Sie können Ihre Mitarbeiter beim arbeitstäglichen Mittagessen mit einem steuerfreien Essenszuschuss unterstützen.
Mit dem steuerfreien Essenszuschuss können Ihre Mitarbeiter Belege von gekauften Mahlzeiten einreichen, sich als Team gemeinsames Essen liefern lassen oder vor Ort kochen.
Pro Arbeitstag können Sie seit 2024 bis zu 7,23€ steuerfrei bezuschussen an maximal 15 Arbeitstagen pro Monat. Somit ist ein monatlicher Essenszuschuss von bis zu 108,45€ steuerfrei möglich.
Der steuerfreie Essenszuschuss, in digitaler Variante auch digitale Essensmarken genannt, bietet Ihnen die Option, Mitarbeiter beim arbeitstäglichen Mittagessen steuerfrei zu unterstützen.
Folgende Möglichkeiten gibt es für den steuerfreien Essenszuschuss 2024:
Pro Mitarbeiter und pro Mahlzeit lassen sich maximal 7,23€ erstatten. Dies setzt sich aus den folgenden zwei Anteilen zusammen:
Die steuerfreie Aufstockung von 3,10€ kann jedoch nur gewährt werden, wenn der oder die Mitarbeiter 4,13€ selbst hinzugezahlt hat.
Zudem gelten bestimmte Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bzw. die Pauschalbesteuerung des Essenszuschusses.
Folgende Regelungen gibt es für den steuerfreien Essenszuschuss 2024:
Der Probonio Essenszuschuss ist überall und für alle Mitarbeiter einsetzbar - und das schnell & einfach mit dem Smartphone.
Digitale Essensmarken mit der 15-Tage Regel mit Pauschalsteuer
Der maximale Zuschuss vom Arbeitgeber (7,23€) besteht aus dem Sachbezugswert (4,13€) und der steuerfreien Aufstockung (bis zu 3,10€).
Digitale Essensmarken mit der 15-Tage Regel ohne Pauschalsteuer
Der Mitarbeiter leistet einen Eigenanteil in Höhe des pauschal zu besteuernden Sachbezugswerts (4,13€).
Der Essenszuschuss muss für Ihre einzelnen Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung monatlich erfasst werden.
Folgende Angaben müssen hierbei aufgeführt werden:
Folgende Regelungen sind für die Buchhaltung zu beachten:
Eine genaue Anleitung zur Abrechnung digitaler Essensmarken finden Sie hier.
Der steuerfreie Essenszuschuss kann für eine Mahlzeit und ein zusätzliches alkoholfreies Getränk pro Arbeitstag gewährt werden, unabhängig von der Uhrzeit des Kaufs oder der Ausgabe.
Für folgende Mahlzeiten kann der Essenszuschuss genutzt werden:
Die Käufe dürfen dabei keine Non-Food-Artikel, Alkohol und Tabakwaren enthalten.
Prinzipiell können alle Mitarbeiter den steuerfreien Essenszuschuss nutzen, egal ob diese im Homeoffice oder vor Ort arbeiten. Der Essenszuschuss kann jedoch nicht von Mitarbeitern genutzt werden, die krank, im Urlaub, auf einer Messe oder auf Geschäftsreise sind. Ist ein Mitarbeiter jedoch länger als 8 Stunden auf Geschäftsreise, können Sie den Verpflegungsmehraufwand gewähren.
Mit den digitalen Essensmarken von Probonio können Sie Ihren Mitarbeitern über 1.300 Euro pro Jahr steuerfrei auszahlen - schnell und einfach per App.
Einfache Anwendung: Belege können in nur wenigen Sekunden eingereicht und Mahlzeiten automatisch erstattet werden.
Freie Wahl: Sie können selbst entscheiden, ob Sie den Essenszuschuss komplett steuerfrei oder pauschalbesteuert anbieten.
Umfassender Überblick: Im Probonio-Arbeitgeberportal haben sie jederzeit den Überblick über Ihre Ausgaben und Zuschüsse.
Steigern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität und zeigen Ihren Mitarbeiter Wertschätzung mit den digitalen Essensmarken von Probonio oder einem unserer anderen modernen Mitarbeiter-Benefits