Das Wichtigste in Kürze
Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern monatlich steuerfreie Sachbezüge bis zur Freigrenze von 50 Euro und Aufmerksamkeiten bis zur Freigrenze von 60 Euro pro persönlichen Anlass eines Mitarbeiters gewähren.
Die steuerfreien Sachbezüge müssen in Form von Waren oder Dienstleistungen übergeben werden.
Arbeitgeber haben in 2024 und 2025 vielfältige Möglichkeiten, für was sie die steuerfreien Sachbezüge einsetzen.
Sachbezüge, auch Sachzuwendungen oder Sachleistungen genannt, werden in Form von Leistungen und Waren zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt. Die Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Sachbezüge ist, dass diese nicht in Geldform ausgezahlt werden und ein Gehaltsextra darstellen. Die meisten Sachbezüge sind bis zu einem monatlichen Betrag von 50 Euro steuerfrei und bieten sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter eine ideale Möglichkeit zur Nettolohnoptimierung für Arbeitnehmer.
Um die Steuerfreiheit von Sachbezügen sicherzustellen, muss neben den weiteren Voraussetzungen sichergestellt werden, dass es sich um Waren oder Dienstleistungen handelt. Sobald etwas als Bargeldleistung betrachtet werden kann, kann kein steuerfreier Sachbezug gewährt werden.
Dazu gehören hauptsächlich Geld- und Kreditkarten, die im alltäglichen Zahlungsverkehr verwendet werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Zahlungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Versicherungsabschlüssen, zweckgebundene Geldleistungen und nachträglich eingereichte Kostenerstattungen. Prepaid-Geldkarten sowie Gutscheine und Geldkarten, die über eine Auszahlfunktion oder eine eigene IBAN verfügen und als Zahlungsmittel genutzt oder für Überweisungen eingesetzt werden können, werden ebenfalls als Bargeldleistungen betrachtet und unterliegen daher der Steuerpflicht.
Steuerfreie Sachbezüge sind als Benefits für Mitarbeiter anzusehen, die Arbeitgeber als geldwerten Vorteil zusätzlich zum monatlichen Gehalt gewähren. Durch den geldwerten Vorteil erhalten Arbeitnehmer aufgrund der Ersparnis bei Abgaben und Steuern mehr Netto vom Brutto und können sich so einige Kosten sparen.
Beispiele, die unter den 50 Euro Sachbezug fallen, sind
Mitarbeitergutscheine, wie bspw. Tankgutscheine
Mitgliedschaften für Fitnessstudios
Betriebliches Gesundheitsbudget
Jobtickets
und noch vieles mehr.
Voraussetzung ist, dass die Sachbezüge für Arbeitnehmer die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht übersteigen, da sonst der gesamte Betrag steuerpflichtig wird.
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt im Detail, welche Bedingungen und Voraussetzungen für die steuerfreie Vergütung in Form von Sachbezügen gelten. Diese Gesetze können sich im Laufe der Zeit ändern oder angepasst werden.
Wie bereits 2024, gab es im Jahr 2025 keine wesentlichen Neuerungen in Bezug auf die steuerfreien Sachbezüge. Nur die Freigrenze für Sachbezüge ist seit dem 01.01.2022 von 44 auf 50 Euro pro Monat angehoben worden. Dieser Betrag blieb 2024 unverändert, so auch in 2025. Dies gilt nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Mini-Jobber, Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte.
Im Kontext des steuerfreien Sachbezugs wird oft von Sachbezugswerten gesprochen. Diese Werte werden jedes Jahr nach der Zustimmung des Bundesrates am 16. Dezember 2022 per Gesetzesbeschluss festgelegt und in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) dokumentiert. Sie beziehen sich auf Sachleistungen, für die Beiträge gezahlt werden müssen, wie beispielsweise die Bereitstellung von Kleidung, Wohnraum, Heizung, Beleuchtung, Verpflegung oder sonstigen Zuwendungen. Seit dem 1. Januar dieses Jahres haben sich einige dieser Sachbezugswerte geändert.
