Sie können Ihren Mitarbeitern mit Aufmerksamkeiten, auch 60 Euro Sachbezug genannt, ein steuerfreies Geschenk zu persönlichen Anlässen bereiten.
Mit Aufmerksamkeiten können Ihre Mitarbeiter wie beim 50 Euro Sachbezug beispielsweise durch steuerfreie Gutscheine eine Vielzahl an Angeboten und Produkten nutzen.
Sie können bis zu 3 mal jährlich Aufmerksamkeiten für einen persönlichen Anlass verschenken und somit bis zu 180 Euro pro Jahr steuerfrei zur Verfügung stellen.
Aufmerksamkeiten, auch oft 60 Euro Sachbezug oder Anlassgeschenke genannt, bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern mit einer steuerfreien Zuwendung von bis zu 60 Euro netto pro Ereignis eine Freude zu besonderen Anlässen zu bereiten. Dies kann zum Beispiel die Hochzeit oder auch das Jubiläum von Mitarbeitern sein. Hierbei kann wie beim 50 Euro Sachbezug beispielsweise eine große Auswahl an Gutscheinen zur Verfügung gestellt werden, aus denen der Mitarbeiter frei wählen kann.
Folgende Möglichkeiten gibt es für Aufmerksamkeiten:
Während Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen 100% steuer- und sozialversicherungsfrei sind, gelten bei außergewöhnlichen Arbeitseinsätzen und Essen und Trinken in der Betriebsstätte andere Regelungen.
Sie können Ihren Mitarbeitern pro persönlichem Anlass eine Aufmerksamkeit bis zu einer Grenze von 60 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei in Form von Dienstleistungen oder Produkten übergeben. Die steuerfreien Aufmerksamkeiten können dabei auch zusätzlich zum 50 Euro Sachbezug gewährt werden.
Folgende Regelungen gelten für Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter:
Fallen in einem Monat zwei persönliche Anlässe eines Mitarbeiters an, können auch zwei Aufmerksamkeiten in einem Monat gewährt werden.
Die Aufmerksamkeiten sollten für Ihre einzelnen Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung als Sachbezug erfasst werden.
Folgende Angaben müssen hierbei aufgeführt werden:
Neben der Abrechnung als 60 Euro Sachbezug, können Sie monatliche Geschenke von bis zu 50 Euro auch unter dem 50 Euro Sachbezug abrechnen. Hiermit haben Sie die Möglichkeit, ein monatliches Gehaltsextra von bis zu 50 Euro steuerfrei, sprich 600 Euro jährlich, zu gewähren. Möchten Sie Ihre Mitarbeiter mit einem Produkt von einem geringeren Wert als 10 Euro beschenken, können Sie auch dieses als sogenanntes kleines Geschenk oder Streuwerbeartikel komplett steuerfrei gewähren.
Weitere Informationen zur Abrechnung des Sachbezugs finden Sie hier.
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Die Aufmerksamkeiten können für folgende persönliche Anlässe verschenkt werden:
Anlässe in der Arbeit
Anlässe der Partnerschaft
Anlässe der Familie
Eigene Anlässe
Für folgende Beispiele können steuerfreie Gutscheine als Aufmerksamkeit gewährt werden:
Hierbei gilt es unbedingt zu beachten, dass Festtage wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten nicht als persönliche Anlässe gelten.
Prinzipiell können alle Mitarbeiter Aufmerksamkeiten erhalten, egal ob diese im Homeoffice oder vor Ort arbeiten. Für Personen, die nicht in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind, wie beispielsweise Geschäftspartner, gelten besondere Regelungen.
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Digitale Anwendung: Ihre Mitarbeiter können die steuerfreien Gutscheine digital per App einlösen - egal, ob online oder im Geschäft.
Größte Auswahl: Ihre Mitarbeiter können ihre Gutscheine an über 51.000 Akzeptanzstellen und bei über 100 verschiedenen Gutscheinpartnern einlösen.
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