In Zeiten des Fachkräftemangels sind Unternehmen um engagierte und fähige Mitarbeiter froh. Daher wird immer wieder nach Maßnahmen gesucht, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Die Bonuszahlung ist eine beliebte Methode, die zahlreiche Vorteile mit sich bringt und eine populäre Alternative zur Gehaltserhöhung bietet. Was Bonuszahlungen überhaupt sind, wie sie versteuert werden und was es dabei zu beachten gilt, zeigt dieser Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
Bonuszahlungen können vom Arbeitgeber freiwillig zusätzlich zum Arbeitsentgelt an Angestellte ausgezahlt werden.
Sie dienen als Instrument, um die Mitarbeiterbindung sowie die Zufriedenheit und Motivation zu steigern.
Bonuszahlungen müssen versteuert werden, wobei es ein paar Besonderheiten zu beachten gilt.
Eine Alternative ist der steuerfreie Sachbezug, der in Höhe von bis zu 50 Euro pro Monat ausgezahlt werden kann.
Bonuszahlungen sind ein beliebtes Mittel für die Mitarbeiterbindung. Sie erhöhen die Zufriedenheit von Angestellten, steigern die Motivation und beeinflussen damit die Produktivität. Des Weiteren ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass Arbeitnehmer, die Bonuszahlungen erhalten, einen anderen Arbeitgeber in Betracht ziehen.
Doch was genau ist die Definition von „Bonuszahlung“? Es handelt sich um einen vertraglich festgesetzten Bonus oder eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Dieser wird einmalig an Mitarbeiter ausgezahlt.
Damit sind Bonuszahlungen klar vom regulären Gehalt abzugrenzen. In der Regel werden Bonuszahlungen an der Leistung von Mitarbeitern festgemacht. Hat ein Angestellter ein besonderes Ziel erreicht oder eine außerordentlich gute Leistung erbracht, ist eine Bonuszahlung angebracht.
Folgende 3 Kriterien zeichnen eine Bonuszahlung als solches aus:
Zusätzlich zum Grundgehalt: Die Bonuszahlung ist vom regulären Gehalt abgekoppelt und damit eine Zusatzleistung des Arbeitgebers.
Variabel: Die Höhe ist variabel und hängt von verschiedenen Kriterien ab.
Einmalig: Eine Bonuszahlung gibt es nur einmal im Jahr.
Jedoch besteht kein genereller Anspruch an Bonuszahlungen. Diese Zusatzleistung ist immer noch freiwillig.
Arbeitgebern steht es grundsätzlich frei, in welcher Höhe sie Bonuszahlungen an ihre Angestellten auszahlen. Nur dann, wenn es eine Zusatzvereinbarung gibt, gilt es, sich daran zu halten. Meist orientiert sich die Summe am Erfolg des Unternehmens, der Abteilung oder des Teams sowie an den Leistungen der einzelnen Mitarbeiter.
Damit es nicht zu Missverständnissen oder Unmut unter den Angestellten kommt, ist es wichtig, etwaige Zusatzvereinbarungen schriftlich festzuhalten. Dazu zählt nicht nur die Höhe, sondern auch beispielsweise der Grund, aus dem der Bonus ausgezahlt wird, sowie der Zeitpunkt der Auszahlung.
Es gibt keinen generellen oder gesetzlichen Anspruch auf Bonuszahlungen. Wann und in welcher Höhe Bonuszahlungen an Arbeitnehmer ausgezahlt werden, kann der Arbeitgeber selbst entscheiden. Die Auszahlung von Boni hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Vertragliche Vereinbarungen: Ist im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt, dass es einen Bonus gibt und wie hoch dieser ausfällt, ist dieser auch entsprechend zu zahlen.
Entscheidung des Unternehmens: Selbst dann, wenn Boni nicht vertraglich vereinbart sind, kann der Arbeitgeber eine Bonuszahlung veranlassen.
Höhe des Bonus: Wie hoch der Bonus ausfällt, hängt in der Regel von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ab. Zudem ist es relevant, um welche Form von Bonus es sich handelt, welche Position Mitarbeiter besetzen und wie ihre Leistung war.
Zeitpunkt der Auszahlung: Das kann ebenfalls vertraglich festgelegt sein oder im Ermessen des Unternehmens liegen. Üblicherweise werden Bonuszahlung bei der Erreichung bestimmter Ziele oder am Ende eines Geschäftsjahres geleistet.
Legen sich Arbeitgeber nicht schriftlich fest, sind sie viel freier in der Entscheidung, wann und wie viel Bonus sie auszahlen. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung, können sich jedoch Angestellte sicherer sein, dass sie regelmäßig einen Bonus erhalten.
