Aufmerksamkeiten
Lexikon: Alles was Sie zu dem Benefit Aufmerksamkeiten wissen müssen.

Inhalt
- Was sind Aufmerksamkeiten?
- Wichtige Regelungen für steuerfreie Aufmerksamkeiten
- Wie werden Aufmerksamkeiten an Mitarbeitende über den 60 Euro Sachbezug gebucht?
- Einsatzmöglichkeiten von steuerfreien Aufmerksamkeiten
- Welche Mitarbeitenden können Aufmerksamkeiten erhalten?
- Steuerfreie Gutscheine als Aufmerksamkeit mit Probonio
- Gesetzliche Grundlagen
Das Wichtigste in Kürze

Sie können Ihren Mitarbeitenden mit Aufmerksamkeiten, auch 60 Euro Sachbezug genannt, ein steuerfreies Geschenk zu persönlichen Anlässen bereiten.
Mit Aufmerksamkeiten können Ihre Mitarbeitenden wie beim 50 Euro Sachbezug beispielsweise durch steuerfreie Gutscheine eine Vielzahl an Angeboten und Produkten nutzen.
Sie können bis zu 3 mal jährlich Aufmerksamkeiten für einen persönlichen Anlass verschenken und somit bis zu 180 Euro pro Jahr steuerfrei zur Verfügung stellen.

Was sind Aufmerksamkeiten?
Aufmerksamkeiten, auch oft 60 Euro Sachbezug oder Anlassgeschenke genannt, bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitenden mit einer steuerfreien Zuwendung von bis zu 60 Euro netto pro Ereignis eine Freude zu besonderen Anlässen zu bereiten. Dies kann zum Beispiel die Hochzeit oder auch das Jubiläum von Mitarbeitenden sein. Hierbei kann wie beim 50 Euro Sachbezug beispielsweise eine große Auswahl an Gutscheinen zur Verfügung gestellt werden, aus denen der Mitarbeitende frei wählen kann.
Folgende Möglichkeiten gibt es für Aufmerksamkeiten:
- Sie beschenken Ihre Mitarbeitenden mit einer Aufmerksamkeit von bis zu 60 Euro netto zu einem persönlichen Anlass (z.B. Gutscheine, Blumen oder Wein).
- Sie laden Ihre Mitarbeitenden zu einer Mahlzeit aufgrund eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes für Kosten von bis zu 60 Euro ein (z.B. bei Sondersitzungen).
- Sie stellen Ihrem Mitarbeitendem in Ihrer Betriebsstätte Essen und Trinken für den Verzehr vor Ort zur Verfügung, wobei es sich nicht um eine Mahlzeit handelt (z.B. Kekse, Getränke und Schokolade).
Während Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen 100% steuer- und sozialversicherungsfrei sind, gelten bei außergewöhnlichen Arbeitseinsätzen und Essen und Trinken in der Betriebsstätte andere Regelungen.
Wichtige Regelungen für steuerfreie Aufmerksamkeiten
Sie können Ihren Mitarbeitenden pro persönlichem Anlass eine Aufmerksamkeit bis zu einer Grenze von 60 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei in Form von Dienstleistungen oder Produkten übergeben. Die steuerfreien Aufmerksamkeiten können dabei auch zusätzlich zum 50 Euro Sachbezug gewährt werden.
Folgende Regelungen gelten für Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter:
- Es darf keine Auszahlung der 60 Euro mit der Gehaltsüberweisung oder in bar erfolgen.
- Die Aufmerksamkeit muss in Form von Gutscheinen, Produkten oder Dienstleistungen erfolgen.
- Die Aufmerksamkeit muss zeitnah zum persönlichen Anlass erfolgen.
- Der Betrag von 60 Euro pro Aufmerksamkeit (inkl. Umsatzsteuer) darf nicht überschritten werden - ist dies der Fall, wird der gesamte Betrag der Aufmerksamkeit steuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Die Anlassgeschenke sollten für die Mitarbeitenden auf dem Lohnkonto dokumentiert werden.
- Es sollten jährlich nicht mehr als 3 Aufmerksamkeiten pro Mitarbeitendem verschenkt werden.
Fallen in einem Monat zwei persönliche Anlässe eines Mitarbeitenden an, können auch zwei Aufmerksamkeiten in einem Monat gewährt werden.
Wie werden Aufmerksamkeiten an Mitarbeitende über den 60 Euro Sachbezug gebucht?
Die Aufmerksamkeiten sollten für Ihre einzelnen Mitarbeitenden in der Lohnbuchhaltung als Sachbezug erfasst werden.
Folgende Angaben müssen hierbei aufgeführt werden:
Die Höhe der Aufmerksamkeit
Der persönliche Anlass
Neben der Abrechnung als 60 Euro Sachbezug, können Sie monatliche Geschenke von bis zu 50 Euro auch unter dem 50 Euro Sachbezug abrechnen. Hiermit haben Sie die Möglichkeit, ein monatliches Gehaltsextra von bis zu 50 Euro steuerfrei, sprich 600 Euro jährlich, zu gewähren. Möchten Sie Ihre Mitarbeitenden mit einem Produkt von einem geringeren Wert als 10 Euro beschenken, können Sie auch dieses als sogenanntes kleines Geschenk oder Streuwerbeartikel komplett steuerfrei gewähren.
Weitere Informationen zur Abrechnung des Sachbezugs finden Sie hier.
Steuerfreie Gutscheine als Aufmerksamkeit

