Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Gesundheitsbonus können Arbeitgeber spezielle Präventionskurse für ihre Mitarbeiter bezuschussen oder die Kosten vollständig übernehmen.
Es gilt, die jährliche Freigrenze von 600 Euro einzuhalten, damit der Gesundheitsbonus steuerfrei bleibt.
Neben dem Gesundheitsbonus haben Arbeitgeber noch weitere Möglichkeiten, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern – beispielsweise durch Angebote der Firmenfitness oder einen Obstkorb.
Der Gesundheitsbonus hat für Arbeitgeber viele Vorteile wie die Reduzierung der Lohnnebenkosten und die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Bei einem Gesundheitsbonus handelt es sich um steuerfreie Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Angestellten erbringt, um deren Gesundheit zu fördern. Sie müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt erbracht werden.
Die Art der begünstigten Maßnahmen finden Arbeitgeber in § 3 Nr. 34 EStG. Daraus lässt sich entnehmen, dass der Gesundheitsbonus nur in Form von Kursen gewährt werden kann. Zudem gibt es noch weitere Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt, damit der Bonus steuerfrei bleibt.
Zwar wird der Gesundheitsbonus oftmals auch als „Gesundheitsprämie“ bezeichnet. Allerdings gibt es doch erhebliche Unterschiede, die die beiden Ansätze voneinander abgrenzen.
Der Gesundheitsbonus ist steuerlich begünstigt und konzentriert sich voll und ganz auf präventive Gesundheitsmaßnahmen. Krankheiten sollen durch einen gesunden Lebensstil gar nicht erst entstehen.
Im Gegensatz dazu belohnen Arbeitgeber mit einer Gesundheitsprämie spezifisches Verhalten. Arbeitnehmer können sich Gesundheitsziele stecken – zum Beispiel die Raucherentwöhnung. Die Gesundheitsprämie ist nicht steuerfrei und auch nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit.
Somit gilt: Sowohl der Gesundheitsbonus als auch die Gesundheitsprämie zielen darauf ab, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern, doch die Umsetzung und steuerliche Behandlung unterscheiden sich voneinander. Die Kombination beider Ansätze ist jedoch in den meisten Fällen sinnvoll, um ganzheitliche Ergebnisse zu erzielen.
Eine Voraussetzung dafür, dass Arbeitgeber ihren Angestellten den Gesundheitsbonus steuerfrei auszahlen können, ist das Einhalten einer Maximalgrenze. Es gibt einen bestimmten Freibetrag, bis zu dem ein Gesundheitsbonus steuerfrei ist. Dieser liegt bei maximal 600 Euro jährlich.
Arbeitgeber können Präventionskurse und Kurse zur Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter mit bis zu 600 Euro im Jahr bezuschussen. Sofern die Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht wird, ist sie steuer- und sozialversicherungsfrei.
Doch was, wenn der Freibetrag überschritten wird? Dann ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig, nicht aber die gesamte Ausgabe.
Die Vorteile eines Gesundheitsbonus für Arbeitnehmer liegen auf der Hand. Angestellte profitieren von kostenlosen oder stark vergünstigten Angeboten, die ihnen dabei helfen, ein gesundes Leben zu führen.
Doch auch für Arbeitgeber bringt das eine Menge Vorteile mit sich. Zunächst einmal steigt die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Angestellte, denen entsprechende Leistungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt werden, fühlen sich wertgeschätzt und respektiert. Das führt zu einem besseren Betriebsklima und die Mitarbeiterbindung wächst. So steigern Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit und nehmen an Attraktivität als Arbeitgeber zu.
Des Weiteren ist der Gesundheitsbonus steuerfrei und sozialversicherungsbefreit, wenn ein paar Voraussetzungen berücksichtigt werden. Dadurch können Arbeitgeber ihre Lohnnebenkosten effektiv reduzieren, was einen weiteren Vorteil darstellt.
Nicht zu vergessen ist auch das höhere Gesundheitsniveau der Mitarbeiter. Haben Angestellte die Möglichkeit, Präventionskurse zu besuchen und gesünder zu leben, kann sich das positiv auf ihre Leistung im Betrieb auswirken. Gesunde Mitarbeiter haben weniger Fehlzeiten, sind produktiver und leistungsfähiger und gehen mit mehr Motivation an ihre täglichen Aufgaben heran. Die Mitarbeitergesundheit ist ein wichtiges Gut für Unternehmen.
