Sie können als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter mit einem steuerbegünstigten Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge unterstützen.
Mit dieser Betriebsrente erhalten Ihre Mitarbeiter einen zusätzlichen Beitrag im Rentenalter, der sie bei einem geringeren Einkommen unterstützt.
Pro Monat können Sie Ihren Mitarbeitern mit staatlichen Erleichterungen einen maximalen Beitrag von 302 Euro zur bAV gewähren.
Die betriebliche Altersvorsorge, oft auch Betriebsrente genannt, bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter mit einer Versicherung zu unterstützen, die sie im Rentenalter oder bei einer Berufsunfähigkeit entlastet. Da die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge direkt vom Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter abgezogen werden, reduzieren sich für diese die Steuern und für Sie als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge. Sie als Arbeitgeber haben bei der betrieblichen Altersvorsorge sogar die Pflicht, dass Sie Ihren Mitarbeitern diese Entgeltumwandlung (= Umwandlung von Bruttogehalt in bAV-Beiträge) für die betriebliche Altersvorsorge anbieten. Ihre Mitarbeiter erhalten dadurch ein geringeres Bruttogehalt, da Sie die Differenz in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.
Die Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge bzw. Betriebsrente sieht wie folgt aus:
Sie selbst können seit 2024 pro Mitarbeiter einen zusätzlichen sozialversicherungsfreien Zuschuss in Form der Entgeltumwandlung von maximal 302 Euro monatlich, sprich 3.624 Euro pro Jahr, gewähren. Bis zu einem monatlichen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge von 604 Euro monatlich, sprich jährlich 7.248 Euro, fällt zudem keine Lohnsteuer an. Somit werden bei einer Ansparphase über die Entgeltumwandlung weniger Sozialabgaben und Steuern fällig, wodurch die betriebliche Altersvorsorge Steuervorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Höhe der steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträge jährlich variiert, da sie an die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung angepasst werden.
Folgende Regelungen gelten für die betriebliche Altersvorsorge:
Ihr Mitarbeiter äußert den Wunsch, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Er verfügt über ein monatliches Bruttoeinkommen von 4.500 Euro und möchte den Höchstbetrag von 302 Euro monatlich als Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung einzahlen.
Sie als Arbeitgeber müssen mindestens 15% des Beitrags, sprich 15% der 302 Euro (=45,30 Euro), bezuschussen. Allerdings entscheiden Sie sich dazu, zusätzliche 5% zu bezuschussen, wodurch Sie mit 20% von 302 Euro einen Zuschuss von 60,40 Euro gewähren.
Ihr Mitarbeiter zahlt somit einen jährlichen Beitrag von 3.624 Euro vom Bruttogehalt ein, während Sie einen Zuschuss von 724,80 Euro pro Jahr gewähren. Somit beläuft sich die jährliche Einzahlung in die Versicherung auf 4.348,80 Euro.
Da Ihr Mitarbeiter selbst jährlich nicht mehr als 3.624 Euro einzahlt, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Zudem muss auch keine Lohnsteuer bezahlt werden, da insgesamt nicht mehr als 7.248 Euro in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.
Der Steuervorteil: Ihr Mitarbeiter zahlt aufgrund der Entgeltumwandlung den Beitrag vom Bruttogehalt, wodurch sich das Nettogehalt nur um rund die Hälfte des Beitrags, sprich ca. 150 Euro verringert.
Die betriebliche Altersvorsorge muss für Ihre einzelnen Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung monatlich erfasst werden.
Folgende Aspekte sind für die Buchhaltung zu beachten:
Die betriebliche Altersvorsorge bzw. Betriebsrente kann in Form von verschiedenen Versicherungsarten umgesetzt werden. Hierbei ist es sinnvoll, sich sowohl als Arbeitgeber als auch als Mitarbeiter zu verschiedenen Versicherungsmodellen beraten zu lassen.
Folgende Möglichkeiten gibt es für die betriebliche Altersvorsorge:
Folgende drei Versicherungsformen der betrieblichen Altersvorsorge werden separat von Ihrem Unternehmen organisiert:
Sofern es zu einem Arbeitgeberwechsel kommt, können Ihre Mitarbeiter bei einer Direktversicherung - falls der neue Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge nicht übernimmt - den Vertrag mit eigenen Beiträgen weiterführen. Zudem besteht auch die Möglichkeit, die Versicherung aufgrund des neuen Arbeitgebers zu wechseln und die bereits getätigten Einzahlungen zu übertragen.
Die Auszahlung der Betriebsrente erfolgt meist im regulären Rentenalter, kann jedoch auch bereits ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt werden. Versicherungsverträge, die bereits vor dem Jahr 2012 abgeschlossen worden sind, ermöglichen auch eine Auszahlung ab dem 60. Geburtstag.
Grundsätzlich kann die Auszahlung der Betriebsrente durch das Kapitalwahlrecht auf drei verschiedenen Wegen erfolgen:
Wie wird die Betriebsrente bei Auszahlung versteuert?
Unabhängig von der gewählten Variante der Auszahlung müssen die ausbezahlten Beträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz voll versteuert werden. Dieser Steuersatz wird jedoch im Rentenalter geringer ausfallen, da die Einnahmen hierbei deutlich geringer ausfallen.
Zusätzlich zur Einkommenssteuer fallen im Rentenalter noch Sozialabgaben (durchschnittlich ca. 15,5%) an, sprich Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass aufgrund der Entgeltumwandlung weniger Sozialabgaben geleistet werden. Mitarbeiter mit einer privaten Krankenversicherung müssen jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge leisten.
Im Betriebsrentenstärkungsgesetz ist zur Entlastung der Betriebsrentner seit dem 1. Januar 2020 ein monatlicher Freibetrag von 173,25 Euro (Jahr 2024) festgelegt worden. Dadurch müssen nur Personen, die eine höhere Betriebsrente als 173,25 Euro erhalten, Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen.
Prinzipiell können alle Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge beanspruchen.