Das Wichtigste in Kürze
Tantieme sind eine beliebte Form der variablen Vergütung, die bestimmten Angestellten zusätzlich zu ihrer regulären Vergütung ausgezahlt wird.
Versteuert werden Tantieme genauso wie der Lohn bzw. das Gehalt.
Es gibt verschiedene Arten von Tantiemen – besonders üblich ist die Gewinntantieme.
Bei der Versteuerung müssen Unternehmen einiges beachten, da das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung hoch sein kann.
Tantieme gelten als eine Form der variablen Vergütung, die Unternehmen ihren Angestellten zusätzlich zur festen Vergütung auszahlen können. Meist profitieren Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Vorstände von Tantiemen.
Wie hoch die Auszahlung ausfällt, richtet sich nach dem Erfolg des Unternehmens. Denn diese Form der Vergütung wird prozentual anhand von ausgewählten Unternehmenszahlen berechnet. Es kann sich dabei zum Beispiel um den Umsatz oder den Gewinn des Unternehmens handeln.
Tantieme honorieren keine Einzelleistungen, sondern beteiligen Mitarbeiter am Erfolg des gesamten Unternehmens oder einer bestimmten Abteilung. Das macht sie zu einer besonderen Form der Vergütung.
Die Gründe für Tantieme liegen auf der Hand: Wer in Form einer Zahlung am Erfolg des Unternehmens beteiligt wird, ist motivierter, diesen Erfolg zu steigern. Arbeitnehmer, die Tantieme erhalten, sind somit engagierter und produktiver. Immerhin erhalten sie monatlich, quartalsweise oder jährlich einen besonderen Dank für ihre Leistungen.
Wie hoch ist eine Tantieme? Das wird an verschiedenen Geschäftszahlen oder erreichten Zielen bemessen. Grundsätzlich können Unternehmen selbst festlegen, was sie hier als Grundlage verwenden. Je nachdem, wie sich das Unternehmen entscheidet, spricht man von einer anderen Art von Tantiemen:
Gewinntantieme: Wie der Name bereits andeutet, wird die Gewinntantieme anhand des erzielten Unternehmensgewinns berechnet. Diese Option ist sehr weit verbreitet. Wenn sich die Beteiligung am Gewinn des Unternehmens orientiert, muss der jährliche Reingewinn als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.
Umsatztantieme: Weniger üblich, aber dennoch möglich ist die Kopplung an den erzielten Jahresumsatz des Unternehmens.
Garantierte Tantieme: Bei dieser Vorgehensweise wird zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine Mindestsumme ausgezahlt – ganz gleich, wie erfolgreich das Unternehmen gewirtschaftet hat.
Ermessenstantieme: Hier zahlt der Arbeitgeber eine Tantieme nach eigenem Ermessen aus, sodass er einen großen Spielraum hat.
Das ist jedoch nicht alles: Arbeitgeber sollten einige wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen kennen, ehe sie Tantiemen auszahlen. Je nachdem, für welche Form man sich entscheidet, darf die Höhe für alle Begünstigten maximal 50 % des handelsrechtlichen Gewinns betragen. Was darüber hinausgeht, wird vom Finanzamt mit hoher Wahrscheinlichkeit als verdeckte Gewinnausschüttungen angesehen. Wer sich also für Umsatztantiemen entscheidet und die 50 % überschreitet, muss diesen Ausnahmefall genehmigen lassen.
Eine Tantieme sollte überdies hinaus höchstens 25 % des Gesamtgehalts ausmachen – es sei denn, das Unternehmen befindet sich gerade noch in der Gründungsphase oder andere plausible Erklärungen liegen vor.
Genauso wie das feste Grundgehalt von Beschäftigten unterliegen Tantiemen der Lohnsteuerpflicht. Sie gelten also auch als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und müssen entsprechend versteuert werden.
Wenn die Tantieme ausgezahlt wird, wird der Betrag zum Bruttogehalt der jeweiligen Lohnabrechnung addiert. Darauf sind dann Steuern zu zahlen.
Wichtig:
Wer die 50-Prozent-Grenze überschreitet, riskiert eine doppelte Versteuerung.
