Benefits für Auszubildende: Welche Extras sind beliebt & steuerfrei?

Annika Kräft
Benefits-Expertin
Lesezeit: 3 Minuten
Aktualisiert: 16. Juni 2026
Die Zahl der Auszubildenden in Deutschland sinkt seit 2008 kontinuierlich. Viele Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt, weil Bewerber fehlen. Für Unternehmen bedeutet das: Wer Azubis gewinnen und halten will, muss sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren.
Neben fairen Gehältern und interessanten Aufgaben spielen dabei steuerlich begünstigte Benefits eine wachsende Rolle. Doch welche Zusatzleistungen können Arbeitgeber auch Auszubildenden steuerfrei anbieten und welche Extras kommen bei Gen Z wirklich an? Das klären wir in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
Azubizahlen sinken seit Jahren – attraktive Benefits helfen, Ausbildungsplätze zu besetzen.
Einkommensteuerrechtlich werden Auszubildende wie reguläre Arbeitnehmer behandelt – die meisten steuerfreien Benefits gelten daher auch für sie.
Sachbezug (50 €/Monat), Aufmerksamkeiten (bis 60 €) und das Jobticket sind die gängigsten steuerfreien Optionen.
Gehaltsumwandlung funktioniert bei Azubis in der Regel nicht – Benefits müssen zusätzlich zum Lohn gewährt werden.
Warum Benefits bei Auszubildenden besonders wirken
Auszubildende verdienen im Vergleich zu ausgelernten Fachkräften meist deutlich weniger. Das macht jeden zusätzlichen finanziellen Vorteil spürbar: Ein steuerfreier Sachbezug von 50 Euro im Monat entspricht einem Nettovorteil, den Azubis direkt im Alltag merken.
Gleichzeitig ist die Bindung an das Unternehmen in der Ausbildungszeit noch nicht gefestigt. Wer frühzeitig Wertschätzung zeigt und in die Karriere seiner Azubis investiert, erhöht die Chance, dass diese nach dem Abschluss im Unternehmen bleiben.
Benefits erfüllen damit gleich drei Funktionen:
Employer Branding: Attraktivität als Ausbildungsbetrieb steigern
Wertschätzung: Engagement und Leistung sichtbar anerkennen
Mitarbeiterbindung: Azubis langfristig ans Unternehmen knüpfen
Grundregel: Auszubildende sind steuerlich wie Arbeitnehmer zu behandeln
Arbeitsrechtlich nehmen Auszubildende eine Sonderstellung ein. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt ihre Rechte und Pflichten gesondert. Einkommensteuerrechtlich hingegen werden sie wie „normale“ Arbeitnehmer behandelt.
Das bedeutet: Die meisten steuerfreien Benefits, die Arbeitgeber ihren festangestellten Mitarbeitern anbieten, können sie auch Auszubildenden gewähren, und zwar unter denselben Voraussetzungen und mit denselben Freigrenzen.
Welche steuerfreien Benefits Arbeitgeber Azubis bieten können
Im Prinzip können Arbeitgeber ihren Auszubildenden dieselben steuerfreien Benefits bieten wie ihren Beschäftigten. Die drei wichtigsten im Überblick:
50-Euro-Sachbezug
Der monatliche Sachbezug ist der bekannteste steuerfreie Benefit. Arbeitgeber können Auszubildenden Sachleistungen im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei gewähren. Bei Probonio geht das über digitale Gutscheine oder Sachbezugskarten.
Wichtige Voraussetzungen für den 50-Euro-Sachbezug:
Der Benefit muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Eine Barauszahlung ist nicht zulässig. Der Vorteil muss als Sachleistung erfolgen.
Die Freigrenze von 50 Euro darf nicht überschritten werden, da ansonsten der gesamte Betrag steuerpflichtig wird.
Mit Probonio lässt sich der Sachbezug einfach digital verwalten und direkt an Auszubildende ausgeben.
Steuerfreie Aufmerksamkeiten bis 60 Euro
Zu besonderen Anlässen – etwa der Geburtstag oder eine bestandene Prüfung des Azubis – können Arbeitgeber Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei gewähren.
