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Essenszuschuss 2026: Mehr Netto für Mitarbeitende

Mitarbeitenden mehr Netto vom Brutto geben – und als Arbeitgeber Lohnnebenkosten sparen. Genau das ermöglicht der Essenszuschuss. Seit dem 1. Januar 2026 gelten wichtige Anpassungen, die diesen Vorteil noch attraktiver machen. Die amtlichen Sachbezugswerte wurden angehoben. Dieser Ratgeber erklärt einfach und verständlich alle Änderungen und zeigt, wie der Zuschuss rechtssicher umgesetzt wird.

Mitarbeitende essen in Kantine zu Mittag

Romy Haubold
Marketing-Expertin

Lesezeit: 6 Minuten

Aktualisiert: 14. Januar 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2026 beträgt der Sachbezugswert für Verpflegung 4,57 Euro pro Arbeitstag.
  • Der maximal mögliche Essenszuschuss erhöht sich auf 7,67 Euro pro Tag.
  • Digitale Lösungen sichern die einfache und rechtssichere Verwaltung.
  • Nur eine Mahlzeit pro Arbeitstag ist förderbar.

Was ändert sich beim Essenszuschuss 2026?

Es ist eine bekannte Erfahrung: Eine Gehaltserhöhung ist teuer und durch Abgaben kommt oft nur die Hälfte bei den Mitarbeitenden an. Ein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss für das Mittagessen kommt hingegen fast vollständig an. Dieser Vorteil lässt sich seit 2026 noch besser nutzen, denn der Gesetzgeber hat die Werte an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Der Essenszuschuss Arbeitgeber wird so zu einem noch wirksameren Instrument, um Wertschätzung zu zeigen und die Kaufkraft der Mitarbeitenden zu stärken. Der Artikel erklärt, welche neuen Beträge gelten, wie sie sich zusammensetzen und worauf bei der Einführung zu achten ist, damit der Vorteil steuerfrei bleibt.

Grundlagen: Was ist der steuerfreie Essenszuschuss?

Der Essenszuschuss, oft auch Verpflegungszuschuss 2026, Mahlzeitenzuschuss 2026 oder Mittagessenzuschuss 2026 genannt, ist eine freiwillige Leistung von Arbeitgebern. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden damit die Mahlzeiten bezuschussen, zum Beispiel das Mittagessen in der Pause. Der Staat fördert diese Form der Sachzuwendungen durch steuerliche Vorteile.


Der Zuschuss setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  1. Dem amtlichen Sachbezugswert für Verpflegung.
  2. Einem zusätzlich möglichen steuerfreien Zuschuss.

Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, ist dieser Benefit für Arbeitgeber und Arbeitnehmende komplett oder teilweise frei von Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Das macht ihn zu einer sehr effizienten Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung. Die genauen Werte werden jährlich in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt.

Die neuen Werte für den Essenszuschuss 2026 im Detail

Für das Jahr 2026 wurde eine Anhebung der Sachbezugswerte umgesetzt. Diese Anpassung ist eine direkte Reaktion auf die Entwicklung der Verbraucherpreise. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie ihren Mitarbeitenden einen höheren Zuschuss gewähren können.

Der amtliche Sachbezugswert für ein Mittag- oder Abendessen wurde von 4,40 Euro (Wert für 2025) auf 4,57 Euro pro Arbeitstag angehoben. Dieser Wert ist vom Arbeitnehmenden pauschal mit 25 % zu versteuern. Zusätzlich können Arbeitgeber einen Betrag von 3,10 Euro komplett steuerfrei und sozialversicherungsfrei dazugeben.

Daraus ergibt sich für 2026 ein maximaler Essenszuschuss von 7,67 Euro pro Arbeitstag (4,57 Euro + 3,10 Euro). Bei 15 Arbeitstagen im Monat bedeutet das für einen Mitarbeitenden bis zu 115,05 Euro netto extra – ein Vorteil, der direkt im Geldbeutel spürbar ist.

