Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung 2026: Alles Wichtige auf einen Blick

Simon Thiel
Benefit-Experte
Lesezeit: 5 Minuten
Aktualisiert: 14. April 2026
Inhalt
- Was ist eine Lohnabrechnung? Einfach und verständlich erklärt
- Aufbau und Bestandteile der Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Sozialabgaben und Beitragssätze 2025: Alles, was Sie wissen müssen
- Brutto und Netto: Der Einfluss der Steuerklassen
- Häufige Fehler bei der Gehalts- und Lohnabrechnung und wie man sie vermeidet
- Beispiel einer Lohnabrechnung: Einfach erklärt
Lohnabrechnung erstellen: So gelingt es einfach und effizient
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Angestellten bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung eine Entgeltabrechnung bereitzustellen.
- Die Abrechnung enthält alle relevanten Informationen zu Bruttoentgelt, Abzügen und dem daraus resultierenden Nettobetrag.
- Die Höhe des Nettolohns bzw. -gehalts hängt u. a. von der Lohnsteuerklasse, den Sozialversicherungsbeiträgen und eventuellen Freibeträgen ab.
- 2026 gelten aktualisierte Beitragssätze und erhöhte Steuerfreibeträge, die Arbeitgeber bei der Erstellung zwingend berücksichtigen müssen.
Was ist eine Lohnabrechnung? Einfach und verständlich erklärt
Arbeitnehmer werden für ihre Tätigkeit im Unternehmen entweder mit einem Lohn oder einem Gehalt vergütet – daher unterscheidet man zwischen Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung. Beide Formen werden unter dem Oberbegriff Entgeltabrechnung zusammengefasst.
- Gehalt: Eine feste monatliche Summe, unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
- Lohn: Eine variable Vergütung, die sich nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden richtet und damit monatlich schwanken kann.
Gemäß § 108 Gewerbeordnung (GewO) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung eine vollständige Entgeltabrechnung bereitzustellen. Diese muss alle relevanten Informationen zu Verdienst, Zuschlägen und Abzügen enthalten, damit Mitarbeitende transparent nachvollziehen können, wie sich ihr Nettobetrag ergibt.
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Aufbau und Bestandteile der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Obwohl sich Lohn- und Gehaltsabrechnungen optisch von Betrieb zu Betrieb unterscheiden können, ist der grundlegende Aufbau gesetzlich geregelt und damit immer gleich.
1. Kopfdaten
Jede Entgeltabrechnung beginnt mit den Kopfdaten. Diese enthalten allgemeine, vorwiegend informative Angaben, die jedoch für die Gültigkeit der Abrechnung zwingend erforderlich sind:
- Vollständiger Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Steuer- und Sozialversicherungsdaten
- Beschäftigungszeitraum, Urlaubskonto und Vertragsdetails
2. Gesamtbrutto
Das Gesamtbrutto ergibt sich aus dem Grundlohn bzw. Grundgehalt zuzüglich weiterer Positionen:
- Sachbezüge und geldwerte Vorteile: Leistungen wie ein Firmenwagen, Dienstfahrrad oder Essenszuschuss müssen dem Bruttoentgelt hinzugerechnet werden.
- Zuschläge und Zulagen: Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Leistungs- oder Erschwerniszulagen sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Vermögenswirksame Leistungen (VL): Arbeitgeber können bis zu 40 Euro monatlich zu einem Fonds-, Bank- oder Bausparvertrag beitragen.
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Freiwillige Beiträge zur bAV sind ebenfalls in das Gesamtbrutto einzubeziehen.
3. Nettoarbeitsentgelt
Vom Gesamtbrutto werden folgende Positionen abgezogen, um das Nettoarbeitsentgelt zu ermitteln:
- Lohnsteuer: In der Regel 15 bis 45 % des Gesamtbruttos, abhängig von der Lohnsteuerklasse und eingetragenen Freibeträgen (ELStAM).
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer – betrifft 2026 aufgrund hoher Freigrenzen nur noch einen sehr kleinen Teil der Arbeitnehmer.
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer – nur für kirchensteuerpflichtige Beschäftigte.
- Sozialversicherungsbeiträge: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen).