Für Unternehmen gibt es große Vorteile bei der Auszahlung von Tantiemen. Indem Arbeitnehmer die Zahlung erhalten, mindern Unternehmen ihren Gewinn. Auf diese Weise muss weniger Körperschafts- und Gewerbesteuer gezahlt werden. Doch Vorsicht: Die Auszahlung von Tantiemen zu diesem Zweck wird oft als missbräuchlich angesehen. Man spricht dabei auch von einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die Tantiemen gelten dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Für Unternehmen gelten Tantiemen als abziehbare Aufwendungen. Wenn sie an einen persönlich haftenden Gesellschafter einer KG auf Aktien (KGaA) ausgezahlt, werden sie mit der Gewerbesteuer summiert.
Bei einer monatlichen Auszahlung von Tantiemen an Arbeitnehmer unterliegen die Gewinntantiemen der Lohnsteuer des betreffenden Angestellten. Bei einer einmaligen Auszahlung jedoch wird diese Art von Einkünften in der Regel erst im Folgejahr gemäß der Jahrestabelle der Lohnsteuer versteuert.
Was Unternehmen vermeiden sollten, ist die Barauszahlung von Tantiemen. Hier kann ein Steuerabzug von bis zu 48 % erfolgen. Eine steuerliche Beratung macht bei dem Thema Tantiemen somit in jedem Fall Sinn.
Viele Unternehmen entscheiden sich gerade wegen der steuerlichen Vorteile dafür, Tantiemen auszuzahlen. Zwar ist das Finanzamt häufig skeptisch und es gilt, einige Faktoren zu berücksichtigen, doch die Gewinnbeteiligung kann in vielen Fällen zu großen Vorteilen führen.
In einer GmbH steht der Gewinn nicht dem Geschäftsführer, sondern den Gesellschaftern zu. Das kann die Arbeitsmoral und Zufriedenheit negativ beeinflussen. Tantiemen sind eine wunderbare Möglichkeit, dass auch Geschäftsführer etwas von dem Gewinn abbekommen. Wenn nun jedoch der Geschäftsführer einer GmbH gleichzeitig auch Gesellschafter ist, müssen besondere Einschränkungen berücksichtigt werden.
Wenn ein Geschäftsführer über mehr als 50 % der Stimmrechte verfügt, spricht man auch von einem beherrschenden Geschäftsführer. Er kann mit dem beherrschenden Gesellschafter gleichgestellt werden, was die Auszahlung von Tantiemen etwas erschwert. Wenn die Tantiemen für Gesellschafter und Geschäftsführer 50 % des Jahresgewinns überschreiten, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Das Finanzamt ist hier sehr genau - früher wurden diesbezüglich sogar Verwandtschaftsverhältnisse überprüft.
Wenn ein Unternehmen Tantiemen zahlt, wird sein Gewinn gemindert und die Steuerlast sinkt. Bei einer Gewinnausschüttung wäre das jedoch nicht der Fall. Tantiemen können als Betriebsausgaben gelten, auf Gewinnausschüttungen trifft das nicht zu. Somit können die steuerlichen Vorteile hier ganz legal genutzt werden, wenn auf ein paar Fallstricke und Besonderheiten geachtet wird.
Überlegen Sie noch, ob Sie Ihren Angestellten die Auswahl einer Tantieme ermöglichen wollen? Wir von Probonio haben die wichtigsten Vorteile und Nachteile für Sie zusammengetragen.
Leistungsanreiz: Da die Tantiemen höher ausfallen, je erfolgreicher das Unternehmen ist, sind Mitarbeiter ganz anders motiviert, eine hohe Leistung zu erbringen. Das Engagement und die Produktivität steigen, wenn Tantiemen erfolgsorientiert ausgezahlt werden.
Interessensausgleich: Mit entsprechenden Zahlungen ist es möglich, eine Verbindung zwischen den Mitarbeiterinteressen und den Unternehmenszielen zu schaffen, da die Angestellten direkt am Gewinn beteiligt werden, sofern diese Art von Tantiemen gewählt wurde.