Gratulieren Sie Ihren Mitarbeitenden zu persönlichen Anlässen - mit personalisierter Nachricht schnell und einfach per App.

Einsatzmöglichkeiten von steuerfreien Aufmerksamkeiten
Die Aufmerksamkeiten können für folgende persönliche Anlässe verschenkt werden:
Anlässe in der Arbeit
- Rundes Firmenjubiläum
- Erster Arbeitstag im Unternehmen oder in einer neuen Position
- Beförderung
- Rückkehr nach längerer Zeit aufgrund von Krankheit oder Elternzeit
- Pensionierung
- Mahlzeiten bei außergewöhnlichen Arbeitseinsätzen, wie bspw. bei Kundenterminen
Anlässe der Partnerschaft
- Verlobung
- Hochzeit
- Silberne Hochzeit
- Goldene Hochzeit
Anlässe der Familie
- Geburt des Kindes
- Taufe des Kindes
- Kommunion des Kindes
- Konfirmation des Kindes
- Firmung des Kindes
Eigene Anlässe
- Geburtstag
- Bestandene Prüfung
- Namenstag
- Dienstjubiläum
Für folgende Beispiele können steuerfreie Gutscheine als Aufmerksamkeit gewährt werden:
- Supermärkte
- Tankgutscheine
- Musik
- Lernen & Weiterbildung
- Drogerie
- Spiele
- und noch viele mehr
Hierbei gilt es unbedingt zu beachten, dass Festtage wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten nicht als persönliche Anlässe gelten.
Welche Mitarbeitende können Aufmerksamkeiten erhalten?
Prinzipiell können alle Mitarbeitenden Aufmerksamkeiten erhalten, egal ob diese im Homeoffice oder vor Ort arbeiten. Für Personen, die nicht in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind, wie beispielsweise Geschäftspartner, gelten besondere Regelungen.
Steuerfreie Gutscheine als Aufmerksamkeit mit Probonio

Zahlen Sie Ihren Mitarbeitenden mit dem Probonio Sachbezug bis zu 780 Euro pro Jahr steuerfrei aus - schnell und einfach per App.
Digitale Anwendung: Ihre Mitarbeitenden können die steuerfreien Gutscheine digital per App einlösen - egal, ob online oder im Geschäft.
Größte Auswahl: Ihre Mitarbeitenden können ihre Gutscheine an über 51.000 Akzeptanzstellen und bei über 100 verschiedenen Gutscheinpartnern einlösen.
Personalisierte Aufmerksamkeiten: Mit der Probonio App können Sie Ihren Mitarbeitenden eine Freude mit einer personalisierten Nachricht bereiten - ganz ohne Aufwand.
Verbessern Sie jetzt Ihre Employer Brand und zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden Anerkennung mit dem steuerfreien Sachbezug von Probonio oder einem unserer anderen modernen Mitarbeiter-Benefits.

Gesetzliche Grundlagen
- R 19.6 LStR (60 Euro Sachbezug)
- § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (50 Euro Sachbezug)
- R 4.11 Abs. 2 EStR (Aufzeichnungspflichten)
Benefits - Das Lexikon
Sie möchten steuerfreie und steuerbegünstigte Benefits besser verstehen und gezielt einsetzen? In unserem Lexikon finden Sie Alle wichtigen Benefits im Überblick, Steuerliche Rahmenbedingungen auf einen Blick und Praxisnahe Informationen zur Umsetzung.