4. Ermittlung des Auszahlungsbetrags
Vom Nettoarbeitsentgelt können noch weitere Positionen abgezogen oder hinzugerechnet werden, z. B.:
- Vorschüsse
- Aufwandsentschädigungen (z. B. Reisekostenerstattung)
- Vermögenswirksame Leistungen
5. Abschluss
Am Ende der Abrechnung finden sich üblicherweise die Kontodaten des Arbeitnehmers sowie eine kumulierte Jahresübersicht, die gleichzeitig als Verdienstbescheinigung für offizielle Anlässe genutzt werden kann.
Neben den klassischen Begriffen Lohn und Gehalt gibt es weitere Vergütungsformen, die bei der Erstellung einer korrekten Entgeltabrechnung relevant sein können:
| Vergütungsart | Beschreibung |
| Akkordlohn | Vergütung auf Basis der erbrachten Arbeitsmenge |
| Zeitlohn | Vergütung anhand der geleisteten Arbeitsstunden |
| Leistungslohn | Bonuszahlung für besonders gute Arbeitsleistungen |
| Grundgehalt | Feste, regelmäßige monatliche Entlohnung |
| Anteilige Gehaltsberechnung | Relevant bei Teilzeit oder unvollständigen Arbeitsmonaten |
| Elterngeld | Berechnung auf Basis des vorherigen Einkommens |
| Gratifikation | Zusätzliche Belohnung für besondere Leistungen |
| Tantieme | Erfolgsabhängige Vergütung, meist für Führungskräfte |
| Überstundenauszahlung | Gesonderte Vergütung für geleistete Mehrarbeit |
| Weihnachtsgeld | Jährliche Sonderzahlung als Anerkennung |

Sozialabgaben und Beitragssätze 2026: Alles, was Sie wissen müssen
Die Beitragssätze für die Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Für 2026 gelten folgende aktuelle Sätze:
Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
| Versicherung | Beitragssatz | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz) | 14,6 % + Zusatzbeitrag* | 7,3 % + ½ ZB | 7,3 % + ½ ZB |
| Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz) | 14,0 % + Zusatzbeitrag* | 7,0 % + ½ ZB | 7,0 % + ½ ZB |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % |
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 2026 ca. 2,5 % – je nach Krankenkasse variiert dieser Wert.
Pflegeversicherung 2026
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Abhängig von Alter und Kinderzahl gelten folgende Regelungen:
- Kinderlose Beschäftigte: Zuschlag von 0,6 % (Beitrag: 4,2 %)
- Beschäftigte mit 1 Kind: Allgemeiner Satz (3,6 %)
- Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25 Jahren: Abschlag von 0,25 % (3,35 %)
- Beschäftigte mit 3 Kindern unter 25 Jahren: Abschlag von 0,5 % (3,1 %)
- Beschäftigte mit 4 Kindern unter 25 Jahren: Abschlag von 0,75 % (2,85 %)
- Beschäftigte mit 5 oder mehr Kindern unter 25 Jahren: Abschlag von 1,0 % (2,6 %)
Der Arbeitgeberanteil liegt stets bei 1,8 %, der Arbeitnehmeranteil variiert entsprechend.
Tipp für Arbeitgeber: Prüfen Sie regelmäßig die kassenindividuellen Zusatzbeiträge Ihrer Beschäftigten, da diese die Gesamtbelastung beeinflussen und sich jährlich ändern können.
Brutto und Netto: Der Einfluss der Steuerklassen
Neben den Sozialversicherungsbeiträgen ist die Lohnsteuer ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung des Nettoentgelts. Die Höhe der Lohnsteuer wird maßgeblich durch die Lohnsteuerklasse bestimmt. Es gibt sechs Klassen:
| Steuerklasse | Steuermerkmale | Monatlich steuerfreier Arbeitslohn (msA) 2026 |
|---|---|---|
| I | Alleinstehende Personen | bis ca. 1.388 Euro |
| II | Alleinstehende mit mind. einem minderjährigen Kind | bis ca. 1.800 Euro |
| III | Verheiratete / eingetr. Lebenspartnerschaft (kombiniert mit Kl. V) | bis ca. 2.594 Euro |
| IV | Beide Partner wählen Steuerklasse IV (ähnliches Einkommen) | bis ca. 1.388 Euro |
| V | Partner mit geringerem Einkommen bei Kombination III/V | bis ca. 137 Euro |
| VI | Personen mit Zweit- oder Mehrfachbeschäftigung | 0 Euro |
Wichtige Änderung ab 2026: Die Bundesregierung hat die Reform der Steuerklassen III und V auf den Weg gebracht. Ziel ist die stufenweise Zusammenführung in das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor), um eine gleichmäßigere Besteuerung beider Partner zu gewährleisten. Die vollständige Umstellung ist bis 2030 geplant. Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungssysteme entsprechend vorbereiten.
