Jobticket steuerfrei 2024: Zuschuss durch Arbeitgeber

Luca Steffens

Probonio Benefit-Experte

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aktualisiert am 16. August 2024

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Lesezeit: 5 Minuten

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Zuschüsse durch den Arbeitgeber sind eine attraktive Form der Mitarbeiterbindung. Vor allem, wenn es um den Weg von der Wohnung zur Arbeit geht, sind Lösungen sehr willkommen. Mit dem Jobticket können Mitarbeiter steuerfrei einen Zuschuss für Fahrten in den Betrieb und private Fahrten erhalten. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um das Jobticket steuerfrei zu erhalten, und welche Vorteile es bietet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

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Das Jobticket ist eine persönliche Zeitfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten können.

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Jobtickets sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, wodurch für beide Seiten erhebliche Steuervorteile entstehen.

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Zusätzlich zum Jobticket können Arbeitgeber ihren Angestellten noch Sachbezüge in Höhe von bis zu 50 Euro gewähren.

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Neben der steuerfreien Variante des Jobtickets ist auch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung gegeben.

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Was ist ein Jobticket?

Als Jobticket bezeichnet man eine persönliche Zeitfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Diese werden von Arbeitgebern beim lokalen Verkehrsverbund bestellt und Angestellten ausgehändigt. Somit bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern dadurch die Möglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr auf vergünstigte Art und Weise zu nutzen.

Es handelt sich um eine Dauerkarte, die unterschiedlich lange ihre Gültigkeit besitzt. Einige Unternehmen setzen auf Monatskarten, in anderen Betrieben können Mitarbeiter ihr Jobticket drei Monate lang nutzen. Auch Jahrestickets sind denkbar.

Jobtickets sind dafür da, Mitarbeiter bei ihrem Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz finanziell zu unterstützen. Außerdem haben sie einen weiteren wertvollen Nutzen: Sie fördern eine nachhaltige Fortbewegung mit Bus und Bahn. So können vor allem in Städten schädliche CO2-Emissionen reduziert werden.

Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss – worin liegt der Unterschied?

Viele sprechen von einem Jobticket, meinen jedoch einen Fahrtkostenzuschuss. Das liegt daran, dass sich beide Varianten sehr ähnlich sind, jedoch anders funktionieren. Ein Fahrtkostenzuschuss ist zunächst einmal allgemein. Wird er allerdings für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt, spricht man vom sogenannten Jobticket. Wenn man den Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber allerdings für andere Verkehrsmittel wie das Fahrrad oder den eigenen Pkw verwendet, bleibt er ein Fahrtkostenzuschuss.

Das Jobticket kann im Rahmen eines Mobilitätsbudgets angeboten werden, welches verschiedene Transportmöglichkeiten für Beschäftigte enthält. So umfasst dieses Budget nicht nur das Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel, sondern auch Fahrradleasing, Carsharing oder andere Mobilitätsoptionen. So haben Mitarbeiter die Wahl, womit sie in den Betrieb fahren.

Voraussetzungen für ein steuerfreies Jobticket

Jobtickets bieten den großen Vorteil, dass sie steuerfrei sein können. Dazu müssen sie allerdings eine Reihe an Voraussetzungen erfüllen. Übrigens: Die Steuervergünstigungen gelten nicht nur für Fahrten zur Arbeitsstätte, sondern auch für private Fahrten. 

  • Arbeitgeber müssen Jobtickets im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses an ihre Angestellten herausgeben.

  • Der Zuschuss kann durch eine kostenlose oder vergünstigte Bereitstellung eines Tickets für öffentliche Verkehrsmittel oder durch den Zuschuss zu einem solchen Ticket gewährt werden.

  • Arbeitgeber müssen die Leistung zusätzlich zum Arbeitsentgelt anbieten.

  • Alle Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr wie Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und private Fahrten können mit dem Jobticket bezahlt werden.

  • Ausgeschlossen sind Taxifahrten und der Luftverkehr.

Die steuerfreien Leistungen werden auf die Entfernungspauschale angerechnet. Dadurch verhindert der Gesetzgeber, dass es zu einer doppelten Vergünstigung kommt – einmal durch den steuerfreien Zuschuss und einmal durch Geltendmachung der Fahrtkosten. Daher können Angestellte weniger Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben.

Seit 2019 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Jobtickets in Höhe von bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei zur Verfügung stellen.

Steuerfreies Jobticket und Sachbezug gleichzeitig – geht das?

Lange Zeit war das Jobticket nur begünstigt, wenn es unter der Höchstgrenze von 50 Euro lag. Diese gilt für Sachbezüge im Allgemeinen. Nun gibt es jedoch die Steuerfreiheit, was weitere Vorteile mit sich bringt: Der Sachbezug kann zusätzlich zum steuerfreien Jobticket genutzt werden.

Dabei gelten die vollen 50 Euro. Somit können Sachbezüge bis zur Freigrenze zusätzlich zum steuerfreien Jobticket genutzt werden. Bei Probonio haben Sie eine große Auswahl an Möglichkeiten. Wir bieten Unternehmen eine Reihe an Optionen an, mit denen sie ihren Mitarbeitern Vorteile zukommen lassen können.

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Möglichkeit der Pauschalversteuerung

Wenn Sie Ihren Angestellten ein Jobticket zur Verfügung stellen möchten, besteht auch die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung. Wenn es zur Gehaltsumwandlung kommt, ist diese Form der Versteuerung relevant. Der Sachbezug wird mit 25 % pauschal durch den Arbeitgeber versteuert. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale entfällt.

