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Aufmerksamkeiten: Steuerfreie Geschenke für persönliche Anlässe

  • Zu Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeiten & Co.

  • Bis zu 60 Euro pro Anlass steuer- und sozialabgabenfrei

  • Bis zu dreimal jährlich pro Mitarbeiter:in

Mitarbeiter überreicht Kollegin Geschenk

+3000 zufriedene Probonio Kunden

Wertschätzung zeigen mit Geschenken zu Geburtstag, Jubiläum & Co.

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Freude schenken und dabei Lohnkosten optimieren: Unternehmen können ihren Mitarbeiter:innen zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Firmenjubiläum Geschenke im Wert von bis zu 60 Euro machen, ohne dass dafür Lohnsteuern oder Sozialabgaben anfallen. Voraussetzung: Es muss sich dabei um einen Sachbezug handeln. Mit Probonio ist es für Arbeitgeber:innen denkbar einfach, mit bis zu drei Aufmerksamkeiten pro Jahr spürbare Wertschätzung zu zeigen und die Beschenkten können dank über 100 Gutscheinpartnern selbst aussuchen, wofür Sie die 60 Euro nutzen. So zeigen Sie Wertschätzung, die wirklich ankommt.

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Vorteile der steuerfreien Aufmerksamkeiten auf einen Blick

Mitarbeiterin im Büro
  • Steuerfrei bis 60 Euro pro persönlichem Anlass, maximal dreimal pro Jahr
  • Keine Lohnnebenkosten
  • Einlösbar bei mehr als 100 Gutscheinpartnern
  • Direkt online oder im Geschäft einlösbar
  • Freie Auswahl für Mitarbeiter:innen
  • Kein Verwaltungsaufwand für Sie – automatisierte Prozesse
Mitarbeiterin im Büro

Einfach erklärt: Aufmerksamkeiten als steuerfreier Benefit

Basiswissen 60 € Aufmerksamkeiten

Mit sogenannten Aufmerksamkeiten haben Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, ihren Mitarbeiter:innen zu persönlichen Anlässen Geschenke zu machen. Für bis zu drei Anlässen pro Jahr sind solche Zuwendungen mit einem Wert von bis zu 60 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.

Steuerliche Regelungen zu 60 € Aufmerksamkeiten

Die wichtigste Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Aufmerksamkeiten: Sie dürfen die Freigrenze von 60 Euro brutto nicht übersteigen, da ansonsten der komplette Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig wird. Wie beim 50€ Sachbezug darf es sich zudem nicht um eine Geldzuwendung handeln.

Anlässe für steuerfreie Aufmerksamkeiten

Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter:innen sind nur dann abgabenfrei, wenn sie zu persönlichen Anlässen gewährt werden. Dazu zählen familiäre Anlässe wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes ebenso wie eine Beförderung oder Pensionierung als berufliche Anlässe. Feiertage wie Weihnachten oder Ostern gelten dagegen nicht als persönliche Anlässe für steuerfreie Aufmerksamkeiten.

Steuerfreie Gutscheine als Aufmerksamkeit mit Probonio

Mitarbeiter überreicht Kollegin Geschenk

Bis 180€ steuerfrei pro Jahr zusätzlich zum Gehalt: Mit den digitalen Aufmerksamkeiten von Probonio machen Sie ihren Mitarbeiter:innen zu persönlichen Anlässen immer das richtige Geschenk – ganz einfach per App.

  • Digitale Anwendung: Ihre Mitarbeiter:innen können die steuerfreien Gutscheine digital per App einlösen – egal, ob online oder beim Shoppping vor Ort.
  • Größte Auswahl: Ihre Mitarbeiter:innen können ihren Gutschein aus über 100 Partnershops wählen und dort einlösen.
  • Steuerfreie Aufmerksamkeiten mit personalisierten Glückwünschen: Mit Probonio können Sie Ihren Mitarbeiter:innen ganz einfach per App zu persönlichen Anlässen gratulieren – ganz ohne Aufwand

Nutzen Sie Aufmerksamkeiten, um Mitarbeiter:innen zu besonderen Anlässen Wertschätzung mit echtem Mehrwert zu zeigen und so die Zufriedenheit im Team und Ihre Attraktivität als arbeitgebendes Unternehmen zu stärken.

Mitarbeiter überreicht Kollegin Geschenk

So funktionieren steuerfreie Aufmerksamkeiten mit Probonio

Kostenlose Einrichtung

Kostenlos registrieren, Mitarbeiter:in anlegen und Anlass sowie Budget konfigurieren.

Flexible Nutzung

Ihre Mitarbeiter:innen werden automatisch per App über die steuerfreie Aufmerksamkeit informiert und können flexibel aus den angebotenen Gutscheinen wählen.

Einfache Abrechnung

Automatisierte Übermittlung der Abrechnungsdaten an Ihr gewünschtes Lohnprogramm.

Haben Sie noch offene Fragen?

Steuerfreie Aufmerksamkeiten, auch als Anlassgeschenke oder Sachgeschenke bezeichnet, sind eine häufig genutzte Form von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer für persönliche Anlässe von Mitarbeiter. Hier gilt eine Freigrenze von 60 Euro pro besonderen Anlass.