Bonuszahlungen gelten für viele Unternehmen als beliebtes Mittel, um Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels sind Arbeitgeber um fähige und engagierte Mitarbeiter froh. Dass Arbeitnehmer aus Bonuszahlungen einen Nutzen ziehen, liegt auf der Hand – sie erhalten zusätzliches Geld zu dem laufenden Arbeitsentgelt. Doch auch Arbeitgeber profitieren in hohem Maße:
Gesteigerte Motivation: Werden Angestellte durch Bonuszahlungen belohnt, steigert das die Motivation, ihre Leistung noch weiter zu verbessern und das Unternehmen erfolgreich zu machen. Das macht Bonuszahlungen zu einem beliebten Incentive.
Steigerung der Leistung: Besteht die Aussicht auf eine attraktive Bonuszahlung, spornt das Angestellte nicht selten zur Erhöhung der eigenen Leistung an.
Höhere Zufriedenheit: Durch zusätzliche Leistungen können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter enger an das Unternehmen binden und sie zufriedener machen.
Besseres Betriebsklima: Zufriedene und motivierte Mitarbeiter wirken sich positiv auf das gesamte Unternehmen aus. Die Stimmung steigt und das Betriebsklima wird angenehmer.
Wettbewerbsfähigkeit: Bonuszahlungen können ein entscheidendes Argument für Mitarbeiter sein, um sich für einen Arbeitgeber zu entscheiden. So bleiben Unternehmen konkurrenzfähig und verhindern, dass gute Mitarbeiter an Mitbewerber abwandern. Somit sind Bonuszahlungen häufig Thema bei Einstellungsgesprächen und Gehaltsverhandlungen.
Gibt es denn auch Nachteile von Bonuszahlungen? Tatsächlich wird die Steuerlast als Nachteil angesehen, da Boni in der Regel nicht steuerfrei sind. Außerdem bergen Bonuszahlungen das Risiko für Unzufriedenheit innerhalb des Unternehmens oder der Abteilung. Mitarbeiter, die keinen Bonus erhalten, können sich ungerecht behandelt fühlen. Daher ist es wichtig, als Arbeitgeber genau abzuwägen, wem man eine Bonuszahlung gewährt und in welcher Höhe. Zudem sollte dabei immer das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt werden.
Diese Bonuszahlung ist wohl der Klassiker. Mitarbeiter erhalten die Zahlung aufgrund besonderer Leistungen. Damit hängt auch die Höhe von der individuellen Leistung ab. Arbeitgeber können auf diese Weise honorieren, wenn Angestellte durch überdurchschnittliche Ergebnisse herausstechen.
Arbeitgeber können mit ihren Angestellten vereinbaren, dass diese bei der Erreichung eines bestimmten Ziels einen Bonus bekommen. Wichtig zu wissen ist, dass diese Form der Bonuszahlung verpflichtend ist. Hat der Arbeitgeber einmal eine Zusage gemacht, muss er diese auch einhalten. Hält er sein Wort nicht, kann das sogar rechtlich angefochten werden.
Erzielt das Unternehmen ein besonders gutes Plus, können Mitarbeiter, die daran beteiligt waren, auch am Gewinn beteiligt werden. So haben auch Angestellte etwas vom wirtschaftlichen Erfolg der Firma und werden dazu motiviert, auch das nächste Mal eine entsprechende Leistung zu erbringen.
Wer schon lange in einem Unternehmen tätig ist, kann einen Treuebonus vom Arbeitgeber erhalten. Er zeigt damit seine Dankbarkeit für die Treue und Loyalität. Zum Unternehmen. Populär ist in diesem Zusammenhang der Retention Bonus, welcher dann gezahlt wird, wenn Mitarbeiter bis zu einem festgelegten Stichtag im Unternehmen beschäftigt bleiben.
Neben der bereits genannten Gewinnbeteiligung, bei der sich der Bonus am Gewinn orientiert, gibt es noch die Unternehmensbeteiligung. Dazu gibt es bestimmte Programme wie VSOP und ESOP, bei denen Angestellte Aktien oder GmbH-Anteile vom Unternehmen erhalten.
Übrigens: Bei Bonuszahlungen muss es sich nicht immer um eine Geldleistung handeln. Auch Sachleistungen oder Zusatzzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge sind möglich. Bei Probonio werden Arbeitgeber, die nach geeigneten Mitarbeitervorteilen suchen, garantiert fündig.
Bonuszahlungen, die Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt erhalten, sind nicht von der Steuer befreit. Somit müssen Angestellte den Bonus versteuern. Dabei wird er wie eine einmalige Lohnerhöhung behandelt. Somit werden neben Steuern auch Sozialabgaben fällig.