Worin besteht der Unterschied für Arbeitnehmer? Dazu eine Beispielrechnung: Nehmen wir an, der Beschäftigte erhält ein monatliches Gehalt von 3.000 Euro und zusätzlich ein Jobticket in Wert von 60 Euro pro Monat. Die Entfernung zwischen seinem Wohnort und der ersten Tätigkeitsstätte beträgt 20 Kilometer.

Variante 1: Der Arbeitgeber gewährt das Jobticket steuerfrei.

BeschreibungWert
Gehalt3.000 Euro
Zuzüglich Jobticket+ 60 Euro
Gesamt Brutto3.060 Euro
Steuer- und SV-Brutto3.000 Euro

Bei dieser Variante wird das Jobticket als verrechneter Sachbezug wieder vom Nettolohn abgezogen. Die 60 Euro werden auf die Entfernungspauschale angerechnet und müssen in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden (Zeile 17).

Was kann an Werbungskosten geltend gemacht werden? Gehen wir von 220 Arbeitstagen im Jahr aus:

0,30 Euro x 20 km x 220 Arbeitstage = 1.320 Euro

Davon wird das vom Arbeitgeber gezahlte Jobticket abgezogen: 60 Euro x 12 Monate = 720 Euro

Variante 2: Der Arbeitgeber entscheidet sich für die Pauschalversteuerung mit 25 %.

BeschreibungWert
Gehalt3.000 Euro
Zuzüglich Jobticket+ 60 Euro
Gesamt Brutto3.060 Euro
Steuer- und SV-Brutto3.000 Euro

Das Jobticket wird wieder als verrechneter Sachbezug vom Nettolohn abgezogen.

BeschreibungWert
Pauschalversteuerung mit 25 % pauschaler Lohnsteuer15 Euro
Zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag+ 0,82 Euro
Zuzüglich ggf. Kirchensteuer von 9 %+ 1,35 %
Zusätzliche Belastung monatlich17,17 Euro
Zusätzliche Belastung jährlich206,04 Euro

Die 60 Euro werden nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet. Somit muss man sie auch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Arbeitnehmer können ihre Werbungskosten in der Steuererklärung in voller Höhe geltend machen:

0,30 Euro x 20 km x 330 Arbeitstage = 1.320 Euro

Der Arbeitgeber kann die Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen.

Vorteile des Zuschusses zum Jobticket für den Arbeitgeber

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern mit dem Jobticket einen willkommenen Zuschuss gewähren. Das stärkt die Mitarbeiterzufriedenheit und wirkt sich positiv auf die Mitarbeiterbindung aus. Generell stellen sich Unternehmen, die ein Jobticket anbieten, als attraktiver heraus und gelten als wettbewerbsfähig als Arbeitgeber.

Gleichzeitig nutzen Arbeitgeber steuerliche Vorteile. Normalerweise würde es einen Arbeitgeber 85,75 Euro kosten, um einem Angestellten eine Netto-Gehaltserhöhung von 50 Euro zu gewähren. Dadurch sparen Unternehmen dank des steuerfreien Jobtickets effektiv Geld – und zwar in Form von Lohnnebenkosten.

Ein weiterer Pluspunkt: Durch die Motivierung zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln können sich Unternehmen nachhaltiger positionieren und ihre soziale Verantwortung demonstrieren. Auch das kann sowohl für Mitarbeiter als auch für Geschäftspartner ein wichtiges Argument sein.

Vorteile des steuerfreien Jobtickets für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer erhalten mit dem steuerfreien Jobticket einen Zuschuss für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vom Arbeitgeber. Es kann nicht nur für Fahrten zur Arbeit und zurück genutzt werden. Auch private Fahrten sind zulässig.

Zudem erhalten Arbeitnehmer den Wert des Jobtickets bis zur Obergrenze von 50 Euro ohne Abzüge. Somit müssen sie nichts zusätzlich versteuern, sondern können über den Zuschuss in vollem Maße verfügen.

Steuerfreier Fahrtkostenzuschuss als Ergänzung zum Jobticket

Zusätzlich zum Jobticket können Arbeitgeber ihren Angestellten einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss gewähren. Dieser beträgt bis zu 0,30 Euro pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Wenn dafür ausschließlich öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden, ist dieser Zuschuss steuerfrei.

Fazit: Jobticket steuerfrei oder pauschal versteuern?

Mit dem Jobticket haben Arbeitgeber eine praktische Möglichkeit, ihren Angestellten einen steuerfreien Zuschuss für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewähren. Werden einige Voraussetzungen erfüllt, können beide Parteien in hohem Maße davon profitieren. Neben der steuerfreien Variante gibt es noch die Pauschalversteuerung, die sich in einigen Fällen ebenfalls lohnen kann.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Jobticket

Das Jobticket ist von Sachbezügen inzwischen abgekoppelt und ist bis zu 50 Euro steuerfrei.

Ja, das Jobticket zählt als Zuschuss vom Arbeitgeber. Dieser erwirbt das Ticket bei einem Verkehrsbetrieb und gibt es an seine Arbeitnehmer ab.

Ja, seit einiger Zeit kann das Jobticket zusätzlich zu anderen Sachbezügen erhältlich. Die 50-Euro-Freigrenze wird durch das Jobticket nicht beeinflusst.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren vom Jobticket. Wer regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, zieht einen großen Nutzen aus dem Jobticket.

Ja, ein Jobticket kann für geschäftliche sowie private Fahrten genutzt werden.

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