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Sachzuwendungen bis 10.000 € pro Jahr

  • Steuerbegünstigter Sachbezug bis max. 10.000 Euro jährlich

  • Pauschalversteuerung mit 30 Prozent nach § 37b EStG

  • Für Geschenke über 60 Euro an Mitarbeiter:innen

  • Zusätzlich zum 50-Euro-Sachbezug möglich

Kaffeetasse, Geschenk, 2 Brillen

Geschenke über 60 Euro nach § 37b EStG versteuern

Frau mit Handy auf Sofa

Sachbezüge sind Gutscheine, Geschenke oder Event-Einladungen, mit denen Arbeitgeber:innen zum Beispiel Anerkennung zeigen und die Motivation im Team steigern können. Übersteigt der Wert solcher Zuwendungen die Freigrenzen von 50 Euro (monatlicher Sachbezug) bzw. 60 Euro (Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen), sind sie nicht steuer- und sozialabgabenfrei. Jedoch können Arbeitgeber:innen solche Zuwendungen an ihre Mitarbeiter:innen nach § 37b EStG pauschal mit 30 Prozent versteuern und so Steuerlast und Sozialabgaben für Sie übernehmen.

Wesentliche Voraussetzungen dabei: Die Leistungen dürfen nicht als Barlohn ausgezahlt werden und müssen zusätzlich zum geschuldeten Gehalt gewährt werden. Mit Probonio ist das Verschenken von Sachbezügen bis zu 10.000 Euro für Arbeitgeber:innen ganz einfach per App möglich. So zeigen sie mit wenigen Klicks maximale Wertschätzung.

Frau mit Handy auf Sofa

Einfach erklärt: Sachzuwendungen über 60 Euro als Benefit

Basiswissen Geschenke an Mitarbeiter:innen über 60 €

Neben dem monatlichen 50-Euro-Sachbezug und den anlassbezogenen Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro haben Arbeitgeber:innen auch die Möglichkeit, ihren Mitarbeiter:innen Sachzuwendungen über 60 Euro zukommen zu lassen. Solange diese Zuwendungen den Wert von 10.000 Euro jährlich nicht überschreiten, sind sie zwar nicht komplett steuerfrei, können aber pauschal versteuert werden.  

Steuerliche Regelungen des § 37b EStG

Geregelt wird die Versteuerung von betrieblich veranlassten Geschenken über 60 Euro in § 37b EStG.  Arbeitgeber:innen können diese pauschal mit 30 Prozent versteuern. Wichtig dabei: Die Anwendung des § 37b ist nicht kombinierbar mit anderen Steuervergünstigungen, z. B. steuerfreien Aufmerksamkeiten (§ 19 EStG) oder den 50-Euro-Sachbezugsgrenzen (§ 8 Abs. 2 EStG). 

Abgabenpflicht bei pauschal versteuerten Sachzuwendungen

Zusätzlich zur Pauschalversteuerung nach § 37b EStG von 30 Prozent müssen Arbeitgeber:innen auch Sozialversicherungsbeiträge, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer berücksichtigen. Dies liegt daran, dass es sich bei den Sachbezügen nach § 37b EstG um Arbeitsentgelt nach § 14 Abs. 1 SGB IV handelt.   

Dokumentationspflicht bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG

Für Sachzuwendungen, die pauschal nach § 37b EStG versteuert werden, gilt eine umfassende Dokumentationspflicht. Zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt müssen Anlass, Art und Wert der Zuwendung, sowie die Namen der Empfänger:innen und das Datum der Übergabe erfasst werden.  

Praxis-Beispiel

Berechnung der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EstG für Geschenke an Mitarbeiter:innen über 60 Euro

Situation

Ein Arbeitgeber möchte seine Mitarbeiter:innen an dem Erfolg des starken Unternehmenswachstums teilhaben lassen. Er entscheidet sich dazu, ausgewählten Mitarbeiter:innen eine hochwertige Uhr als Zeichen seiner Anerkennung zu schenken. Die Uhren haben jeweils einen Wert von 6.500 Euro.

