Das Wichtigste in Kürze
Zusatzleistungen als Alternative zur Gehaltserhöhung sind in der aktuellen Zeit sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von Vorteil.
Bei der Umsetzung der Alternativen zur Gehaltserhöhung müssen Arbeitgeber einige steuerliche Regelungen berücksichtigen.
Unternehmen haben vielfältige Möglichkeiten bei der Auswahl der Zusatzleistungen.
Gerade zu Zeiten der Inflation sind Alternativen zu einer Gehaltserhöhung in Form von Barlohn ein wichtiges Thema für Arbeitgeber. Auch für Unternehmen stellt die Inflation eine finanzielle Belastung dar, aber dennoch steigen auch die Anforderungen der Mitarbeiter. Gerade für junge Unternehmen kann eine Gehaltserhöhung eine starke finanzielle Belastung darstellen. Alternativen zur Gehaltserhöhung sind somit ein effektives Mittel, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern und dabei die Lohnkosten nicht stark anzuheben. Zudem ermöglichen Zusatzleistungen den Unternehmen, ihr Gesamtpaket an Arbeitsleistungen zu differenzieren und sich im um Fachkräfte und Talente zu positionieren.
Passende Alternativen zur Gehaltserhöhung sollten gründlich geplant werden, um auf die Bedürfnisse der eigenen und auch potenziellen Mitarbeiter einzugehen. Es ist wichtig zu verstehen, was Ihre Mitarbeiter antreibt und wie die Vorteile am effektivsten für alle Beteiligten umgesetzt werden können.
Darüber hinaus müssen die steuerlichen Regelungen der einzelnen Zusatzleistungen berücksichtigt werden. In den meisten Fällen müssen Arbeitgeber unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen, um die Steuerfreiheit bzw. Steuerbegünstigung nutzen zu können.
Folgende Voraussetzungen können für Alternativen zur Gehaltserhöhung gelten:
Zweckgebundene Zuschüsse gemäß gesetzlicher Definition
Vermeidung von Barzahlungen oder Gehaltsüberweisungen in bestimmten Fällen
Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Freigrenzen
Bereitstellung von Nachweisen (z.B. für Internetkosten) oder Belegen (z.B. Essens- oder Fahrtkostenbelege) je nach Zusatzleistung
Einhaltung der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und anderer relevanter gesetzlicher Bestimmungen
Das Mobilitätsbudget ermöglicht es Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter steuerfrei bei ihren täglichen Fortbewegungen zu unterstützen. Durch den Arbeitgeberzuschuss zu den Fahrtkosten haben die Mitarbeiter die Freiheit, innerhalb eines festgelegten Budgets – sei es monatlich oder jährlich – selbst zu bestimmen, auf welche Art sie sich fortbewegen möchten.
Arbeitgeber können hierbei ihre Mitarbeiter mit einem steuerfreien Mobilitätsbudget unterstützen, das die Nutzung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs je nach Bedarf abdeckt. Zudem besteht die Möglichkeit eines flexiblen Mobilitätsbudgets, das die Nutzung diverser Fortbewegungsmittel ermöglicht, jedoch nicht steuerfrei ist. Als dritte Option können Arbeitgeber auch das Mobilitätsbudget steuerfrei anbieten, indem es über den Sachbezug abgerechnet wird, was bis zur monatlichen Freigrenze von 50 Euro genutzt werden kann. Ein Beispiel hierfür wäre das 49-Euro-Ticket als Jobticket.
Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern Dienstfahrräder an, um eine kostengünstige und umweltfreundliche Fortbewegung zu fördern. Diese Fahrräder stellen eine nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Transportmitteln dar. Mitarbeiter haben die Flexibilität, das Fahrrad entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen auszuwählen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Dienstfahrräder anbieten können. Sie können die Fahrräder entweder direkt für die Mitarbeiter anschaffen, mieten oder leasen und diese als zusätzliche Leistung zum regulären Gehalt anbieten. Eine andere Option ist es, Fahrräder als Gehaltsumwandlung anzubieten, wodurch auch die Sozialversicherungs- und Lohnsteuerabgaben reduziert werden.
Der Firmenwagen ist einer der beliebtesten Alternativen zur Gehaltserhöhung. Häufig wird das Fahrzeugleasing in Form einer Gehaltsumwandlung angeboten, wobei ein Teil des Gehalts für die Fahrzeugkosten vom Arbeitgeber einbehalten wird. Als Gegenleistung erhalten die Mitarbeiter die Möglichkeit, den Firmenwagen auch für private Zwecke zu nutzen.
