturen
  • und noch mehr

Zudem haben Sie die alternative Möglichkeit, für Ihre Mitarbeiter direkt einen Internetvertrag für deren Wohnung abzuschließen.

Ja, Sie können neben der steuerfreien Internetpauschale auch weitere Benefits anbieten. Da die Internetpauschale nicht unter den 50 Euro Sachbezug fällt, kann diese auch zusätzlich zum Sachbezug angeboten werden. Aber auch Benefits wie der Essenszuschuss oder das Mobilitätsbudget können Sie zusätzlich zur steuerfreien Internetpauschale anbieten. Bei Probonio lassen sich viele weitere Benefits kostenfrei und einfach integrieren.

Der Vorteil:
  • Einfache Ansicht und Verwaltung aller Benefits
  • Mitarbeiter haben Zugriff auf alle Benefits in einer App
  • Der finanzielle Vorteil aller Benefits wird den Mitarbeiter visualisiert

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne jederzeit oder sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner einfach auf die gewünschte Integration an.

Nein, die Internetpauschale können alle Mitarbeiter nutzen. Da in den Internetzuschuss laufende Kosten flexibel für berufliche und private Zwecke inkludiert werden können, ist es nicht relevant, ob Ihre Mitarbeiter im Homeoffice oder vor Ort arbeiten.

Das Onboarding auf die Probonio Lösung ist kostenfrei und wird individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Neben der Zusendung von Infomaterial in Ihrem Corporate Design, bieten wir Ihnen eine persönliche Vorstellung unseres Produkt inklusive einer Q&A Session vor Ihren Mitarbeitern an. Sowohl während dem Onboarding als auch danach steht Ihnen jederzeit Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Neben der manuellen Anlage von Mitarbeitern, bietet unsere Software die Möglichkeit, Mitarbeiter und Benefits per Excel-Import zu konfigurieren. Interessant für größere Unternehmen sind auch unsere Schnittstellen zu HR-Softwarelösungen, wie beispielsweise Personio, zum einfachen Import und dem Synchronisieren von Personaldaten.

Probonio wurde entwickelt, um das Thema Mitarbeiter-Benefits für Unternehmen deutlich zu vereinfachen und dabei gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie kontinuierlich während der Einrichtung. Das Onboarding lässt sich je nach Unternehmensgröße in einigen Minuten bis wenigen Tagen abschließen. Ist alles eingerichtet, fallen keine regelmäßigen Aufgaben für die Personalabteilung an. Probonio erledigt z.B. folgende Aufgaben für Sie:

  • Erstellung und Vorlage der Vertragsanlage zur Bestätigung der laufenden Internetkosten
  • Automatische Erinnerung Ihrer Mitarbeiter bei notwendiger Vorlage der Kostennachweise
  • Regelmäßige Prüfung der Internetpauschale auf rechtliche Anforderungen
  • Erstellung der rechtskonformen Reports für Ihre Lohnabrechnung
  • Persönlicher Support für Ihre Mitarbeiter

Im Fall von On-und Offboardings können neue Mitarbeiter mit nur wenigen Klicks hinzugefügt bzw. pausiert werden. Zudem lässt sich bei Probonio die Anlage neuer Mitarbeiter automatisieren dank unserer Schnittstellen zu diversen HR-Systemen. Ihre Lohnbuchaltung bzw. das externe Steuerbüro erhält einmal monatlich eine Import-Datei für das gewünschte Lohnprogramm (z.B. DATEV). Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Aufwände auf Seiten der Lohnabrechnung an.

Probonio bietet eine Integration bzw. Import-Dateien beispielsweise für folgende Lohnprogramme an:

  • Datev LODAS
  • Datev Lohn und Gehalt
  • SAP
  • Lexware
  • ADDISON
  • Stotax
  • Sage Business Cloud
  • WISO
  • lexoffice
  • AGENDA
  • und noch viele mehr

Ist ihr gewünschtes Lohnprogramm nicht dabei? Dann sprechen Sie uns einfach an. Dank unserer flexiblen Schnittstelle, können wir schnell neue Lohnprogramme integrieren.

Da Sie für die 50 Euro Internetpauschale nur mit 25% pauschalversteuern müssen, sparen Sie sich Lohnkosten im Gegensatz zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung. Außerdem ist die Internetpauschale ein einfaches und kostengünstiges Mittel, um die Arbeitszufriedenheit und Mitarbeiterbindung zu steigern und Motivation Ihrer Mitarbeiter zu fördern.