Die betriebliche Krankenversicherung bietet Arbeitgebern eine attraktive Möglichkeit, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern und dabei von hohen Kostenersparnissen zu profitieren. Aber wie wird eine betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug umgesetzt? Und wie können Arbeitgeber bestmöglich von der Versteuerung der bkV profitieren? Alle Antworten finden Sie in diesem Artikel.
Eine betriebliche Krankenversicherung (bkV) ist eine Versicherung, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen wird. Den Mitarbeitern wird dabei ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung gestellt, um zusätzlichen Schutz im Falle von Krankheit oder Verletzung zu bieten. Es handelt sich um eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenversicherung der Arbeitnehmer.
Das Gesundheitsbudget der betrieblichen Krankenversicherung kann dabei verschiedene Leistungen umfassen, je nach den Bedingungen und Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und der Versicherungsgesellschaft.
Hier sind einige Gesundheitsleistungen, die mit dem Gesundheitsbudget der betrieblichen Krankenzusatzversicherung genutzt werden können und die Gesundheitsversorgung am Arbeitsplatz unterstützen:
Professionelle Zahnreinigungen
Zahnersatz
Kontaktlinsen
Brillen
Akupunktur
Ernährungsberatung
Ultraschalluntersuchungen
Und noch mehr
Die betriebliche Krankenversicherung bringt zudem einige Vorteile mit sich:
Unternehmen präsentieren sich als Arbeitgeber, die sich um die Gesundheitsversorgung am Arbeitsplatz kümmern und Wert auf Menschlichkeit setzen.
Mitarbeiter fühlen sich im Zuge dessen wertgeschätzt und stärker zum Unternehmen verbunden.
Durch die erweiterte Gesundheitsversorgung können Unternehmen die Krankheitskosten – und -tage reduzieren.
Durch die Wertschätzung ihrer Gesundheit wird die Arbeitsmotivation und -zufriedenheit gesteigert.
Die betriebliche Krankenversicherung als Mitarbeiter-Benefit bietet neben den genannten Vorteilen einen weiteren Nutzen: Der Beitrag zur bkV kann vom Arbeitgeber über den Sachbezug abgerechnet und somit komplett steuerfrei finanziert werden.
Seit 2019 können Arbeitgeber die betriebliche Krankenzusatzversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei als Sachbezug anbieten. Somit können Beiträge zur Versicherung bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 Euro je Mitarbeiter sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei vom Unternehmen finanziert werden.
Somit stehen Unternehmen folgende zwei Optionen zur Verfügung:
Die betriebliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer wird als Barlohn vom Arbeitgeber finanziert, sprich der Beitrag für die betriebliche Krankenzusatzversicherung wird gemeinsam mit dem Gehalt an den Mitarbeiter gezahlt. Dieser muss sich selbstständig einen Versicherungspartner auswählen und einen Versicherungsvertrag abschließen. Die Versicherungsbeiträge sind in diesem Fall nicht steuerfrei.
Die betriebliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer wird als Sachlohn gewährt, bei der keine direkte Auszahlung an den Arbeitnehmer von Geld erfolgt. Hierbei gilt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und finanziert die bkV für den Mitarbeiter selbst. Nur unter diesen Umständen kann die bkV steuerfrei über den Sachbezug abgerechnet werden.
In einigen Fällen bieten Unternehmen bereits steuerfreie Sachbezüge als Mitarbeiter-Benefit an. Dies sind beispielsweise:
Hierbei ist es für Arbeitgeber wichtig, die verschiedenen Sachlöhne, die jedem Mitarbeiter gewährt werden, jeweils zu addieren und eine Überschreitung der 50-Euro-Freigrenze zu prüfen. Denn sobald die Summe der Sachbezüge über der Grenze von 50 Euro liegt, werden die Sachlöhne als geldwerter Vorteil angesehen und müssen vollständig versteuert werden.