Häufige Fehler bei der Gehalts- und Lohnabrechnung – und wie man sie vermeidet
Fehler in der Entgeltabrechnung können teuer werden. Diese treten besonders häufig auf:
1. Veraltete Beitragssätze verwenden
Sozialversicherungsbeiträge und Steuerfreibeträge ändern sich jährlich. Stellen Sie sicher, dass Ihre Software oder Ihr Abrechnungssystem stets auf dem aktuellen Stand ist.
2. Sachbezüge falsch oder gar nicht erfassen
Geldwerte Vorteile wie Dienstwagen, Essenszuschüsse oder Tankgutscheine müssen korrekt im Bruttoentgelt ausgewiesen werden – sonst drohen Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen.
3. Fristen versäumen
Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge müssen pünktlich an Finanzamt und Sozialversicherungsträger abgeführt werden. Bei drei aufeinanderfolgenden Säumnissen drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.
4. Korrekturen verschlafen
Berechnungsfehler können nur innerhalb von drei Monaten rückwirkend korrigiert werden. Danach ist der Aufwand erheblich höher.
5. Fehlende Dokumentation
Entgeltabrechnungen und zugehörige Unterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 6 Jahre für Lohnunterlagen). Digitale Lösungen helfen, die Archivierung regelkonform zu gestalten.

Beispiel einer Lohnabrechnung 2026: Einfach erklärt
Anhand eines konkreten Beispiels zeigen wir, wie sich der Nettolohn für 2026 berechnet:
Eckdaten des Arbeitnehmers:
- Wohnort: Baden-Württemberg
- Geburtsjahr: 1993
- Steuerklasse: I
- Monatsbruttolohn: 3.000 Euro
- Kirchensteuer: 8 % (Baden-Württemberg)
- Krankenversicherung: gesetzlich versichert, KV-Zusatzbeitrag: 2,0 %
- Keine Kinder
Berechnung Nettolohn (Abgaben des Arbeitnehmers):
| Position | Betrag |
|---|---|
| Monatsbrutto | 3.000,00 € |
| Lohnsteuer (Steuerklasse I) | ca. 345,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Kirchensteuer (8 %) | ca. 27,60 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | 279,00 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | 39,00 € |
| Krankenversicherung (7,3 % + 1,0 % ZB) | 249,00 € |
| Pflegeversicherung (1,8 % + 0,6 % ZB, kinderlos) | 72,00 € |
| Nettolohn (ca.) | ca. 1.988,40 € |
Hinweis: Die genauen Beträge können je nach Krankenkasse, individuellem Zusatzbeitrag und eingetragenen Freibeträgen abweichen. Nutzen Sie stets aktuelle Lohnberechnungstools oder -software.
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Lohnabrechnung erstellen: So gelingt es einfach und effizient
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- Aktuelle Beitragssätze und Steuertabellen regelmäßig prüfen und einpflegen
- Zuverlässige Software oder ein professionelles Lohnabrechnungstool einsetzen
- Aufbewahrungsfristen beachten und Dokumente digital und sicher archivieren
- Bei Unklarheiten einen Steuerberater oder Lohnbuchhalter hinzuziehen
Fazit
Eine korrekte Lohn- oder Gehaltsabrechnung ist weit mehr als Pflichtaufgabe – sie ist ein Vertrauensdokument zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wer sich 2026 eingehend mit den aktuellen Beitragssätzen, Steuerfreibeträgen und gesetzlichen Anforderungen vertraut macht, kann Entgeltabrechnungen intern, kostengünstig und rechtssicher erstellen.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung 2026
Nein. Beim Gehalt erhalten Arbeitnehmer monatlich einen festen Betrag, beim Lohn variiert dieser je nach geleisteten Arbeitsstunden. Beide Abrechnungsformen werden unter dem Begriff „Entgeltabrechnung" zusammengefasst.