Die Berechnung der Sachbezugswerte richtet sich maßgeblich nach der Entwicklung der Verbraucherpreise. Die Änderungen betreffen insbesondere den Monatswert für Verpflegung und den Wert des Sachbezugs für Unterkunft:
Sachbezug Verpflegung 2024: Der Wert wurde auf 302 Euro angehoben, was bedeutet, dass nun 2,17 Euro pro Kalendertag für das Frühstück und 4,13 Euro für das Mittag- oder Abendessen veranschlagt werden. Somit ergibt sich ein Gesamtwert von 9,60 Euro pro Tag für die Verpflegung.
Weitere Infos zum Sachbezugswert für Verpflegung
Sachbezug Unterkunft 2024: Der Wert für Unterkunft oder Mieten beträgt nun 265 Euro pro Monat bzw. 8,83 Euro pro Kalendertag.
Voraussichtlicher Sachbezug Verpflegung 2025: Der Wert soll ab dem 01.01.2025 auf 333 Euro angehoben werden. Das bedeutet, dass nun 2,30 Euro pro Kalendertag für das Frühstück und 4,40 Euro für das Mittag- oder Abendessen veranschlagt werden. Somit ergibt sich ein Gesamtwert von 11,10 Euro pro Tag für die Verpflegung.
Voraussichtlicher Sachbezug Unterkunft 2025: Der Wert für Unterkunft oder Mieten soll ab dem 01.01.2025 auf 282 Euro pro Monat bzw. 9,40 Euro pro Kalendertag betragen.
Grundsätzlich können alle Mitarbeiter den Sachbezug 50 Euro als Gehaltsextra erhalten, sprich auch Teilzeitkräfte, Minijobber oder Auszubildende.
Folgende Voraussetzungen müssen beim Sachbezug für die Steuerfreiheit erfüllt werden:
Die Sachbezüge stellen keinen Bestandteil vom ohnehin geschuldeten Arbeitslohn dar und werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum monatlichen Gehalt gewährt.
Die Sachleistungen werden nicht in Form von Bargeld ausgezahlt.
Die Sachbezüge übersteigen nicht die monatliche Freigrenze von 50 Euro (vor 2022 44 Euro).
In der Lohnabrechnung werden die Höhe der Sachzuwendung und der Tag, an dem der Mitarbeiter den Sachbezug erhalten hat, dokumentiert.
Gutscheine und Sachbezugskarten müssen die Regelungen vom ZAG erfüllen (§ 2 Abs. 1. Nr. 10 a) oder b)).
Die Sachbezüge müssen monatlich vom Arbeitgeber gewährt werden und dürfen dementsprechend nicht angesammelt übergeben werden.
Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter können somit z.B. auch von Großunternehmen wie REWE oder Media Markt angeboten und auch im Online-Shop dieser Anbieter eingelöst werden. Da sich die Einlösung der Gutscheine auf einen bestimmten Kreis an Akzeptanzstellen begrenzt, können Arbeitgeber hierbei die Gutscheine komplett steuerfrei über den Sachbezug absetzen.
Es existiert eine Grenze, die für steuerfreie Sachbezüge relevant ist. Diese Grenze wurde seit 2022 auf 50 Euro festgelegt. Das bedeutet, dass Sachleistungen pro Mitarbeiter und Monat im Wert von bis zu 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind, gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung auf den jeweiligen Monat bezogen ist, und nicht verwendete Beträge nicht auf den nächsten Monat übertragen werden können. Sogar wenn Sie nur einen Cent über dieser Grenze liegen, werden die Sachbezüge in diesem Monat steuer- und sozialabgabepflichtig. Denn wenn die Freigrenze überschritten wird, müssen die Sachleistungen wie reguläres Bruttoeinkommen behandelt werden und sind steuer- sowie sozialversicherungspflichtig.
Die Anwendungsmöglichkeiten des steuerfreien Sachbezugs sind vielfältig. Viele Arbeitgeber wissen gar nicht, für welche Leistungen der Sachbezug eingesetzt werden kann. Deshalb zeigen wir im Folgenden die wichtigsten Beispiele für den 50 Euro Sachbezug für Arbeitnehmer auf, die optimal als beliebte Mitarbeiter-Benefits eingesetzt werden können.
