Internetpauschale

50 Euro Internetpauschale

Das Wichtigste in Kürze

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Sie können Ihre Mitarbeiter bei ihren privaten Internetkosten im eigenen Zuhause unterstützen.

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Mit dem steuerfreien Internetzuschuss können Sie Ihre Mitarbeiter sowohl bei ihren laufenden Internetkosten als auch zusätzlichen Einzelkosten bezuschussen.

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Die 50 Euro Internetpauschale können Sie für laufende Internetkosten bis zu einem monatlichen Betrag von 50 Euro bzw. 600 Euro pro Jahr sozialversicherungsfrei erstatten.

Was ist die 50 Euro Internetpauschale?

Die Internetpauschale bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter bei den privaten Internetkosten im eigenen Zuhause zu unterstützen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Ihre Mitarbeiter im Homeoffice oder direkt vor Ort arbeiten oder für welche Zwecke das Internet genutzt wird.

Folgende Möglichkeiten haben Arbeitgeber mit der Internetpauschale:

  • Die Erstattung der Internetkosten erfolgt zusätzlich zum Gehalt.
  • Sie erstatten monatlich mit der Gehaltszahlung bis zu einem Betrag von 50 Euro laufende Internetkosten, wie beispielsweise für das WLAN. Hierbei müssen Sie beachten, dass keine Streaming- oder Mobiltelefonverträge inkludiert werden können.
  • Sie erstatten zusätzlich zur 50 Euro Internetpauschale für laufende Internetkosten auch einmalige Kosten, wie beispielsweise technische Geräte oder Reparaturen.

Wichtige Regelungen für den Internetzuschuss

Bis zu einem Betrag von 50 Euro, reicht es für die Gewährleistung der Internetpauschale aus, wenn Ihre Mitarbeiter eine Erklärung zu den Gebühren für ihre laufenden Internetkosten abgeben. Diese Erklärung müssen Sie als Arbeitgeber im Lohnkonto aufweisen. Sofern Ihr Mitarbeiter Vertragsänderungen vornimmt, muss auch diese Information an Sie weitergegeben werden.

Wird der monatliche Zuschuss von 50 Euro überschritten, müssen Ihre Mitarbeiter Nachweise über die Höhe der Kosten für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten liefern. Auch für zusätzliche Einzelkosten sind Nachweise erforderlich.

Folgende steuerliche Regelungen gelten für den Internetzuschuss für Mitarbeiter:

  • Die Erstattung der Internetkosten erfolgt zusätzlich zum Gehalt.
  • Sie können die Internetkosten Ihrer Mitarbeiter bis zu einem monatlichen Freibetrag von 50 Euro bzw. 600 Euro jährlich mit 25% pauschal versteuern. Zusätzlich sind noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abzuführen, während Sozialversicherungsbeiträge nicht anfallen.
  • Neben der 50 Euro Internetpauschale können Sie auch einmalige Kosten bis zur tatsächlichen Höhe der Aufwendungen erstatten. Somit sind hier auch Beträge über 50 Euro erstattungsfähig. Hierfür sind von Ihren Mitarbeitern einzelne Nachweise der Kosten vorzubringen.
  • Die Kosten können nur bis zur tatsächlich aufgewendeten Höhe pauschal besteuert werden.
  • Der Internetzuschuss kann nur gewährt werden, wenn die Kosten für die Internetverbindung vom bzw. von der Mitarbeiter selbst und nicht von anderen Personen getragen werden.
  • Ihre Mitarbeiter müssen für den Zuschuss weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

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Wie wird die 50 Euro Internetpauschale abgerechnet?

Die Internetpauschale sollte für Ihre einzelnen Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung erfasst werden. Der Betrag wird gemeinsam mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt.

Folgende Angaben müssen für die 50 Euro Internetpauschale in der Lohnbuchhaltung aufgeführt werden:

  • Die Höhe der Zahlungen Ihrer Mitarbeiter
  • Die Höhe der Erstattungskosten
  • Der Zeitpunkt der Erstattung
  • Die Erklärung zu den Gebühren für die laufenden Internetkosten
  • Eine Vereinbarung über die Pflicht, Änderungen bzgl. der Internetkosten zu melden

Einsatzmöglichkeiten des Internetzuschusses

Ein Internetzuschuss kann sowohl für laufende Internetkosten als auch für zusätzlich anfallende Kosten gewährt werden.

Für folgende Aufwände (privat und beruflich) kann der Internetzuschuss gewährt werden:

  • Einrichtungskosten eines Internetanschlusses
  • Anschlussgebühren
  • Grundgebühr für die Internetverbindung
  • Flatrate-Gebühren für die Internetverbindung
  • Kosten für den Router
  • Kosten für das Modem
  • Austausch von technischen Geräten
  • Reparaturen
  • und noch mehr

Zudem haben Sie die Möglichkeit, für Ihre Mitarbeiter direkt einen Internetvertrag für Ihre Wohnung abzuschließen.

Welche Mitarbeiter können die Internetpauschale nutzen?

Prinzipiell können alle Mitarbeiter die 50 Euro Internetpauschale nutzen, egal ob und wie häufig diese im Homeoffice oder vor Ort arbeiten.

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Spürbares Gehaltsextra: Sie können Ihren Mitarbeitern bis zu 600 Euro pro Jahr sozialversicherungsfrei zusätzlich zum Gehalt auszahlen.

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