Geschenke an Mitarbeiter sind eine schöne Geste — und eine großartige Möglichkeit, um als Arbeitgeber Steuern zu sparen. Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen können bis zu einem Wert von 60 steuerfrei verschenkt werden. Aber wie bleiben die Aufmerksamkeiten steuerfrei und zu welchen Anlässen dürfen die Mitarbeitergeschenke gewährt werden? Alle Antworten rund um Aufmerksamkeiten für Arbeitnehmer finden Sie in diesem Beitrag.
Neben dem 50 Euro Sachbezug haben Arbeitgeber mit Aufmerksamkeiten die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern bis zu drei Mal jährlich Geschenke zu persönlichen Anlässen bis zu einem Wert von 60 Euro zu machen. Hierbei muss es sich um Anlässe wie beispielsweise Hochzeit oder Geburtstage von Arbeitnehmern handeln, weshalb Arbeitgeber nicht beliebig viele Aufmerksamkeiten an ihre Mitarbeiter verschenken können.
Die wichtigste Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Aufmerksamkeiten:
Die Mitarbeitergeschenke zu persönlichen Anlässen dürfen die Freigrenze von 60 Euro brutto nicht übersteigen. Ansonsten wird der komplette Betrag steuerpflichtig. Auch eine Entgeltumwandlung ist bei Mitarbeitergeschenken nicht zulässig, sprich es dürfen keine Aufmerksamkeiten anstelle von Arbeitslohn gewährt werden.
Ebenso dürfen Aufmerksamkeiten in keinem Fall in Form einer Geldzuwendung erfolgen, auch wenn der Betrag nicht die 60-Euro-Grenze überschreitet. Erfolgt die Aufmerksamkeit in Form von Geld wird sie lohnsteuer- und sozialversicherungs-pflichtig.
Zudem können Aufmerksamkeiten nur in Verbindung mit einem persönlichen Anlass verschenkt werden. Hierbei ist es wichtig, dass das Geschenk zeitnah zum besonderen Anlass übergeben wird und in einem konkreten Zusammenhang damit steht.
Es ist grundsätzlich nicht relevant, ob es sich um einen beruflichen oder privaten Anlass handelt, weshalb auch beispielsweise das Firmenjubiläum ein geeignetes Ereignis für Aufmerksamkeiten darstellt.
Private Anlässe
Hochzeit
Geburtstag
Geburt eines Kindes
Taufe des Kindes
Silberhochzeit
Goldene Hochzeit
Berufliche Anlässe
Firmenjubiläum
Beförderung
Verabschiedung von Mitarbeitern
Bestehen einer Prüfung
Allerdings sollte beachtet werden, dass Feiertage wie bspw. Ostern oder Weihnachten nicht als persönliche Anlässe gelten und somit keine steuerfreien Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro an Mitarbeiter verschenkt werden dürfen. Zudem wird empfohlen, die Anzahl von drei Aufmerksamkeiten pro Jahr nicht zu übersteigen. Wie häufig Geschenke an Mitarbeiter in einem Monat ohne Steuern gewährt werden, ist hingegen nicht relevant.
Unternehmen können Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter grundsätzlich über drei verschiedene Möglichkeiten gewähren.
Arbeitnehmer können zu den bereits genannten persönlichen Anlässen eine Sachzuwendung im Wert von bis zu 60 Euro erhalten. Hierbei kann es sich beispielsweise um Blumen oder Bücher handeln. Besonders vorteilhaft sind allerdings vor allem Gutscheine von verschiedenen Anbietern, da Mitarbeiter sich hierbei selbst ihr Geschenk aussuchen können.
Das Tool für Aufmerksamkeiten von Probonio bietet eine Auswahl aus über 100 verschiedenen Gutscheinanbietern an, die per App mit einer persönlichen Nachricht automatisiert überreicht und eingelöst werden können. Somit bieten Arbeitgeber nicht nur einen attraktiven Benefit, sondern profitieren gleichzeitig auch noch von einem geringen Verwaltungsaufwand.
Arbeitgeber können Arbeitnehmern zudem auch Genussmittel und Getränke bis zu einem Wert von 60 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei für den Verzehr im Unternehmen zur Verfügung stellen. Dies können zum Beispiel Heißgetränke wie Tee oder Kaffee, aber auch Snacks wie Süßigkeiten, Kekse oder Obstkörbe sein. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Getränke und Genussmittel nicht im eigenen Zuhause der Mitarbeiter oder in der Kantine verzehrt werden dürfen. Somit darf der Konsum nur am Arbeitsplatz erfolgen. Allerdings können Mitarbeiter, die im Außendienst tätig sind, die Getränke und Genussmittel auch unterwegs zu sich nehmen, sofern sie direkt vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.