Tankgutscheine oder Tankkarten gehören zu den beliebtesten Beispielen, wenn es um das Thema steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer geht. Dies lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass Tankgutscheine für einen Großteil der Mitarbeiter nützlich sind und sowohl privat als auch beruflich genutzt werden können. Zudem sind sie als steuerfreier Sachbezug besonders im Jahr 2024 eine vorteilhafte finanzielle Unterstützung zu Zeiten der Inflation und steigenden Energiepreise.
Arbeitgeber können zum einen klassische 50 Euro Tankgutscheine gewähren, die direkt bei der Tankstelle bzw. Tankstellenkette gekauft werden. Alternativ können auch wiederaufladbare Tankkarten eingesetzt werden. Auch diese können nur von einem Tankstellenbetreiber bzw. einer Kette bezogen werden und dürfen die monatliche 50-Euro-Freigrenze nicht übersteigen.
Die modernste Lösung für Tankgutscheine sind digitale Gutscheinkarten, die Mitarbeitern die flexible Auswahl aus verschiedenen Gutscheinanbietern ermöglichen. Arbeitnehmer können diese meist direkt in der App des Benefit-Anbieters einlösen und haben die freie Wahl, welchen der Tankstellenbetreiber sie nutzen.
Alles rund um das Thema Tankgutscheine erfahren Sie hier: Mehr erfahren
Wie eben genannt, stellen Tankgutscheine in Form von digitalen Gutscheinkarten die modernste Lösung dar. Ein weiterer Vorteil: Mitarbeiter haben durch Benefit-Anbieter von digitalen Gutscheinkarten die flexible Auswahl aus diversen Gutscheinpartnern, wie zum Beispiel Supermärkten oder Drogeriemärkten. Dies bietet den Vorteil, dass die unterschiedlichen Mitarbeiterbedürfnisse berücksichtigt werden und der Sachbezug von den Mitarbeitern über Einkaufsgutscheine flexibel bei verschiedenen Anbietern genutzt werden kann.
Die steuerfreien Gutscheine lassen sich je nach Anbieter digital per App oder in Form einer wiederaufladbaren Prepaid-Karte anbieten. Die flexiblere Lösung bilden jedoch flexible Gutscheinbudgets per App, da diese deutschlandweit sowohl online als auch vor Ort eingelöst werden können. Zudem lassen sich die Einkaufsgutscheine einfach über das Smartphone einlösen, wodurch Mitarbeiter die steuerfreien Gutscheine stets parat haben.
Ein alternatives Beispiel zu Gutscheinen per App bilden die Sachbezugskarten, auch Prepaid-Karten genannt. Diese werden den Mitarbeitern in Form einer physischen Karte zur Verfügung gestellt, mit denen dann vor Ort bei den entsprechenden Händlern bezahlt werden kann. Die Karten werden hierbei vom Arbeitgeber monatlich bis zum Maximalbetrag von 50 Euro aufgeladen.
Die Sachbezugskarten müssen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben jedoch entweder auf eine bestimmte Region oder auf einen einzelnen Akzeptanzpartner begrenzt werden. Ist die Sachbezugskarte in einem eingegrenzten Umkreis einsetzbar, kann das Gutscheinbudget auch bei mehreren Akzeptanzpartnern eingesetzt werden.
Auch die Mitarbeitergesundheit können Arbeitgeber über den steuerfreien Sachbezug fördern. Einige Unternehmen unterstützen ihre Arbeitnehmer bereits bei einer Fitnessstudio-Mitgliedschaft über den 50 Euro Sachbezug und zeigen ihren Mitarbeitern so Wertschätzung für ihre mentale und körperliche Gesundheit. Denn das regelmäßige Betreiben von Sport wirkt sich nicht nur positiv auf die körperliche Fitness aus, sondern bietet auch die optimale Gelegenheit zum Stressabbau und Produktivitätssteigerung.
In welcher Form Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Fitnessstudio-Mitgliedschaft bezuschussen, bleibt ihnen überlassen. Einige Fitnessstudiobetreiber bzw. -ketten bieten die Möglichkeit einer direkten Kooperation mit Unternehmen, wodurch die Mitarbeiter bei der Anmeldung im entsprechenden Studio eine vergünstigte Mitgliedschaft erhalten.