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt klar, wann ein Gesundheitsbonus steuerfrei durch den Arbeitgeber gewährt werden kann und wann nicht. Folgende Angebote gelten als Gesundheitsbonus:
Präventionskurse zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention, die von den Krankenkassen oder von der „Zentrale Prüfstelle Prävention“ zertifiziert wurden
Präventionskurse vom Arbeitgeber, die den Vorgaben des Leitfadens Prävention entsprechen, die Gesundheit fördern und nicht zertifizierungspflichtig sind
Dabei spielt es keine Rolle, wo die Kurse stattfinden. Sei es im Betrieb oder außerhalb – treffen auf die Leistungen die genannten Voraussetzungen zu, können sie mit einem Gesundheitsbonus steuerfrei bezuschusst werden.
Bestimmte verhaltensbezogene Präventionsleistungen können laut aktueller Gesetzeslage steuerfrei mit einem Gesundheitsbonus bezuschusst werden. Diese Kurse sollten Arbeitnehmern das Wissen und die Möglichkeiten geben, einen gesunden Lebensstil zu erreichen. Zudem wird die Motivation erhöht, etwas für die eigene Gesundheit zu tun.
Wenn eine Zertifizierung durch die Krankenkasse gefördert wird, übernimmt sie die Kosten manchmal direkt selbst. Alternativ trägt ein Dritter die Kosten, der dazu beauftragt wird.
Im Jahr 2013 wurde die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen ins Leben gerufen. Ihr Zweck ist es, Präventionskurse nach § 20 SBG V zu zertifizieren. Der Kursanbieter kann die Zertifizierung für einen Präventionskurs auf der Webseite der Zentralen Prüfstelle beantragen. Wichtig dabei ist, dass alle Prüfkriterien in folgenden Bereichen erfüllt sind:
Bewegung
Ernährung
Entspannung und Stressbewältigung
Suchtmittelkonsum
Meist finden zertifizierte Präventionskurse außerhalb des Betriebsgeländes statt. Der Arbeitgeber kann diese mit einem Gesundheitsbonus bezuschussen oder die Kosten vollständig übernehmen, wenn 600 Euro im Jahr pro Mitarbeiter nicht überschritten werden.
Damit Mitarbeiter davon profitieren können, müssen sie einen Nachweis erbringen. Die Teilnahmebescheinigung, die von der Kursleitung unterschrieben wird, reicht dabei meist aus.
Wenn Mitarbeiter in Vorleistung gehen und ihnen dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht, ist eine sogenannte Arbeitgeberförderung möglich. Wenn der Arbeitgeber mehr bezahlt als die Krankenkasse, kann der Restbetrag steuerfrei sein.
Auch hier werden Belege benötigt: das Zertifikat, die unterschriebene Teilnahmebescheinigung und ein Antrag auf Arbeitgeberförderung, falls vorhanden.
Selbstverständlich lassen sich mit dem Gesundheitsbonus nicht nur Präventionskurse außerhalb bezuschussen. Auch eine Zertifizierung, die auf dem Betriebsgelände stattfindet, kann übernommen werden.
Wichtig dabei ist, dass es sich nicht um irgendwelche Kurse handelt, sondern ebenfalls um zertifizierte Angebote. Es ist jedoch unbedeutend, ob der Arbeitgeber die Leistung selbst zertifiziert oder eine bereits existierende Leistung einkauft. Der Kurs, der beim Arbeitgeber stattfindet, muss sich jedoch inhaltlich mit dem zertifizierten Kurs decken. Zudem ist es nötig, dass das Zertifikat auf den Kursleiter ausgestellt wird und bei Kursbeginn noch gültig ist.
Zusammen mit der Teilnahmebescheinigung listet der Arbeitgeber das Zertifikat im Lohnkonto auf.
Damit auch Kurse ohne Zertifizierung mit einem Gesundheitsbonus gefördert werden können, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt werden. Generell gilt dies für Kurse, die der Arbeitgeber ausschließlich seiner Beschäftigten anbietet. Hier gibt es keine Möglichkeit einer Zertifizierung – immerhin ist die gesetzliche Krankenkasse nicht beteiligt.
