Das Wichtigste in Kürze
Arbeitgeber sollen die Möglichkeit erhalten, die Lohnsteuer auf ein Mobilitätsbudget für die außerdienstliche Nutzung von Mobilitätsleistungen in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses pauschal mit 25 % zu erheben.
Dies gilt nur, soweit das Mobilitätsbudget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (§ 8 Abs. 4 EStG).
Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung bietet eine Steuererleichterung bis zu einem Höchstbetrag von 2.400 Euro.
Das Mobilitätsbudget bietet Mitarbeitern die Möglichkeit, ein monatlich festgelegtes Guthaben von ihrem Arbeitgeber zu erhalten, dass sie flexibel für geschäftliche oder private Fahrten mit verschiedenen Verkehrsmitteln einsetzen können. Dies umfasst eine Vielzahl von Mobilitätsformen wie Bus, Bahn, E-Bike, Taxis und Carsharing-Dienste. Mitarbeiter haben dabei die Freiheit nach ihren persönlichen Bedürfnissen und den verfügbaren Mobilitätsangeboten, das für sie passende Verkehrsmittel auszuwählen. Dies trägt nicht nur zur individuellen Flexibilität bei, sondern fördert auch die Nutzung umweltfreundlicher Transportmittel und unterstützt die Mobilitätsbedürfnisse der Belegschaft auf effiziente Weise.
Das Bundesfinanzministerium plant, im Rahmen des Jahressteuergesetzes eine vereinfachte Besteuerung des Mobilitätsbudgets einzuführen. Diese Regelung soll ab dem kommenden Jahr 2025 gelten und sieht eine Pauschalversteuerung von 25 Prozent für Beträge bis zu 2.400 Euro pro Jahr und Beschäftigten vor. Die Regelung gilt auch für E-Scooter, die gelegentliche Nutzung von Car-, Bike- und anderen Sharing-Angeboten sowie Fahrtdiensten (z.B. Uber). Auch das 49-Euro-Ticket kann deutschlandweit für den ÖPNV genutzt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Flugreisen und privat genutzte PKW.
„Durch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung wird eine bürokratiearme Besteuerung ermöglicht und Anwendungshürden und -vorbehalte werden überwunden“, heißt es im Gesetzentwurf. Damit diene die Regelung auch dem Ziel, „die bereits vorhandenen Anreize zur Förderung einer möglichst umweltverträglichen Mobilität zu erweitern“.
Für die Pauschalbesteuerung gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 (neu) EStG wird die Bemessungsgrundlage anhand der Aufwendungen des Arbeitgebers, einschließlich Umsatzsteuer, für das zur Verfügung gestellte Mobilitätsbudget ermittelt. Steuerfreie oder nicht steuerbare Arbeitgeberleistungen wie die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, Vergütungen nach § 3 Nr. 13 oder Nr. 16 EStG, die Bereitstellung eines Job-Tickets nach § 3 Nr. 15 EStG oder die Nutzung eines betrieblichen Fahrrads nach § 3 Nr. 37 EStG, werden dabei nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen.
Mobilitätsbudget für Mitarbeiter: Alle Infos zur Versteuerung.
Steuerliche Entlastung: Die pauschale Versteuerung ermöglicht es Arbeitgebern, die Steuerlast auf die zur Verfügung gestellten Mobilitätsbudgets zu senken, da diese nicht als regulärer Arbeitslohn behandelt werden.
Förderung nachhaltiger Mobilität: Arbeitgeber können durch die Bereitstellung von Mobilitätsbudgets die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel fördern und somit einen Beitrag zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks leisten.
Einfachere Implementierung: Die neue Regelung vereinfacht die Verwaltung und Abrechnung des Mobilitätsbudgets, da die steuerliche Behandlung klar definiert ist und die Implementierung somit weniger administrativen Aufwand erfordert.
Steuerliche Vorteile: Da das Mobilitätsbudget pauschal versteuert wird, entfällt die individuelle Besteuerung als Arbeitslohn. Arbeitnehmer profitieren dadurch von einer steuerlich günstigeren Lösung und erhalten effektiv mehr Netto von ihrem Brutto.
Flexibilität und Freiheit: Arbeitnehmer können das ihnen zur Verfügung stehende Mobilitätsbudget flexibel für die von ihnen bevorzugten Verkehrsmittel nutzen. Dies ermöglicht eine individuelle Anpassung an die persönlichen Bedürfnisse und den Lebensstil.
Die geplante steuerliche Vereinfachung für Mobilitätsbudgets ab 2025 stellt einen wichtigen Schritt zur Förderung moderner und flexibler Mitarbeiter-Benefits dar. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf weniger bürokratischen Aufwand, finanzielle Vorteile und eine breitere Akzeptanz umweltfreundlicher Mobilitätslösungen freuen. Dies macht das Mobilitätsbudget zu einem noch attraktiveren Bestandteil des betrieblichen Benefits-Angebots.