Die flexibelste Möglichkeit bieten Mitgliedschaften bei Firmenfitness-Anbietern wie Urban Sports Club, da hierbei deutschlandweit verschiedenste Fitness- und Wellnessangebote genutzt werden können. Aufgrund der Partnerschaften mit diversen Fitness- und Wellnessanbietern, können Mitarbeiter flexibel Angebote in ihrer Nähe nutzen und verschiedenste Sportarten betreiben - oder auch in Wellnesseinrichtungen zur Ruhe kommen.
Der Beitrag zur Fitnessstudio-Mitgliedschaft lässt sich auch 2024 bis zu einem Betrag von 50 Euro ganz einfach als steuerfreier Sachbezug vom Arbeitgeber abrechnen.
Neben der Unterstützung von Fitnessstudio-Mitgliedschaften haben Arbeitgeber eine weitere Möglichkeit zur Förderung der Mitarbeitergesundheit: Durch ein Gesundheitsbudget als steuerfreier Sachbezug können Unternehmen eine betriebliche Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter abschließen und ihnen im Zuge dessen diverse Gesundheitsleistungen zur Verfügung stellen.
Der finanzielle Vorteil: Den Mitarbeitern steht nicht nur der eingezahlte Versicherungsbeitrag als Budget zur Verfügung, sondern ein höheres Jahresbudget. Bspw. können Mitarbeiter durch einen jährlichen Arbeitgeberbeitrag von 180 Euro (15 Euro monatlich) ein frei verfügbares Gesundheitsbudget von 400 Euro jährlich erhalten. Dieses können sie flexibel einsetzen, wie bspw. für professionelle Zahlreinigung oder Naturheilverfahren.
Unternehmen können das betriebliche Gesundheitsbudget besonders einfach über Benefit-Anbieter offerieren. Dies bietet den Vorteil, dass Arbeitgeber sich nicht selbst um Themen wie einen Vergleich von Anbietern des Gesundheitsbudgets, wie die Mitarbeiterkommunikation oder die Einrichtung kümmern müssen.
Für Mitarbeiter, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln von A nach B kommen, bilden Zuschüsse zur ÖPNV-Nutzung eine geeignete Möglichkeit. Grundsätzlich können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Nutzung des ÖPNV steuerfrei bezuschussen, was auch zusätzlich zum 50 Euro Sachbezug erfolgen kann. Hierbei sind private und berufliche Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr (z.B. Linienbus oder S-Bahn) und berufliche Fahrten mit dem öffentlichen Fernverkehr (z.B. IC, ICE) steuerfrei. Die Mitarbeiter müssen hierfür einen Belegnachweis ihres Tickets vorlegen, was sich über Benefit-Anbieter wie Probonio schnell und einfach per App erledigen lässt.
Seit Mai 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zudem das 49-Euro-Ticket offerieren. Hiermit können Mitarbeiter alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs deutschlandweit nutzen. Unternehmen können entscheiden, ob sie ihren Arbeitnehmern den Betrag des Jobtickets steuerfrei über den Mobilitätszuschuss erstatten, oder ob sie das Jobticket selbst kaufen und steuerfrei über den Sachbezug abrechnen. Der Vorteil der ersten Variante: Arbeitgeber können bei der Abrechnung als Mobilitätszuschuss noch zusätzlich den 50 Euro Sachbezug gewähren und somit von einer noch höheren Steuerersparnis profitieren.
Alternativ können Arbeitgeber auch das Jobticket mindestens 25% günstiger an ihre Mitarbeiter weitergeben und einen zusätzlichen Rabatt von 5% auf die Kosten erhalten. Dies führt dazu, dass Mitarbeiter das Jobticket mindestens 30% günstiger (für 34,30€) in Anspruch nehmen können.
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Es gibt immer wieder persönliche Anlässe wie Geburtstage oder Jubiläen im Leben von Mitarbeitern, die für Arbeitgeber eine wunderbare Möglichkeit sind, ihre Mitarbeiter mit dem steuerfreien Sachbezug zu beschenken. Zusätzlich zum herkömmlichen 50 Euro Sachbezug vom Arbeitgeber können Unternehmen nämlich ihren Mitarbeitern mit einem Geschenk von bis zu 60 Euro zu persönlichen Anlässen eine Freude bereiten.