Wie werden die Kosten für die Uhren berechnet?

Ergebnis

Da die Uhren nicht über die anderen Sachbezüge (50-Euro-Sachbezug/Aufmerksamkeiten bis 60 Euro) abgerechnet werden können, kann der Arbeitgeber sie über die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG versteuern. Dabei ist der Pauschalsteuersatz von 30 Prozent anzusetzen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Berechnung

Die Bemessungsgrundlage für den Pauschalsteuersatz stellen die finanziellen Aufwände des Arbeitgebers dar, sprich die Kosten je Uhr von 6.500 Euro.

6.500 Euro (finanzieller Aufwand je Uhr) 
+ 1.950 Euro (pauschale Lohnsteuer 30 Prozent von 6.500 Euro) 
+ 107,25 Euro (Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent von 1.950 Euro) 
+ 156 Euro (Kirchensteuer 8 Prozent von 1.950 Euro) 
+ Sozialversicherungsbeiträge 

Geschenke über 60 Euro flexibel nutzen

Anders als in unserem Rechenbeispiel können die Empfänger:innen von betrieblich veranlassten Geschenken selbst entscheiden, wofür sie die Zuwendung einsetzen, wenn Arbeitgeber:innen die digitalen Gutscheine von Probonio nutzen, um ihren Mitarbeiter:innen mit Geschenken über 60 Euro eine Freude zu machen. So gehen Arbeitgeber:innen sicher, dass ihr Geschenk auch wirklich gut ankommt.  

Sachzuwendungen bis 10.000 Euro mit Probonio einfach per App

Mann mit Handy in Wohnzimmer
  • Digitale Anwendung: Ihre Mitarbeiter:innen erhalten die Sachzuwendung als digitale Gutscheine und können diese einfach per App einlösen – egal, ob online oder beim Shopping vor Ort.

  • Größte Auswahl: Ihre Mitarbeiter:innen können die digitalen Gutscheine bei über 100 verschiedenen Gutscheinpartnern einlösen. 

  • Steuerbegünstigte Geschenke mit personalisierten Nachrichten: Mit Probonio können Sie Ihren Mitarbeiter:innen ganz einfach per App über die Zuwendung informieren – ganz ohne Aufwand.

Nutzen Sie Sachzuwendungen mit Probonio, um Mitarbeiter:innen mit größeren Geschenken besondere Wertschätzung zu zeigen und so die Zufriedenheit im Team und Ihre Attraktivität als arbeitgebendes Unternehmen zu stärken.

Mann mit Handy in Wohnzimmer

So funktionieren Geschenke über 60 Euro (nach §37b EStG) mit Probonio

Kostenlose Einrichtung

Kostenlos registrieren, Mitarbeiter:in anlegen und unter dem Punkt “Benefit hinzufügen” die “Sachzuwendung 37b” auswählen 

Flexible Nutzung

Ihr:e Mitarbeiter:in  wird automatisch per App über die Sachzuwendung informiert und kann flexibel aus den angebotenen Gutscheinen wählen.

Einfache Abrechnung

Automatisierte Übermittlung der Abrechnungsdaten an Ihr gewünschtes Lohnprogramm.

Warum Probonio?

Gemeinsam stark

Integration von Personio, DATEV und vieler anderer bekannter Partner 

Maximale Sicherheit

Gutscheine werden regelmäßig auf steuerrechtlichen Kriterien geprüft 

Faire Konditionen

Sie bezahlen nur für aktive Nutzer:innen & können Benefits immer deaktivieren.

Minimaler Aufwand

Einmalige Einrichtung in nur wenigen Minuten ohne weiteren Aufwand.