Es gibt verschiedene steuerliche Regelungen für die Besteuerung von Firmenwagen. Die Ein-Prozent-Regelung findet Anwendung, wenn der Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt wird. Hierbei wird monatlich 1% des Brutto-Inland Listenpreises des Fahrzeugs besteuert. Für Firmenwagen, die hauptsächlich für dienstliche Zwecke genutzt werden, wird die Fahrtenbuchmethode angewendet, bei der alle Fahrten im Fahrtenbuch detailliert festgehalten werden. Hybrid-Firmenwagen unterliegen einem festen Steuersatz von 0,5 Prozent, unabhängig vom Kaufpreis, während für Elektro-Dienstwagen bis zu einem Wert von 60.000 Euro gemäß der Ein-Prozent-Regelung, also 0,25 Prozent, berechnet wird.
Der 50 Euro Sachbezug (vor 2022 44 Euro) ist ein Bonus, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern in Form von steuerfreien Gutscheinen oder Sachleistungen gewähren können. Dieser Bonus ermöglicht es Mitarbeitern, monatlich einen zusätzlichen Geldbetrag zu erhalten, ohne dass Steuern anfallen. Verschiedene Anbieter und Branchen bieten eine Vielzahl von Gutscheinen an, aus denen die Mitarbeiter wählen können.
Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, steuerfreie Gutscheine bereitzustellen. Eine Option ist die Bereitstellung einer monatlichen Auswahl an Gutscheinen über eine App. Alternativ können sie eine Prepaid-Karte mit einem bestimmten Guthaben bereitstellen, das bei akzeptierten Geschäften und Dienstleistern eingelöst werden kann.
Der Kindergartenzuschuss, auch bekannt als Kita-Zuschuss, ermöglicht es Arbeitgebern, Eltern bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen. Mitarbeiter können einfach die Belege über die Kosten der Kinderbetreuung vorlegen, und der Arbeitgeber erstattet den entsprechenden Betrag. Es gibt keine festgelegte Obergrenze für den Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber.
Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, mit dem Kindergartenzuschuss umzugehen. Sie können entweder die gesamten Kosten für die Kinderbetreuung zusätzlich zum Gehalt erstatten oder einen Teil der Kosten für die Kinderbetreuung zusätzlich zum Gehalt erstatten.
Der steuerfreie Zuschuss für Mahlzeiten, auch bekannt als digitale Essensmarken, ist eine Möglichkeit für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter bei den täglichen Mittagskosten steuerfrei zu unterstützen.
2024 können sie gemäß der 15-Tage-Regel (bei einer 5-Tage-Woche) bis zu 15 (digitale) Essensmarken im Wert von höchstens 7,23 Euro pro Tag ausgeben, was insgesamt 108,45 Euro pro Monat entspricht. Wenn mehr als 15 Essensmarken gewährt werden, erfordert dies den Nachweis von An- und Abwesenheit der Mitarbeiter, beispielsweise aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Dienstreisen. Darüber hinaus kann ein Verpflegungsmehraufwand für Mitarbeiter gewährt werden, die im Durchschnitt an mehr als 3 Tagen pro Monat oder bis zu 3 Monaten pro Jahr nicht vor Ort arbeiten.
Die Einführung der Internetpauschale ermöglicht es Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter unabhängig von deren Arbeitsumgebung, sei es im Homeoffice oder am Arbeitsplatz, bei den häuslichen Internetkosten zu unterstützen.
Diese Unterstützung umfasst sowohl die laufenden monatlichen Ausgaben wie die Kosten für WLAN als auch zusätzliche Erstattungen für einmalige Ausgaben, etwa für technische Geräte oder Reparaturen. Arbeitgeber können somit bis zu 50 Euro monatlich als Zuschuss für die Internetkosten gewähren. Diese Maßnahme unterstreicht das Bemühen der Arbeitgeber, die digitale Arbeitsumgebung zu verbessern und die Belastungen für ihre Mitarbeiter zu verringern.
Die Erholungsbeihilfe ist eine zusätzliche und steuerfreie Leistung, die von Arbeitgebern bereitgestellt wird, um die Erholung und Entspannung ihrer Mitarbeiter zu fördern. Das Hauptziel dieser Beihilfe besteht darin, den Mitarbeitern die Möglichkeit zu bieten, Urlaub zu nehmen, sich zu erholen und Stress abzubauen.