Bei den persönlichen Anlässen kann es sich bspw. um private Ereignisse wie Hochzeiten, die Geburt eines Kindes oder der Taufe handeln. Zudem können Arbeitgeber auch zu beruflichen Anlässen, wie dem Firmenjubiläum oder einer Beförderung, gratulieren. Unternehmen sollten jedoch darauf achten, ihren Mitarbeitern nicht häufiger als dreimal jährlich Aufmerksamkeiten zu schenken.
Um welche Aufmerksamkeit es sich handelt, können Arbeitgeber frei entscheiden. Eine gute Alternative zu Blumen und Büchern sind Einkaufsgutscheine, die Mitarbeiter bei verschiedenen Anbietern einlösen können. So können sich Arbeitnehmer das Geschenk selbst aussuchen und sich ihren eigenen Wunsch erfüllen.
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Die Auswahl an steuerfreien Sachbezügen für Arbeitnehmer ist groß und kann es Unternehmen manchmal erschweren, sich nur für einen Sachbezug zu entscheiden. Die gute Nachricht: Die genannten Beispiele für steuerfreie Sachbezüge lassen sich miteinander kombinieren. Wichtig ist hierbei nur, dass die Sachbezüge zusammengerechnet nicht die monatliche Freigrenze von 50 Euro übersteigen. Die zusätzliche Möglichkeit, Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro zu gewähren, ist dabei die ideale Ergänzung zu den monatlichen 50 Euro Sachbezügen.
Ein praktisches Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte seinen Mitarbeitern neben steuerfreien Gutscheinen eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschussen. Aufgrund dessen gewährt er jedem Mitarbeiter einen monatlichen Gutschein im Wert von 30 Euro und bezuschusst die Fitnessstudio-Mitgliedschaft mit monatlich 19,90 Euro. Da beide Benefits zusammengerechnet 49,90 Euro ergeben und somit die Freigrenze von 50 Euro nicht übersteigen, kann der Arbeitgeber beide Sachzuwendungen steuerfrei abrechnen.
Wie das Beispiel zeigt, können steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer beliebig ausgewählt und kombiniert werden. Unternehmen sollten hierbei die unterschiedlichen Bedürfnisse und Wünsche ihrer Mitarbeiter berücksichtigen und auf Grundlage dessen ihr individuelles Benefit-Paket zusammenstellen.
Im besten Fall können sich Mitarbeiter ihre Sachzuwendungen sogar selbst auswählen und flexibel entscheiden, welche Sachbezüge sie mit dem monatlichen Guthaben von 50 Euro einsetzen möchten. Hierfür sind Benefit-Apps wie Probonio eine geeignete Lösung, da die steuerfreien Sachbezüge hierbei an einem Ort verwaltet werden können. Zudem können hier Arbeitnehmer sich flexibel zwischen den Sachleistungen entscheiden.
Sachbezugskarten sind hingegen nur begrenzt flexibel, da bspw. Benefits wie das Gesundheitsbudget oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften sich damit nicht nutzen lassen.
Mit der steuerfreien Internetpauschale können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen monatlichen Zuschuss von bis zu 50 Euro für laufende Internetkosten gewähren. Der Vorteil für Unternehmen: Für die Internetpauschale fallen nur 25% Pauschalsteuer an, während die Erstattung für Arbeitnehmer steuerfrei ist.
Voraussetzung ist, dass die 50 Euro Internetpauschale zusätzlich zum Gehalt erfolgt und die Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten wird. Zudem können nur Kosten, die von den Mitarbeitern selbst getragen werden, bezuschusst werden. Ein Beispiel hierfür sind laufende Flatrate-Gebühren für die Internetverbindung. Ob das Internet im privaten oder beruflichen Kontext genutzt wird, spielt bei diesem Benefit keine Rolle.