Die Versteuerung von Bonuszahlungen erfolgt in Form von „sonstigen Bezügen“. Das bedeutet, dass sie nicht zum laufenden Arbeitsentgelt hinzugerechnet, sondern gesondert versteuert werden. Folgendermaßen funktioniert das:
Jahressteuer berechnen: Zunächst wird die Jahressteuer des Arbeitnehmers ermittelt, ohne den Bonus zu berücksichtigen.
Bonus hinzurechnen: Erst danach rechnet man die Bonuszahlung hinzu.
Neue Jahressteuer berechnen: Nun wird die neue Jahressteuer unter Berücksichtigung der Bonuszahlung berechnet
Steuerdifferenz ermitteln: Die Differenz zwischen der Jahressteuer ohne Bonus und der neuen Jahressteuer ist die zu zahlende Steuer auf den Bonus.
Somit hängt die Höhe der Versteuerung von der Höhe des Bonus, von der Höhe des Arbeitsentgelts, der Steuerklasse, von etwaigen Kinderfreibeträgen und sonstigen abzugsfähigen Aufwendungen ab.
Es gibt jedoch Methoden, um die Versteuerung zu umgehen. Nicht alle Arbeitgeberzuschüsse müssen versteuert werden. Geldwerte Mitarbeitervorteile stellen eine Alternative zur klassischen Bonuszahlung dar und sind steuerfrei. Fällt ein Bonus in eine der nachfolgenden Kategorien, können sich Mitarbeiter über Steuervorteile freuen.
Ein Sachbezug ist bis 50 Euro im Monat steuerfrei. Darunter fallen Gutscheine, Geschenke, aber auch Leistungen wie Firmenfitness oder Mobilitätsbudget. Der Vorteil dieser Leistungen ist klar – Mitarbeiter bekommen bis zu 50 Euro monatlich auf die Hand, ohne diesen Zuschuss versteuern zu müssen.
Geschenke sind bis zu 60 Euro im Jahr steuerfrei. Das gilt auch für besondere Anlässe wie den Geburtstag des Mitarbeiters, ein Jubiläum oder Feiertage wie Weihnachten.
Inflationsausgleichprämie
Die Inflationsausgleichprämie kann noch bis 31. Dezember 2024 steuer- und sozialversicherungsfrei an Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Die Obergrenze liegt bei 3.000 Euro. Das Ziel: Diese Prämie soll Angestellte vor den Folgen der Inflation schützen.
Bonuszahlungen sind einerseits sehr beliebt, können jedoch je nach Unternehmen oder wirtschaftlicher Situation weniger vorteilhaft sein. Allerdings gibt es noch weitere Alternativen zur Gehaltserhöhung anstelle von Bonuszahlungen.
Die Mitarbeitermotivation kann beispielsweise auch durch ansprechende Karrieremöglichkeiten erhöht werden. Auch sinnstiftende Tätigkeiten, eine transparente Kommunikation, flexible Arbeitsbedingungen und ausreichend Handlungs- und Entscheidungsspielraum haben einen positiven Einfluss auf die Motivation, Zufriedenheit und das Betriebsklima.
Meist besteht jedoch die günstigste und attraktivste Form darin, Sachbezüge anzubieten. Diese bieten für beide Seiten viele Vorteile und können eine wahre Alternative zur Gehaltserhöhung sowie zur Bonuszahlung darstellen.
Bonuszahlungen sind ein beliebtes Mittel, um Mitarbeiter zufriedener zu machen und an das Unternehmen zu binden. Es gibt viele verschiedene Arten von Boni, die Arbeitgeber ihren Angestellten freiwillig auszahlen können. Jedoch müssen Arbeitnehmer Bonuszahlungen ausnahmslos immer versteuern. Als populäre Alternative gilt der Sachbezug, welcher bis 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei ist.
Eine Bonuszahlung ist eine Zulage zum Arbeitsentgelt, die der Arbeitgeber an seine Angestellten auszahlt.
Klassische Bonuszahlungen sind nicht steuerfrei, sondern müssen wie das Arbeitsentgelt versteuert werden. Alternativ können Arbeitgeber jedoch steuerfreie Zuschüsse auszahlen.
Neben Bonuszahlungen eignen sich Sachbezüge, Geschenke, Prämien und auch das Angebot ansprechender Karrieremöglichkeiten als Alternative zur Gehaltserhöhung.
Bonuszahlungen müssen versteuert werden und es fallen Sozialabgaben an. Prämien hingegen sind bis zu einer gewissen Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.