Wichtig: Ganze Mahlzeiten zählen nicht als Aufmerksamkeit für Mitarbeiter und werden steuerpflichtig. Jedoch können Unternehmen ihre Mitarbeiter alternativ mit einemsteuerfreien Essenszuschuss unterstützen, welcher einfach digital per App eingesetzt werden kann.
Die dritte Möglichkeit, wie Unternehmen ihren Mitarbeitern Geschenke ohne Steuern zukommen lassen können, sind Aufmerksamkeiten für außergewöhnliche Arbeitseinsätze. Hierbei kann es sich bspw. um betriebliche Sonderbesprechungen oder längere Arbeitstage mit Überstunden handeln. Unternehmen können ihren Mitarbeitern bei dieser Variante Essen und Getränke bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei zur Verfügung stellen. Voraussetzung für den Sachbezug ist hierbei, dass das Essen während der Arbeit eingenommen wird, bspw. während eines Meetings. Wird das Essen hingegen nach Feierabend in einer Gaststätte eingenommen, ist es steuerpflichtig und kann nicht als Aufmerksamkeit verbucht werden.
Die einzige Möglichkeit, steuerfrei- und sozialversicherungsfreie Geschenke über die Freigrenze von 60 Euro zu gewähren, bildet das Betriebsveranstaltungsbudget. Beispiele für derartige Betriebsveranstaltungen sind Weihnachtsfeiern, Sommerfeste oder Jubiläumsfeiern. Anhand dieses Budgets können Arbeitgeber zweimal jährlich bis zu 110 Euro je Mitarbeiter steuerfrei abrechnen. Wird hierbei der Betrag überstiegen, können Arbeitgeber den Gesamtbetrag mit 25% pauschal besteuern.
Die Aufmerksamkeit bei Betriebsveranstaltungen darf bei, wie bei den regulären Aufmerksamkeiten, nicht in Form von Geld, übergeben werden und muss dementsprechend als Sachleistung erfolgen. Beispielsweise Wein, Bücher oder Geschenkkörbe können hier als passende Sachgeschenke dienen. Zudem müssen die Präsente anlässlich der Feier und daher auch während der Betriebsfeier an die Mitarbeiter überreicht werden.
Neben der Wertschätzung und Freude, die Aufmerksamkeiten bis 60 Euro bei Mitarbeitern erzeugen, bieten Mitarbeitergeschenke auch Arbeitgebern einige Vorteile:
Für beide Seiten sind Geschenke an Mitarbeiter unter den zuvor beschriebenen Voraussetzungen bis zu einem Betrag von 60 Euro komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Somit bieten Mitarbeitergeschenke eine passende Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung. Hier finden Sie einen Kalkulator, mit dem Sie den finanziellen Vorteil gegenüber einer Gehaltserhöhung ganz einfach berechnen können.
Mit dem Beschenken von Mitarbeitern stärken Arbeitgeber die Arbeitszufriedenheit Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Wertschätzung zeigen und an persönliche Anlässe wie Geburtstage denken, steigern die Motivation der bestehenden Mitarbeiter.
Zudem wird das externe Employer Branding gestärkt und die Attraktivität am Arbeitsmarkt erhöht, was die Gewinnung von neuen Fachkräften erleichtert. Durch Anbieter wie die von Probonio fällt für Unternehmen kaum Verwaltungsaufwand an, da nach einmaliger Einrichtung Aufmerksamkeiten zu wiederkehrenden Anlässen (z. B. Geburtstage) automatisiert jährlich per App übergeben werden. Zudem müssen Arbeitgeber sich nicht selbst um die Sachzuwendung kümmern, sondern bieten ihren Mitarbeitern durch eine breite Auswahl an Gutscheinanbietern wie Rewe oder Ikea die eigene Wahl bei ihrem Geschenk.
Aufmerksamkeiten für Arbeitnehmer sind eine großartige Möglichkeit, Mitarbeitern über den Sachbezug zu persönlichen Anlässen eine Freude zu bereiten und Wertschätzung zu zeigen. Aber auch die Steuerersparnis ist ein starkes Argument für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter zu beschenken.
Der einfachste und modernste Weg Aufmerksamkeiten zu verschenken sind digitale Gutscheine. Das besondere an Probonio: Mitarbeiter können selbst aus über 100 Anbietern wählen und ihre Gutscheine flexibel online oder im Geschäft einlösen — ganz einfach mit dem Smartphone. Mit einer individualisierten Nachricht per App bereiten Arbeitgeber gleich eine zusätzliche Freude und machen die Aufmerksamkeit zu einer ganz besonderen Überraschung.
Entdecken Sie weitere Mitarbeiter-Benefits und steigern Sie die Mitarbeiterzufriedenheit in Ihrem Unternehmen.