Jedoch haben Unternehmen weitere Versteuerungsmöglichkeiten für die betriebliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer bei Überschreitung der Freigrenze. Eine Auflistung finden Sie hier.
Möchten Arbeitgeber die betriebliche Krankenzusatzversicherung als Sachbezug in ihrem Unternehmen als Mitarbeiter-Benefit integrieren, gilt es einige Regelungen zu beachten. Denn werden bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt, entfällt die Steuerfreiheit des Sachbezugs und Unternehmen und Mitarbeiter müssen den Versicherungsbeitrag voll versteuern.
Folgende Bedingungen müssen für die Abrechnung als steuerfreier Sachbezug erfüllt sein:
Die Freigrenze von 50 Euro monatlich je Mitarbeiter (vor 2022 44 Euro) darf nicht überschritten werden, da sonst der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig wird. Hier müssen auch ggf. weitere Sachbezüge wie steuerfreie Gutscheine oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften berücksichtigt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und R 8.1 Abs. 3 LStR).
Der Sachbezug erfolgt nicht in Form einer Gehaltsumwandlung und wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Es erfolgt keine Auszahlung in Form von Barlohn (BMF-Schreiben vom 15.03.2022).
Der Sachlohn wird in der Lohnabrechnung mit der Höhe des Sachbezugs und dem Tag, an dem er gewährt wird, dokumentiert (§4 Abs. 2 Nr. 3 LStDV).
Folgende Voraussetzungen müssen bei der betrieblichen Krankenversicherung als Mitarbeiter-Benefit berücksichtigt werden:
Der Arbeitgeber muss als Versicherungsnehmer auftreten, damit die bkV als Sachbezug abgerechnet werden kann. Dementsprechend muss der Versicherungsabschluss und die Beitragszahlung durch den Arbeitgeber erfolgen.
Der Mitarbeiter darf nicht als Versicherungsnehmer auftreten, da es sich in diesem Fall um einen steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn handeln würde. Somit ist es auch nicht zulässig, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Versicherungsbeiträge erstattet.
Der Arbeitsvertrag muss den Anspruch auf den Versicherungsschutz enthalten, bspw. in Form einer Zusatzvereinbarung.
Der Versicherungsschutz kann nicht auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden.
Tipp: Arbeitgeber müssen in Betracht ziehen, dass die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung in Zukunft auch erhöht werden können. Dies sollte bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrags berücksichtigt werden, um eine Überschreitung der 50-Euro-Freigrenze zu vermeiden.
Grundsätzlich werden die Versicherungsbeiträge im Falle einer Überschreitung der 50-Euro-Freigrenze komplett steuerpflichtig. Vor allem bei einem Angebot weiterer steuerfreier Sachbezüge, wie Tankgutscheine, Mitgliedschaften für Fitnessstudios oder Jobtickets, ist die monatliche Grenze von 50 Euro schnell erreicht.
Jedoch haben Arbeitgeber auch bei Versicherungsbeiträgen, die über die 50-Euro-Grenze hinausgehen, verschiedene Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Hierbei können Arbeitgeber frei entscheiden, welche der Varianten sie einsetzen möchten.
Die Variante, die bkV pauschal zu versteuern, ist die vorteilhafteste Möglichkeit im Falle einer Überschreitung der Sachbezugsfreigrenze. Hierbei wird für die entsprechenden Mitarbeiter ein durchschnittlicher Betrag für die zu verrichtende Lohnsteuer berechnet. Somit muss nicht für jeden einzelnen Arbeitnehmer, bei dem die 50-Euro-Grenze überschritten wird, ein individueller Betrag festgelegt werden.
Wichtig zu beachten: Arbeitgeber müssen für die Pauschalversteuerung der betrieblichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer vorab die Zustimmung vom Finanzamt einholen. Hierbei ist eine Mindestanzahl von 20 Krankenversicherten notwendig. Zudem ist die pauschale Versteuerung nur bis zu einem jährlichen Betrag von 1.000 Euro je Mitarbeiter möglich.
