Das Wichtigste in Kürze
Steuerfreie Prämien motivieren Mitarbeiter und sorgen für eine hohe Zufriedenheit im Betrieb.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind Prämien tatsächlich steuerfrei.
Empfehlenswert sind sogenannte Sachbezüge, die eine Höhe von 50 Euro im Monat nicht überschreiten dürfen.
Im Gegensatz zu anderen Sonder- und Zusatzzahlungen bleibt Angestellten mehr Geld von einer steuerfreien Prämie übrig.
Prämien haben eine positive Auswirkung auf die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter. Deshalb gelten sie als beliebtes Mittel, das gezielt von Arbeitgebern eingesetzt werden. Für gewöhnlich werden Prämien jedoch versteuert, sodass am Ende gar nicht so viel beim Arbeitnehmer ankommt, wie ursprünglich gedacht.
Jedoch lässt sich eine Prämie auch steuerfrei gewähren. Damit bleibt am Ende mehr von dem übrig, was der Arbeitgeber zahlt. Die Frustration, die sich bei Steuer- und Sozialabgaben oft einstellt, kann damit verhindert werden.
Der Gesetzgeber hat klar festgelegt, wann eine Prämie steuerfrei ist. Aktuell liegt die Freigrenze bei 600 Euro im Jahr. Diese Summe muss in 12 Teile aufgesplittet werden. Somit dürfen Angestellte maximal 50 Euro monatlich als Prämie erhalten, damit diese steuerfrei bleibt.
Wichtig ist, dass die Auszahlung nicht bar erfolgt. Vielmehr gewähren Arbeitgeber ihren Angestellten einen Sachbezug, der korrekt ausgewiesen werden muss. Nachzulesen sind diese Regelungen in §8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Es gibt verschiedene Arten von Prämien. Jedoch sind nicht alle steuerfrei. Arbeitgeber haben trotzdem die Möglichkeit, eine steuerfreie Prämie zu gewähren. Diese kann regelmäßig oder einmalig erfolgen. Wichtig ist nur, dass sie korrekt umgesetzt wird, damit sie auch wirklich steuerfrei bleibt.
Folgende steuerfreie Prämien gibt es:
Sachbezüge
Sachzuwendungen
Betriebliche Gesundheitsförderung
Berufliche Fortbildungen
Kinderbetreuung
Arbeitgeber können Sachbezüge einsetzen, um ihren Angestellten eine steuerfreie Prämie zu gewähren. Die Obergrenze liegt bei 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter. Zudem gilt die Regel, dass ein Sachbezug nicht in Form von Bargeld ausgezahlt werden darf. Restbeträge von einem Monat können nicht in den nächsten mitgenommen werden.
Sachbezüge lassen sich gut an die Bedürfnisse des Angestellten anpassen. So gibt es beispielsweise Firmenfitness, Essenszuschüsse, Tankgutscheine oder Einkaufsgutscheine. Bei Probonio erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, aus einer Bandbreite an Sachbezügen für ihre Mitarbeiter zu wählen.
Auch bei Sachzuwendungen liegt die monatliche Freigrenze bei 50 Euro pro Mitarbeiter. Ein gutes Beispiel dafür ist das Dienstfahrrad, das sich in vielen Unternehmen großer Beliebtheit erfreut. Steht ein besonderer Anlass wie ein Dienstjubiläum an, kann der Arbeitgeber auch 60 Euro gewähren.
Arbeitgeber können pro Jahr und Mitarbeiter bis zu 600 Euro steuerfrei aufbringen, um Krankheitsrisiken zu verhindern oder zu reduzieren. Der Gesetzgeber hat klar festgelegt, welche Maßnahmen finanziert werden dürfen und welche nicht.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern beispielsweise eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio finanzieren, sofern die Kosten in zertifizierte Kurse laufen. Alternativ eignen sich Kurse zur Rauchentwöhnung oder Stressbewältigung, um betriebliche Gesundheitsförderung zu betreiben.
Auch berufliche Fortbildungen können als steuerfreie Prämie gewährt werden. Steuer- und abgabefrei sind sie dann, wenn die geförderten Maßnahmen überwiegend im Interesse des Arbeitgebers sind. Außerdem sollte die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt werden.
Mögliche berufliche Fortbildungen sind:
Fortbildungen zu Fachkenntnissen zu verwendeten Computerprogrammen
Weiterbildung im Bereich Management
Schulung zu Führungsqualitäten
Für Mitarbeiter mit Kindern kann auch ein Zuschuss zur Kinderbetreuung relevant sein. So kann eine steuerfreie Prämie gewährt werden, die ganz den Bedürfnissen der Angestellten entspricht. Bislang gibt es hierfür keine Freigrenze. Davon abzugrenzen sind Kinderbetreuungskosten, für die es eine maximale Höhe und andere Einschränkungen gibt.