Auch bei diesem Benefit sind Anbieter empfehlenswert, die die Erstattung der 50 Euro Internetpauschale digital lösen. Da Mitarbeiter für die Erstattung der Pauschale eine jährliche Bestätigung ihrer Internetkosten unterzeichnen müssen, bietet sich hierbei eine digitale Umsetzung per App an. Dies verringert den Verwaltungsaufwand für die Personalabteilung.
Der Essenszuschuss ist einer der beliebtesten Benefits bei Arbeitgebern. Und das nicht ohne Grund: Der Zuschuss zum Mittagessen bietet für jeden Arbeitnehmer einen Vorteil und ist eine große finanzielle Unterstützung. Im Jahr 2024 können Unternehmen an 15 Arbeitstagen im Monat bis zu 7,23 Euro je Mittagessen steuerfrei erstatten. 2025 wir dieser Betrag auf bis zu 7,50€ steigen.
Zwar können auch über den Sachbezug steuerfreie Gutscheine für Supermärkte und Lieferdienste wie Lieferando gewährt werden - allerdings ermöglicht der Essenszuschuss 2024 ein steuerfreies Gehaltsextra von 108,45 Euro pro Monat (bzw. 112,50€ in 2025). Somit ist der steuerfreie Essenszuschuss die bessere Option für Arbeitgeber, die allein das Mittagessen bezuschussen wollen.
Die einfachste Möglichkeit, um den Essenszuschuss im Unternehmen anzubieten, sind digitale Essensmarken. Hiermit können die Mitarbeiter schnell und einfach per App ihren Beleg vom Mittagessen einreichen und die Erstattung zusammen mit der Gehaltsauszahlung erhalten – ohne weiteren Aufwand für HR-Abteilungen.
Die betriebliche Altersvorsorge ist den meisten Arbeitgebern bekannt und ein Mitarbeiter-Benefit, das schon lange existiert. Unternehmen sind sogar dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein bAV-Angebot zu unterbreiten und mit mindestens 15% zu bezuschussen.
Und die betriebliche Altersvorsorge bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern einige Vorteile: Durch die Beitragszahlung als Entgeltumwandlung (= Abzug der Rate vom Bruttogehalt) sparen sich Mitarbeiter einige Steuern und Sozialabgaben. Die zusätzliche Rendite im Rentenalter ist zudem ein wichtiges Mittel zur Schließung der Rentenlücke. Arbeitgeber sparen sich durch einen Zuschuss zur bAV Lohnnebenkosten und stärken dabei gleichzeitig die Mitarbeiterbindung.
Probonio bietet einen unabhängigen Vergleich verschiedener Versicherungen direkt per App an und kümmern sich um alle Prozesse, die mit einer betrieblichen Altersvorsorge in Verbindung stehen. Dies erleichtert Unternehmen und der HR-Abteilung sowohl den Integrierungsprozess als auch den Verwaltungsaufwand für Beratungen, Kostenkalkulation und Dokumentenablage.
Steuerfreie Sachbezüge vom Arbeitgeber gehören nicht ohne Grund zu den beliebtesten Mitarbeiter-Benefits. Wie unsere Beispiele gezeigt haben, sind die Einsatzmöglichkeiten vielfältig.
Mit dem richtigen Benefit-Anbieter können Mitarbeiter verschiedene Sachleistungen flexibel auswählen und kombinieren und können so den maximalen Mehrwert daraus ziehen. So sorgen Unternehmen für den größten positiven Effekt auf die Arbeitszufriedenheit und Mitarbeiterbindung. Wir empfehlen Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter jeden Monat zwischen verschiedenen Sachbezügen wie bspw. Fitnessstudio-Mitgliedschaften und Mitarbeitergutscheinen wählen zu lassen. Aber auch die weiteren Beispiele für den 50 Euro Sachbezug vom Arbeitgeber können Unternehmen mit dem richtigen Anbieter flexibel im Unternehmen integrieren.
Ebenso ist es lohnend, auch Benefits, die nicht unter den Sachbezug fallen, zu berücksichtigen. Beispiele wie der Essenszuschuss oder die Internetpauschale bieten viele finanzielle Vorteile und sind in manchen Fällen auch die bessere Alternative zu Sachzuwendungen an Arbeitnehmer wie Gutscheinen.