Die Vorteile der Pauschalversteuerung:
Der zu zahlende Betrag fällt für Unternehmen geringer aus als bei einer herkömmlichen Gehaltserhöhung.
Es müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Andere Sachbezüge, die neben der bkV gewährt werden, können bis zur Freigrenze steuerfrei angeboten werden.
Eine weitere Möglichkeit für Unternehmen bietet die Nettolohnversteuerung, falls die Freigrenze vom 50 Euro Sachbezug nicht eingehalten werden kann. Hierbei erhält der Mitarbeiter eine Erhöhung seines Bruttogehalts. Diese Erhöhung richtet sich nach dem Versicherungsbeitrag und den Abgaben, die für die betriebliche Krankenzusatzversicherung anfallen würden. Da die Lohnsteuer bereits im Rahmen der Lohnabrechnung abgeführt wird, muss der Betrag der Gehaltserhöhung nur noch um den Versicherungsbeitrag korrigiert werden. Als Ergebnis erhält der Mitarbeiter sein ursprüngliches Nettogehalt.
Die Vorteile der Nettolohnversteuerung:
Mitarbeiter profitieren von einem ausbleibenden finanziellen Aufwand.
Kaum Verwaltungsaufwand aufgrund der direkten Verrechnung über die Lohnabrechnung.
Die letzte Möglichkeit, die Arbeitgeber für bkV-Beiträge über 50 Euro monatlich zur Verfügung steht, ist die individuelle Versteuerung. Hierbei werden die Versicherungsbeiträge als Barlohn betrachtet (= geldwerter Vorteil). In diesem Fall wird das Bruttoeinkommen des Mitarbeiters um den Versicherungsbeitrag erhöht, wodurch der Mitarbeiter selbst die Sozialabgaben und Lohnsteuer tragen muss. Infolgedessen reduziert sich auch das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers.
Die Vorteile der individuellen Versteuerung:
Durch die Gehaltserhöhung um den bkV-Beitrag muss das Unternehmen nur die Kosten für die betriebliche Gesundheitsversorgung und den nötigen Anteil zur Sozialversicherung tragen.
Aufgrund der einfachen Umsetzung besteht nur ein geringer Verwaltungsaufwand.
Jedoch sollten Arbeitgeber berücksichtigen, dass die individuelle Versteuerung für Mitarbeiter kaum Vorteile bringt und dementsprechend keinen attraktiven Benefit darstellt. Arbeitnehmer profitieren zwar von einem geringeren finanziellen Aufwand, jedoch bestehen aufgrund der Reduktion des Nettogehalts kaum bis gar keine Ersparnisse für die Arbeitnehmer.
Wenn es um das Thema Versicherungen geht, kommt bei einigen der Gedanke von finanziellem und organisatorischem Aufwand auf – und die Entscheidung fällt vielleicht eher auf eine herkömmliche Gehaltserhöhung. Jedoch bringt eine betriebliche Krankenzusatzversicherung als Sachbezug mit dem richtigen Einsatz enorme Vorteile für Mitarbeiter und Arbeitgeber.
Die betriebliche Krankenversicherung als Mitarbeiter-Benefit bietet einen hohen finanziellen Vorteil für Mitarbeiter und Arbeitgeber: Anbieter einer betrieblichen Krankenversicherung bieten für eine geringe monatliche Einzahlung ein Gesundheitsbudget mit wesentlich höherem Wert als die eingezahlten Beiträge.
Um die finanziellen Vorteile durch eine Krankenversicherung als Sachbezug zu veranschaulichen, führen wir im Folgenden ein Rechenbeispiel auf:
Die betriebliche Krankenversicherung von Anbieter x kostet 15 Euro monatlich, was einem jährlichen Beitrag von 180 Euro entspricht. Da der Betrag die Sachbezugsgrenze von 50 Euro nicht überschreitet, kann der Arbeitgeber den vollen Beitrag steuerfrei über den Sachbezug abrechnen. Der Versicherungsanbieter offeriert für diese Beitragszahlung ein jährliches Gesundheitsbudget von 400 Euro, was der Mitarbeiter frei für die gewünschten Gesundheitsleistungen nutzen kann. Somit erhält der Mitarbeiter für den eingezahlten Betrag von 180 Euro, ein Gesundheitsbudget von 400 Euro.