Mitarbeiterzufriedenheit: Sonderzahlungen wie Tantiemen steigern die Zufriedenheit von Mitarbeitern. Und wie jeder Unternehmer weiß, sind es die zufriedenen Angestellten, die dem Unternehmen loyal bleiben und engagiert weitermachen.
Steuervorteil: Die Tantieme mindern den Gewinn des Unternehmens und verringern somit auch die zu zahlende Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Arbeitgeberattraktivität: Tantieme können die Attraktivität eines Arbeitgebers steigern. Sonderzahlungen gelten allgemein als beliebtes Mittel, um Fachkräfte und qualifizierte Führungskräfte ins Boot zu holen. Sie sind ein häufiges Argument bei Gehaltsverhandlungen und wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens geht.
Neben den Vorteilen gibt es auch gewisse Risiken. Ein möglicher Nachteil ist eine gewisse Unsicherheit aufseiten der Angestellten. Immerhin wissen diese nicht, wie hoch die variable Vergütung ausfallen wird. Das macht die finanzielle Planung schwierig.
Daher sollten sich Arbeitgeber stets darum kümmern, ein hohes Maß an Transparenz an den Tag zu legen und die Regelungen der Tantiemen-Berechnung klarzumachen. So können Missverständnisse verhindert werden, die zu Unzufriedenheit führen können.
Zudem erleiden Angestellte, die Tantiemen empfangen, einen Nachteil in wirtschaftlich schwachen Zeiten. Lassen die Unternehmensgewinne zu wünschen übrig, fallen auch die Tantiemen nicht zufriedenstellend aus. Im schlimmsten Fall fällt die Zahlung womöglich komplett aus.
Wenn die Besonderheiten und Herausforderungen der Auszahlung von Tantiemen nicht ausreichend berücksichtigt werden, können rechtliche und steuerliche Probleme folgen. Unternehmen sollten sich somit entsprechend absichern und sich Rat bei einem Spezialisten holen. Immerhin ist die Berechnung allein sehr komplex, was einen weiteren Nachteil darstellen kann.
Mitarbeiter können sich durch Tantieme auch benachteiligt fühlen. Damit sich niemand übergangen oder ungerecht behandelt fühlt, sollten klare Kriterien festgelegt werden. Es sollte transparent kommuniziert werden, welche Angestellten von der Ausschüttung profitieren und welche nicht. Dass nicht alle Angestellten Tantieme erhalten, sollte jedoch klar sein.
Übrigens:
Um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, die keine Tantieme erhalten, eignen sich Mitarbeiter Benefits. Bei Probonio finden Sie eine Bandbreite an Möglichkeiten, um die Motivation Ihrer Angestellten zu steigern und ihre Zufriedenheit durch Sachbezüge und Co. aufrechtzuerhalten.
Tantieme sind eine praktische Möglichkeit, Mitarbeiter zu motivieren, den Unternehmenserfolg voranzubringen. Es handelt sich um ein variables Vergütungssystem, das an den Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens gekoppelt ist. Wichtig ist, dass Arbeitgeber alle Besonderheiten bei der Berechnung und Versteuerung berücksichtigen. Dann können Tantieme beiden Seiten signifikante Vorteile einbringen.
Eine Tantieme ist eine Beteiligung von bestimmten Arbeitnehmern am Gewinn eines Unternehmens.
Ein Bonus hängt vom Erfolg des einzelnen Arbeitnehmers ab, die Tantieme bezieht sich auf den allgemeinen Erfolg des Unternehmens.
Meist profitiert die obere Führungsriege von Tantiemen. Typisch ist die Auszahlung an Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder.
Laufend gezahlte Tantiemen gehören zum laufenden Arbeitslohn und werden genauso versteuert. Bei jährlich gezahlten Tantiemen erfolgt die Versteuerung gemäß der Jahrestabelle der Lohnsteuer des Folgejahres.
Die maximal zulässige Tantieme für alle Geschäftsführer zusammen darf 50 % des Gewinns nicht überschreiten. Zudem sollte eine Relation zum üblichen Gehalt bzw. Lohn berücksichtigt werden.