Arbeitgeber können die Erholungsbeihilfe entweder als Geldbetrag oder in Form von Gutscheinen gewähren. Dabei liegt der jährliche Höchstbetrag für den Arbeitnehmer bei bis zu 156 Euro, für den Ehepartner bei 104 Euro und je Kind bei 52 Euro. Dieser Betrag kann für Urlaub oder Freizeitaktivitäten genutzt werden.
Die Kosten für Fort- und Weiterbildungen können steuer- und abgabenfrei erstattet werden, sofern die Maßnahmen vorwiegend im betrieblichen Interesse liegen. Das bedeutet, dass die Weiterbildungsmaßnahmen darauf abzielen sollten, die Fähigkeiten und Kompetenzen der Mitarbeiter zu verbessern. Zudem ist es wichtig, dass die Teilnahme während der Arbeitszeit ermöglicht wird und die Fortbildung am Standort des eigenen Unternehmens stattfindet.
Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, Fort- und Weiterbildungen anzubieten. Das kann durch interne Schulungen zur Verbesserung der Produktkenntnisse oder zur Einführung in neue betriebliche Prozesse geschehen. Auch Workshops zur Förderung spezifischer Fähigkeiten, die direkt mit den Anforderungen des Unternehmens verbunden sind, sind eine Option. Des Weiteren können Schulungen zur Verbesserung der Teamarbeit, Kommunikation und Führungsqualitäten sowie Kurse zur Qualitätskontrolle und Prozessoptimierung angeboten werden, um die Produktivität und die Standards des Unternehmens zu steigern.
Arbeitgeber können Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, das Fitnessstudio steuerfrei über den 50 Euro Sachbezug zu nutzen, beispielsweise über Anbieter wie Urban Sports Club. Dabei darf die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten werden.
Möglichkeiten für Arbeitgeber mit dem Arbeitgeberzuschuss zum Fitnessstudio umfassen die Bereitstellung eines steuerfreien Gutscheins für ein bestimmtes Fitnessstudio sowie den Abschluss eines Vertrags mit einem spezifischen Fitnessstudio, der Mitarbeitern eine steuerfreie Mitgliedschaft ermöglicht, beispielsweise eine Mitgliedschaft bei Urban Sports Club für 49,90 Euro.
Eine betriebliche Krankenversicherung (bkV) wird von Arbeitgebern für Mitarbeiter abgeschlossen, um zusätzlichen Schutz bei Krankheit oder Verletzungen zu bieten. Der Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung kann steuerfrei über den Sachbezug abgerechnet werden.
Das Gesundheitsbudget der betrieblichen Krankenversicherung umfasst verschiedene Leistungen, darunter professionelle Zahnreinigungen, Zahnersatz, Kosten für Kontaktlinsen und Brillen sowie Akupunkturbehandlungen.
Durch einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge haben Arbeitgeber und Mitarbeiter die Möglichkeit, Kosten zu sparen. Die betriebliche Altersvorsorge bietet Steuer- und Sozialversicherungsvorteile und stellt eine attraktive Alternative zur herkömmlichen Gehaltserhöhung dar.
Bei einer Entgeltumwandlung verpflichtet sich der Arbeitgeber, 15% des umgewandelten Entgelts zu bezuschussen. Zusätzlich sind bis zu 7.248 Euro pro Jahr lohnsteuerfrei für Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge in Form von Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen (was 8% der Beitragsbemessungsgrenze entspricht). Des Weiteren sind bis zu 3.624 Euro pro Jahr sozialversicherungsfrei (was 4% der Beitragsbemessungsgrenze entspricht).
Es ist für Arbeitgeber von großer Bedeutung, die verschiedenen Alternativen zur traditionellen Gehaltserhöhung zu nutzen. Indem sie die vielfältigen steuerfreien Zusatzleistungen und Sachbezüge geschickt einsetzen, können sie nicht nur ihre Mitarbeiter motivieren und an das Unternehmen binden, sondern auch selbst Kosten einsparen.
Die Bandbreite an steuerfreien Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge, Fitnessstudio-Zuschüsse, Kindergartenzuschüsse, betriebliche Krankenversicherungen und Dienstfahrräder ermöglicht es Arbeitgebern, maßgeschneiderte Anreize zu schaffen, die den Bedürfnissen und Präferenzen der Mitarbeiter entsprechen. Durch die sorgfältige Planung und Umsetzung dieser Zusatzleistungen können Arbeitgeber ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig von den steuerlichen Vorteilen profitieren, die mit der Bereitstellung solcher Vergünstigungen einhergehen.
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