Dieses Beispiel zeigt, dass sowohl Arbeitgeber durch hohe Steuerersparnisse als auch Mitarbeiter aufgrund des hohen verfügbaren Gesundheitsbudgets finanziell profitieren können. Unternehmen investieren eine geringe steuerfreie Summe und ermöglichen damit ihren Mitarbeitern ein hohes Gesundheitsbudget, dass flexibel für die gewünschten Gesundheitsleistungen eingesetzt werden kann – und erhalten so mehr netto, als vom Unternehmen eigentlich investiert worden ist. Dadurch sind die Kosten für Gesundheitsleistungen wie eine professionelle Zahnreinigung oder Kontaktlinsen bereits gedeckt, die Arbeitnehmer ohne betriebliche Krankenzusatzversicherung selbst finanzieren müssten. Eine klare Win-Win-Situation!
Wird die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug mit dem richtigen Anbieter umgesetzt, entsteht für Unternehmen und Mitarbeiter kein Aufwand. Inzwischen gibt es Benefit-Anbieter wie Probonio, die eine Anwendung der betrieblichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer vollständig per App ermöglichen und Aufgaben wie Onboarding und Beratung übernehmen.
Die Mitarbeiter können mit dem Probonio Gesundheitsbudget flexibel ihre gewünschten Gesundheitsleistungen nutzen und die Leistungsbelege per App einreichen oder Services wie Videoberatungen in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Gesundheitsleistungen werden den Mitarbeitern in wenigen Tagen zurückerstattet.
Durch Probonio profitieren Arbeitgeber von einer einfachen Umsetzung der bkV:
Die Belegeinreichung und Serviceleistungen erfolgen schnell und einfach per App
Übernahme des Mitarbeiter-Onboardings und der internen Kommunikation
Umsetzung eines individuellen Brandings passend zum Unternehmen
Kostenlose und anbieterunabhängige Beratung zum passenden Versicherungsanbieter
Kostenlose Nutzung der gesamten Software (Mitarbeiter-App und HR-Software)
Zugang zu übersichtlichen Auswertungen und Statistiken
Die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug ist bei richtiger Umsetzung ein attraktiver Benefit, von dem sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber profitieren. Während Unternehmen nur einen geringen steuerfreien Betrag in die Gesundheitsversorgung am Arbeitsplatz investieren müssen, können diese mit ihrem jährlichen Budget von mehreren hundert Euro zusätzliche Gesundheitsleistungen nutzen. Für Arbeitgeber, die schon bereits weitere Sachbezüge anbieten oder einen höheren Betrag in die bkV einzahlen möchten, bietet die Pauschalversteuerung eine geeignete Lösung, um Steuern zu sparen.
Zudem sollten Arbeitgeber auf die effiziente Umsetzung der betrieblichen Krankenversicherung achten: Durch Benefit-Anbieter wie Probonio können Mitarbeiter das Gesundheitsbudget modern per App einsetzen. Durch die einfache Verwaltung im Probonio Arbeitgeber-Portal fällt für HR-Abteilungen kein zeitlicher Aufwand an.
Die betriebliche Krankenzusatzversicherung bietet ein einfaches Tool für positive Auswirkungen auf die Gesundheit und das emotionale Wohlbefinden. Sie stellt ein effektives Angebot für die Gesundheitsfürsorge dar, das sofortige Wirkung zeigt und den Mitarbeitern signalisiert, dass ihr Arbeitgeber ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen schätzt –ein attraktives und häufig unterschätztes Mitarbeiter-Benefit!