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Digitale Essensmarken

Lexikon: Alles was Sie zu dem Benefit digitale Essensmarken wissen müssen.

Smartphone zeigt Oberfläche des Essenszuschuss

Das Wichtigste in Kürze

Gruppe von Kolleginnen sitzt zusammen beim Mittagessen
  • Sie können Ihre Mitarbeitenden beim arbeitstäglichen Mittagessen mit einem steuerfreien Essenszuschuss unterstützen.
  • Mit dem steuerfreien Essenszuschuss können Ihre Mitarbeitenden Belege von gekauften Mahlzeiten einreichen, sich als Team gemeinsames Essen liefern lassen oder vor Ort kochen.
  • Pro Arbeitstag können Sie seit 2024 bis zu 7,50€ steuerfrei bezuschussen an maximal 15 Arbeitstagen pro Monat. Somit ist ein monatlicher Essenszuschuss von bis zu 112,50€ steuerfrei möglich.
Gruppe von Kolleginnen sitzt zusammen beim Mittagessen

Was ist der steuerfreie Essenszuschuss?

Der steuerfreie Essenszuschuss, in digitaler Variante auch digitale Essensmarken genannt, bietet Ihnen die Option, Mitarbeitenden beim arbeitstäglichen Mittagessen steuerfrei zu unterstützen.

Folgende Möglichkeiten gibt es für den steuerfreien Essenszuschuss 2024:

  • Mit der 15-Tage Regel (bei einer 5 Tage Woche) können 15 (digitale) Essensmarken von maximal 7,50€ pro Tag (112,50€ pro Monat) ausgehändigt werden. Hierbei ist kein Nachweis der An- und Abwesenheiten der Mitarbeitenden erforderlich.
  • Möchten Sie mehr als 15 Essensmarken aushändigen, besteht die Pflicht eines Nachweises der An- und Abwesenheiten (z.B. aufgrund von Urlaub, Krankheiten oder Dienstreisen).

Wichtige Regelungen für den Essenszuschuss im Jahr 2024

Pro Mitarbeitendem und pro Mahlzeit lassen sich maximal 7,50€ erstatten. Dies setzt sich aus den folgenden zwei Anteilen zusammen:

  1. Sachbezugswert: 4,40€ (ggf. 25% pauschal zu versteuern)
  2. Maximale steuerfreie Aufstockung: 3,10€ (steuerfreie Aufstockung)

Die steuerfreie Aufstockung von 3,10€ kann jedoch nur gewährt werden, wenn der Mitarbeitende 4,40€ selbst hinzugezahlt hat.

Zudem gelten bestimmte Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bzw. die Pauschalbesteuerung des Essenszuschusses.

Folgende Regelungen gibt es für den steuerfreien Essenszuschuss 2024:

  • Maximal 7,50€ Zuschuss je Mitarbeitendem
  • Mahlzeit nur von tatsächlichen Arbeitstagen mit mindestens 4 Stunden Arbeitszeit
  • Keine Non-Food-Artikel, Alkohol und Tabakwaren
  • Angaben auf dem Rechnungsbeleg zu Ort, Datum, Belegsumme und Artikelbezeichnung müssen enthalten sein

Digitale Essensmarken einfach per App

Mockup mit Handys welche die Bedienoberfläche für die digitalen Essensmarken zeigen

Der Probonio Essenszuschuss ist überall und für alle Mitarbeitende einsetzbar - und das schnell & einfach mit dem Smartphone.

Mockup mit Handys welche die Bedienoberfläche für die digitalen Essensmarken zeigen

Wie wird der steuerfreie Essenszuschuss im Jahr 2024 berechnet?

Digitale Essensmarken mit der 15-Tage Regel mit Pauschalsteuer

Der maximale Zuschuss vom Arbeitgeber (7,50€) besteht aus dem Sachbezugswert (4,40€) und der steuerfreien Aufstockung (bis zu 3,10€).

  1. Der Mitarbeitende zahlt 11,90 € für seine Mahlzeit und leistet damit eine Eigenbeteiligung von 4,40 € (11,90 € − 7,50 €). Mit dieser Eigenbeteiligung erreicht er den neuen Sachbezugswert von 4,40 €, weshalb der maximale Zuschuss von 7,50 € (4,40 € + 3,10 € Aufstockung) vollständig steuerfrei bleibt.
  2. Der Mitarbeitende zahlt 7,77 € für seine Mahlzeit und leistet damit eine Eigenbeteiligung von 0,27 € (7,77 € − 7,50 €). Mit dieser Eigenbeteiligung erreicht er nicht den neuen Sachbezugswert von 4,40 €, weshalb die restlichen 4,13 € (4,40 € − 0,27 €) pauschal versteuert werden müssen. Der Betrag von 3,37 € (0,27 € + 3,10 € Aufstockung) bleibt steuerfrei.
  3. Der Mitarbeitende zahlt 4,50 € für seine Mahlzeit und leistet damit keine Eigenbeteiligung. Somit erreicht er nicht den neuen Sachbezugswert von 4,40 €, weshalb die gesamten 4,40 € pauschal versteuert werden müssen. Der Betrag von 0,10 € Aufstockung (4,50 € − 4,40 €) bleibt steuerfrei.

Digitale Essensmarken mit der 15-Tage Regel ohne Pauschalsteuer

Der Mitarbeitende leistet einen Eigenanteil in Höhe des pauschal zu besteuernden Sachbezugswerts (4,40€).