Wichtig: Aufmerksamkeiten sind von der monatlichen Sachbezugsfreigrenze getrennt zu betrachten. Sie können zusätzlich zum 50-Euro-Sachbezug gewährt werden, sofern ein konkreter persönlicher Anlass vorliegt. Die Verwaltung von Aufmerksamkeiten ist dabei mit Probonio genauso einfach wie der monatliche Sachbezug.
Mobilität: Jobticket & Deutschlandticket
Das Jobticket (also ein Zuschuss zum ÖPNV-Ticket oder die direkte Übernahme des Deutschlandtickets) ist steuerfrei, wenn es zusätzlich zum Lohn gewährt wird (§ 3 Nr. 15 EStG). Für Auszubildende, die täglich pendeln, ist das ein spürbarer finanzieller Vorteil.
Hinweis: Das Jobticket kann zusätzlich zum 50-Euro-Sachbezug genutzt werden. Beide Freigrenzen gelten unabhängig voneinander. Mit dem Flex Budget von Probonio lassen sich Mobilitätsleistungen flexibel kombinieren.
Besonderheiten und Stolpersteine bei Benefits für Auszubildende
Trotz der steuerlichen Gleichbehandlung von Angestellten und Auszubildenden gibt es Besonderheiten, die dazu führen können, dass nicht jeder Benefit, der bei Festangestellten funktioniert, auch für Azubis geeignet ist. Die wichtigsten Stolperfallen:
Gehaltsumwandlung: Steuerfreie Benefits für Azubis funktionieren vor allem dann, wenn sie „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gewährt werden. Eine Umwandlung von Gehalt in Benefits ist bei Auszubildenden in der Regel nicht möglich, da die Ausbildungsvergütung gesetzlich oder tariflich festgelegt ist.
Dienstrad-Leasing: Leasingverträge laufen üblicherweise über 36 Monate. Da Ausbildungen oft kürzer sind oder Azubis nach Abschluss das Unternehmen wechseln, kann die Vertragslaufzeit problematisch werden. Zudem spielt auch hier das Thema Gehaltsumwandlung oft eine Rolle.
Überschreitung von Freigrenzen: Nicht nur, aber auch bei Benefits für Azubis gilt, dass der gesamte Betrag steuerpflichtig wird, wenn die 50-Euro-Grenze beim Sachbezug auch nur um einen Cent überschritten ist.
Azubis begeistern mit dem Flex Budget von Probonio
Das Flex Budget ist eine der flexibelsten Möglichkeiten, Auszubildende mit Benefits zu unterstützen. Arbeitgeber stellen ein monatliches Budget bereit, das Azubis eigenständig für verschiedene Benefits einsetzen können, zum Beispiel für den Sachbezug, Mobilität oder Aufmerksamkeiten.
Das macht das Flex Budget besonders attraktiv:
Azubis wählen selbst, welche Benefits zu ihren Bedürfnissen passen.
Arbeitgeber behalten die Kontrolle über das Budget und die steuerliche Korrektheit.
Die Verwaltung läuft vollständig digital über die Probonio-Plattform.
Mehrere Benefits lassen sich einfach kombinieren – ganz ohne zusätzlichen administrativen Aufwand.
Fazit: Benefits für Azubis einfach verwalten mit Probonio
Auszubildende sind eine wichtige Zielgruppe im Wettbewerb um Talente. Und steuerfreie Benefits sind ein wirksames Mittel, um sie zu gewinnen und zu binden. Die gute Nachricht: Die meisten Benefits, die für Festangestellte gelten, funktionieren auch für Azubis.
Probonio bietet Arbeitgebern eine einfache, digitale Lösung, um Sachbezug, Aufmerksamkeiten, Jobticket und weitere Benefits zentral zu verwalten – rechtskonform, effizient und mit minimalem Aufwand. Das Flex Budget ermöglicht dabei maximale Flexibilität für Azubis und Arbeitgeber gleichermaßen.
FAQ: Benefits für Auszubildende
Ja. Die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Monat gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildender, Teilzeitkräfte und Minijobber.