Dennoch ist auch hier ein steuerfreier Gesundheitsbonus möglich. Wie das? Damit das möglich ist, müssen die Kurse entweder Bestandteil eines nach §20b SGB V bezuschussten Förderprozesses sein oder die Qualität, Zielgerichtetheit und Zweckbindung entsprechen den Anforderungen des §20 SGB V.
Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass die Kurse nicht mit dem gleichen Konzept auch für andere Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden.
Wenn der Inhalt des Präventionskurses des Arbeitgebers identisch mit dem des zertifizierten und geprüften Kurskonzepts eines Fachverbands oder einer vergleichbaren Organisation ist, erfüllt er die Anforderungen. Zu diesem Zweck muss der Kursleiter das verwendete Kurskonzept angeben und zertifizieren, dass der Kurs entsprechend den gestellten Stundenplänen durchgeführt wird.
Eine schriftliche Erklärung, dass die Qualifikation des Kursleiters den Anforderungen des GKV-Spitzenverbands für die Zertifizierung von Kursangeboten der individuellen verhaltensbezogenen Prävention entspricht, ist ebenfalls nötig.
Es gibt konkrete Leistungen, für die ein Gesundheitsbonus beansprucht werden kann. Somit ist auch klar, dass einige Angebote nicht darunterfallen. Ein Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF) geht näher darauf ein und listet Leistungen auf, auf die der Gesundheitsbonus nicht angewendet werden kann:
Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios und Sportvereine
Kurse, die ausschließlich dem Erlernen einer Sportart dienen
Angebot mit einseitiger körperlicher Belastung
Physiotherapeutische Behandlungen und Massagen
Individuelle Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen
Maßnahmen, bei denen Medikamente zur Gewichtsabnahme, eine extrem kalorienarme Ernährung oder Formula-Diäten beworben werden
Kurse und andere Angebote von Anbietern, die Begleitprodukte wie Nahrungsergänzungsmittel verkaufen möchten
Aufwendungen für Sport- und Übungsgeräte
Neben- und Zusatzleistungen, die mit den Präventionsleistungen zusammenhängen, z.B. Reisekosten
Eintrittsgelder in Saunen, Schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen
Zuschüsse für gesunde Mahlzeiten
Übrigens:
Einen Zuschuss zu Mahlzeiten können Arbeitgeber ihren Angestellten über einen Essenszuschuss gewähren.
Wenn Maßnahmen zum eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers zählen, fallen sie nicht unter den Arbeitslohn. Allerdings müssen sich Unternehmen nicht an die 600-Euro-Freigrenze halten – immerhin handelt es sich nicht um geldwerte Vorteile für Arbeitnehmer. Es liegt eine generelle Steuerbefreiung vor, die für Arbeitgeber sehr attraktiv ist.
Überwiegend eigenbetriebliches Interesse gilt vor allem bei Leistungen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen. Dazu zählt beispielsweise die Bereitstellung von Erholungs- und Aufenthaltsräumen. Doch auch Sport- und Übungsgeräte und weitere bauliche Maßnahmen wie ein betriebseigenes Fitnessstudie gehören dazu.
Selbst die Arbeitsplatzausstattung fällt in diese Kategorie. Eine ergonomische Einrichtung fördert die Gesundheit der Mitarbeiter und wirkt bestimmten Erkrankungen und Beschwerden entgegen. Und auch die Bildschirmarbeitsplatzbrille lässt sich steuerfrei bezuschussen, wenn ein entsprechendes Rezept vorliegt.
Der Gesundheitsbonus kann für Arbeitgeber sowie -nehmer eine absolute Bereicherung darstellen. Dabei sollten sich Unternehmen überlegen, wie sie das Thema Mitarbeitergesundheit angehen. Sie können entweder eigene Gesundheitsprogramme auf die Beine stellen oder externe Angebote nutzen. Hier sollte vor allem berücksichtigt werden, welche Ressourcen der Firma zur Verfügung stehen und worin der größere Mehrwert für die Angestellten liegt.