Flexibles Angebot

Angebot verschiedener Sachbezüge auf Ihre Bedürfnisse anpassbar

Gutschein Geschenk Karte Besonderer Anlass Aufmerksamkeit
Individuelle Gutscheine

Individuelles Gutschein-Portfolio passend zur Unternehmensphilosophie

100+ Gutscheinanbieter

Probonio bietet die größte Auswahl an Gutscheinen

Vollständige Auswertung

Darstellung der Gesamtvergütung durch die genutzten Sachbezüge 

+3000 zufriedene Unternehmenskunden

Die beste Entscheidung für unsere Benefits!

“Nach langer Suche nach einer effektiven Lösung für Mitarbeiter-Benefits war Probonio die beste Entscheidung! Die Plattform ist übersichtlich, flexibel und einfach - sowohl für unsere Mitarbeitenden als auch für die Verwaltung. Dank der zahlreichen Schnittstellen und technischen Lösungen entsteht kein zusätzlicher Aufwand für die Lohnbuchhaltung, was den Einsatz für uns besonders effizient macht.”

Gaszton ElekRecruiter bei Nibler GmbH
Cloudbridge stärkt Mitarbeitermotivation mit Probonio

“Probonio hat unsere Mitarbeiterangebote auf ein neues Level gehoben. Die Plattform ist einfach zu bedienen, vielseitig einsetzbar und ermöglicht es uns, Benefits gezielt und transparent anzubieten. Besonders schätzen wir den reibungslosen Austausch mit dem Probonio-Team, das uns jederzeit unterstützt. Die Nutzung der Lösung hat die Mitarbeitermotivation und Zufriedenheit spürbar gesteigert - ein echter Gewinn für uns!“

Nicolas WandschneiderGeschäftsführer der Cloudbridge Consulting GmbH
Ultimative Benefit App, bester Service

“Wir nutzen Probonio seit einem Jahr und haben nur beste Erfahrungen gemacht. Die App funktioniert einwandfrei und der Service ist top! Das Tool vereint alles, was man für Mitarbeiter-Benefits braucht und ist sehr einfach in der Handhabung. Durch Probonio haben wir eine Lösung, die alle Benefits vereint. Der große Vorteil liegt in der flexiblen Gestaltung der Benefits und dem einwandfreien Kundenservice.”

Valentina NabjinskyTravel Advisor bei Worldia
Die optimale Lösung für Mitarbeiter-Benefits

“Mit Probonio konnten wir in unserem Unternehmen Mitarbeiter-Benefits in kürzester Zeit implementieren. Die Apps für die Verwaltung und für die Mitarbeiter sind sehr übersichtlich und ansprechend gestaltet. Dank der automatischen Übermittlung der Daten an unseren Steuerberater entsteht uns dabei quasi kein wiederkehrender Aufwand, das war uns sehr wichtig.”

Tim Hautkappe - CEO von CALIMA

FAQ Geschenke über 60 Euro an Mitarbeiter:innen

Da Geschenke an Mitarbeiter:innen über 60 Euro nach § 37b EStG den Regelungen für Sachbezüge unterliegen, müssen folgende Voraussetzungen für die pauschale Lohnsteuer erfüllt werden: 

  • Die Sachzuwendung darf nicht in Form von Barlohn erfolgen. 

  • Die Sachzuwendung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen und darf dementsprechend nicht in Form einer Gehaltsumwandlung gewährt werden. 

  • Die Sachzuwendung kann nicht über eine andere Möglichkeit nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal versteuert werden. 

  • Die Sachzuwendung wird nicht von einer anderen Pauschalierungsregel beeinflusst. 

  • Die Sachzuwendung fällt nicht unter die Regelungen der steuerfreien Sachbezüge (50 Euro Sachbezug und Aufmerksamkeiten). 

  • Die Sachzuwendung liegt nicht überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des:der Arbeitgeber:in. 

Hinweis zu unseren Inhalten 

Die Inhalte auf dieser Website sind lediglich einer ersten informativen Orientierung. Sie ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für eine verbindliche und rechtssichere steuerliche Einschätzung kontaktieren Sie bitte Ihr Steuerbüro oder einen Steuerberater.