  1. Der Mitarbeitende zahlt 8,50€ für seine Mahlzeit. Sie als Arbeitgeber erstatten 4,37€, wodurch Ihr Mitarbeitende eine Eigenbeteiligung von 4,40€ leistet. Die Zuschuss von 4,37€ ist somit komplett steuerfrei.
  2. Der Mitarbeitende zahlt 5€ für seine Mahlzeit. Sie als Arbeitgeber erstatten 0,87€ (5€ - 4,40€), wodurch Ihr Mitarbeitende eine Eigenbeteiligung von 4,13€ leistet. Der Zuschuss von 0,87€ ist somit komplett steuerfrei.

Kalkulieren Sie Ihr jährliches Ersparnis durch den steuerfreien Essenszuschuss

Jährliche Ausgaben durch den steuerfreien Essenszuschuss

€ 271.800

inklusive der Gebühren für die Probonio Lösung

Jährliche Ausgaben bei einer klassischen Gehaltsauszahlung

€ 610.031

in der Höhe des Nettobetrags des Essenszuschusses zzgl. Steuern und Lohnnebenkosten

Jährliche Kostenersparnis durch den Einsatz der Probonio Lösung

€ 338.231

anstatt einer herkömmlichen Gehaltserhöhung

Bitte beachten Sie, dass die berechneten Werte immer von Faktoren wie der Steuerklasse, dem Familienstand oder dem Bundesland abhängen. Die Rechnung dient lediglich als Leitlinie und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Unsere Berechnungsgrundlage: Jahr 2022; 4.000€ Bruttogehalt; Steuerklasse I; keine Kinder; KV 14,6%; Zusatzbeitrag 1,3%; KiSt 8%; Bundesland Bayern

Wie wird der steuerfreie Essenszuschuss abgerechnet?

Der Essenszuschuss muss für Ihre einzelnen Mitarbeitenden in der Lohnbuchhaltung monatlich erfasst werden.

Folgende Angaben müssen hierbei aufgeführt werden:

  • Die Höhe des Essenszuschusses pro Tag inklusive Aufschlüsselung nach steuerfreiem und pauschalversteuertem Anteil
  • Die Anzahl der Tage, an denen der Essenszuschuss gewährt wird
  • Die Kosten pro Mahlzeit
  • Die Kosten der Mitarbeitenden (Eigenanteil) je Arbeitstag

Folgende Regelungen sind für die Buchhaltung zu beachten:

Eine genaue Anleitung zur Abrechnung digitaler Essensmarken finden Sie hier.

Was kann ich meinen Mitarbeitenden mit dem Essenszuschuss steuerfrei zahlen?

Der steuerfreie Essenszuschuss kann für eine Mahlzeit und ein zusätzliches alkoholfreies Getränk pro Arbeitstag gewährt werden, unabhängig von der Uhrzeit des Kaufs oder der Ausgabe.

Für folgende Mahlzeiten kann der Essenszuschuss genutzt werden:

  • Supermarkt
  • Bäcker
  • Imbiss
  • Lieferdienst
  • Restaurants und Cafés

Die Käufe dürfen dabei keine Non-Food-Artikel, Alkohol und Tabakwaren enthalten.

Hinweise zur Belegprüfung

  • Es können auch Rechnungen mit Produkten (z.B. Zeitungen oder Drogerieartikel), die nicht für eine Mahlzeit bestimmt sind, eingereicht werden.
  • Es können auch mehrere Belege für eine Mahlzeit eingereicht werden, sofern es sich um insgesamt eine Mahlzeit handelt.
  • Bestellen oder kochen Ihre Mitarbeitenden gemeinsam in der Arbeit, können auch Belege von einzelnen Personen mehrmals eingereicht werden.
  • Auf dem Beleg müssen Angaben zu Ort, Datum, Belegsumme und Artikelbezeichnung enthalten sein.

Welche Mitarbeitenden können den steuerfreien Essenszuschuss nutzen?

Prinzipiell können alle Mitarbeitenden den steuerfreien Essenszuschuss nutzen, egal ob diese im Homeoffice oder vor Ort arbeiten. Der Essenszuschuss kann jedoch nicht von Mitarbeitenden genutzt werden, die krank, im Urlaub, auf einer Messe oder auf Geschäftsreise sind. Ist ein Mitarbeitende jedoch länger als 8 Stunden auf Geschäftsreise, können Sie den Verpflegungsmehraufwand gewähren.

Digitale Essensmarken mit Probonio

Gruppe von Kolleginnen und Kollegen sitzt zusammen beim Mittagessen

Mit den digitalen Essensmarken von Probonio können Sie Ihren Mitarbeitenden über 1.300 Euro pro Jahr steuerfrei auszahlen - schnell und einfach per App.

  • Einfache Anwendung: Belege können in nur wenigen Sekunden eingereicht und Mahlzeiten automatisch erstattet werden.

  • Freie Wahl: Sie können selbst entscheiden, ob Sie den Essenszuschuss komplett steuerfrei oder pauschalbesteuert anbieten.

  • Umfassender Überblick: Im Probonio-Arbeitgeberportal haben sie jederzeit den Überblick über Ihre Ausgaben und Zuschüsse.

Steigern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität und zeigen Ihren Mitarbeitenden Wertschätzung mit den digitalen Essensmarken von Probonio oder einem unserer anderen modernen Mitarbeiter-Benefits

Gruppe von Kolleginnen und Kollegen sitzt zusammen beim Mittagessen

Gesetzliche Grundlagen