Steuerfreie Prämien bringen jede Menge Vorteile mit sich. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren davon in hohem Maße. Arbeitgeber können mit steuerfreien Prämien Steuern sparen. Gleichzeitig erhöhen sie den Nettolohn des Mitarbeiters und ermöglichen eine einfache Verwaltung, sodass es nicht kompliziert ist, die Prämie zu erhalten oder zu versteuern.
Steuerfreie Prämien motivieren Mitarbeiter und führen dadurch nicht selten zu einer erhöhten Leistung, einem verbesserten Betriebsklima und mehr Bereitschaft, Engagement zu zeigen. Arbeitnehmer werden durch steuerfreie Prämien auch an das Unternehmen gebunden. Die Wahrscheinlichkeit, sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen, wird verringert.
Nicht ohne Grund zählen Methoden wie Sachbezüge zu den besten Instrumenten für Mitarbeiterbindung und -führung.
Einer der grundlegenden Vorteile von steuerfreien Prämien für Arbeitgeber ist die Steuerbefreiung. Doch wie viel lässt sich tatsächlich sparen? Fällt das überhaupt ins Gewicht? Um diese Fragen zu beantworten, haben wir eine Beispielrechnung aufgestellt.
In unserem Beispiel erhält ein Angestellter eine Prämie von 600 Euro für das ganze Jahr in Form eines steuerfreien Sachbezugs. Über die Plattform von Probonio kann er selbst entscheiden, wofür er seine Prämie ausgibt.
Für den Arbeitgeber bedeutet dies eine Belastung von 600 Euro. Steuern und Sozialabgaben fallen nicht an. Der Arbeitnehmer erhält 600 Euro ohne Abzüge.
Doch was, wenn der Betrag über das Entgelt abgerechnet wird? Wenn 600 Euro brutto ausgezahlt werden sollen, besteht für den Arbeitgeber eine finanzielle Belastung von 710 Euro. Steuern und Sozialabgaben machen weitere 286 Euro aus. Der Mitarbeiter erhält somit gerade einmal 314 Euro.
Diese Beispielrechnung zeigt: Für Mitarbeiter lohnt sich eine Prämie kaum, wenn diese noch versteuert wird. Eine steuerfreie Prämie hingegen führt dazu, dass Angestellte tatsächlich die Summe erhalten, die der Arbeitgeber für sie vorgesehen hat.
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine steuerfreie Prämie gewährt werden kann. Häufig werden Prämien an bestimmte Bedingungen geknüpft und werden nicht aus heiterem Himmel gezahlt. Grundsätzlich können Arbeitgeber zwei Kategorien wählen:
Prämien, die in Zusammenhang mit bestimmten Leistungen stehen
Prämien zu einem speziellen Anlass
Leistungsbezogene steuerfreie Prämien | Steuerfreie Prämien zu Anlässen |
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Erreichen betrieblicher oder persönlicher Ziele | Geschenk zum Firmenjubiläum, zur Hochzeit, zum Geburtstag oder zur Geburt eines Kindes |
Besonderes Engagement | Anerkennung für besondere Leistungen |
Erreichen von Meilensteinen in einem Projekt | Dankeschön für besonderes Engagement |
Abschluss von Aufträgen | Motivation zum Abteilungswechsel |
Abschluss von bestimmten Aufgaben | Geschenk zur Beförderung |
Steuerfreie Prämien können einen Unterschied hinsichtlich der Mitarbeiterbindung und -motivation machen. Es gibt verschiedene Methoden, wie Arbeitgeber diese Zusatzleistung umsetzen können. Wichtig ist, ein paar grundlegende Regeln einzuhalten, damit die Prämien wirklich steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Prämien steuer- und sozialversicherungsfrei.
Sogenannte Sachbezüge sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro im Monat pro Mitarbeiter steuerfrei.
Wenn der Inflationsausgleich 3.000 Euro nicht übersteigt, ist diese Prämie steuerfrei.
Sonderzahlungen sind Zusatzleistungen, die nicht zum regulären Arbeitsentgelt eines Mitarbeiters gehören. Prämien hingegen sind mit dem persönlichen Erreichen bestimmter Leistungsziele gekoppelt.
Prämien werden für gewöhnlich mit 6 bzw. 27 % besteuert, was von der Art der Prämie abhängt.