Damit ein Gesundheitsprogramm in einem Unternehmen seine volle Wirkung zeigen kann, ist es nötig, das Vorhaben sorgfältig zu planen. Die Mitarbeiter sollten in die Gestaltung einbezogen werden, um individuelle Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen zu können. Während ein Programm läuft, sollten Arbeitgeber eine regelmäßige Evaluation vornehmen und stetig daran arbeiten, es weiterzuentwickeln.
Das A und O bei Themen wie der Mitarbeitergesundheit ist eine transparente Kommunikation, die alle Beteiligten berücksichtigt. So können maßgeschneiderte Angebote geschaffen werden, die großen Anklang bei den Mitarbeitern finden und ihnen nicht nur zu einer besseren Gesundheit verhelfen, sondern auch zu mehr Zufriedenheit. So lässt sich das Wohlbefinden der Angestellten nachhaltig verbessern.
Der Gesundheitsbonus ist der absolute Klassiker, wenn es um eine Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber geht. Allerdings gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie Mitarbeiter dazu animiert werden können, mehr für ihre Gesundheit zu tun. Auch hier ist es möglich, als Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zu gewähren. So ist die Bereitschaft viel höher, das Angebot auch wirklich wahrzunehmen.
Ein klassisches Mittel ist der Obstkorb, mit dem Arbeitnehmern in der Betriebsküche frisches Obst für eine gesunde und vitaminreiche Ernährung ermöglicht wird. Für die meisten ist diese Leistung jedoch kaum mehr erwähnenswert, da sie in vielen Firmen gang und gäbe ist. Dennoch gehört der Obstkorb zu den gesundheitsfördernden Mitteln.
Eine weitere Leistung sind innerbetriebliche Sportangebote oder ein Zuschuss zu Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Stichwort: Firmenfitness. Hier können Arbeitgeber Kosten in Höhe von bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei übernehmen, um Sportangebote für ihre Angestellten leichter zugänglich zu machen.
Immer mehr Betriebe veranstalten auch sogenannte Gesundheitstage. In diesem Zuge können Vorträge zu Gesundheitsthemen abgehalten und Aktionen rund um das Thema Mitarbeitergesundheit veranstaltet werden.
Eine weitere attraktive Möglichkeit ist das Gesundheitsbudget. Diese können sich Angestellte ganz einfach selbst einteilen – so, wie sie es gerade benötigen und wollen. Auf diese Weise erhalten Mitarbeiter den Zugriff auf eine Bandbreite an Zusatzleistungen, die von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden.
Auch die Erholung gilt als wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge. Daher tun Unternehmen gut daran, auch hier für Leistungen zu sorgen. Mit einer Erholungsbeihilfe können Mitarbeiter diverse Zuschüsse ihres Arbeitgebers steuerbegünstigt in Anspruch nehmen.
Bei Probonio finden Arbeitgeber eine große Bandbreite an Möglichkeiten. So lassen sich Mitarbeitergesundheit und -zufriedenheit nachhaltig und effektiv steigern.
Der Gesundheitsbonus ist ein klassisches Mittel, um Mitarbeiter dazu zu motivieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Gesundheit zu stärken. Gefördert werden vor allem zertifizierte Präventionskurse sowie spezielle Inhouse-Angebote, die keiner Zertifizierung bedürfen. Der Freibetrag für einen steuerfreien Gesundheitsbonus durch den Arbeitgeber liegt bei 600 Euro jährlich pro Mitarbeiter. Unter Berücksichtigung einiger Voraussetzungen. können Kurse bezuschusst oder vollständig übernommen werden.
Mit einem Gesundheitsbonus können Arbeitgeber die Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch steuer- und beitragsfreie Maßnahmen fördern.
Arbeitgeber können einen Gesundheitsbonus in Höhe von maximal 600 Euro jährlich pro Mitarbeiter gewähren.
Wenn Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ist der Gesundheitsbonus steuerfrei.
Die Gesundheitsprämie belohnt ein bestimmtes gesundheitsförderndes Verhalten und zielt darauf ab, Krankheitstage von Mitarbeitern zu reduzieren.
Nein, die Gesundheitsprämie muss, wie das reguläre Arbeitsentgelt, versteuert werden. Auch Sozialversicherungsbeiträge sind zu entrichten.