[Beginn Compliance-Alert] Wichtig: Der steuerfreie Zuschuss von 3,10 Euro darf den tatsächlichen Preis der Mahlzeit abzüglich des Sachbezugswertes nicht übersteigen. Kostet ein Mittagessen beispielsweise 7,00 Euro, darf der steuerfreie Zuschuss maximal 2,43 Euro (7,00 Euro - 4,57 Euro) betragen. Der volle Zuschuss von 7,67 Euro kann nur gewährt werden, wenn die Mahlzeit mindestens diesen Preis hat. Wird der Betrag überschritten, ist der gesamte Zuschuss steuer- und sozialversicherungspflichtig. [Ende Compliance-Alert]

Die Anhebung der Werte bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Nettolöhne der Mitarbeitenden ohne hohe Zusatzkosten für das Unternehmen zu optimieren. Der finanzielle Vorteil gegenüber einer herkömmlichen Gehaltserhöhung ist erheblich.

 

Rechenbeispiel: Gehaltserhöhung vs. Essenszuschuss 2026

Ein Mitarbeitender soll monatlich rund 115 Euro mehr Netto erhalten (bei 15 Arbeitstagen).

ModellKlassische Gehaltserhöhung115,05 € Essenszuschuss
Brutto-Aufwand Arbeitgeberca. 230,00 €ca. 115,05 €
Abzüge (Steuer & SV) ca. 115,00 €0,00 € (bei korrekter Anwendung)
Netto beim Mitarbeitendenca. 115,00 €115,05 €
Ergebnis: Es wird der gleiche Netto-Effekt für den Mitarbeitenden erzielt, aber mit fast 50 % weniger Kosten für das Unternehmen.

Wie wird der Verpflegungszuschuss 2026 rechtssicher umgesetzt?

Damit der Essenszuschuss seine steuerlichen Vorteile entfalten kann, müssen einige Regeln beachtet werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist entscheidend, um Nachzahlungen bei einer Betriebsprüfung zu vermeiden.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Pro Arbeitstag nur ein Zuschuss: Es darf nur eine Mahlzeit pro Tag (Mittag- oder Abendessen) bezuschusst werden.
  • Nur für tatsächliche Arbeitstage: Der Zuschuss darf nur für Tage gewährt werden, an denen der Mitarbeitende tatsächlich arbeitet. Das gilt auch für Tage im Homeoffice. Für Urlaubs- oder Krankheitstage darf kein Zuschuss gezahlt werden.
  • Keine Barauszahlung: Der Zuschuss darf nicht als Bargeld ausgezahlt werden. Er muss zweckgebunden für den Kauf von Mahlzeiten sein.

Vielen ist der Aufwand mit Papier-Essensmarken und dem Sammeln von Belegen noch bekannt. Dieser Prozess ist nicht nur mühsam, sondern auch fehleranfällig. Digitale Lösungen machen diesen Prozess einfach und sicher. Mitarbeitende können ihre Belege einfach per App fotografieren und einreichen. Die Software prüft automatisch die Einhaltung der steuerlichen Grenzen und erstellt eine rechtssichere Abrechnung.

Smartphone zeigt Oberfläche des Essenszuschuss

Schluss mit Zettelwirtschaft beim Essenszuschuss Die manuelle Prüfung und Archivierung von Essensbelegen kostet die Personalabteilung viel Zeit. Automatisieren Sie diesen Prozess einfach.

Smartphone zeigt Oberfläche des Essenszuschuss

Essenszuschuss 2026 vs. 2025: Der direkte Vergleich

Die zentrale Änderung betrifft die Höhe der amtlichen Sachbezugswerte. Um die Entwicklung klar zu verdeutlichen, hilft ein direkter Vergleich der Jahre. So lassen sich die Anpassungen für den steuerfreien Sachbezug 2025 und 2026 direkt nachvollziehen.
 

KennzahlEssenszuschuss 2025Essenszuschuss 2026
Amtlicher Sachbezugswert4,40 €4,57 €
Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss3,10 €3,10 €
Maximaler Zuschuss pro Tag7,50 €7,67 €
Maximaler Zuschuss pro Monat (15 Tage) 112,50 €115,05 €
Die offizielle Bestätigung der Werte für 2026 erfolgte durch die Anpassung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, die Ende 2025 vom Bundesrat beschlossen wurde. Diese Werte sind seit dem 1. Januar 2026 gültig.

Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende

Ein digitaler Essenszuschuss ist mehr als ein finanzieller Vorteil. Er ist ein tägliches Zeichen der Wertschätzung, stärkt die Bindung zum Unternehmen und macht das Unternehmen zu einem attraktiveren Arbeitgeber. Der Prozess der Einführung und Verwaltung ist mit einer modernen Lösung einfach.

 

So funktioniert der Essenszuschuss mit Probonio

Schnell starten Das Unternehmen wird im System angelegt, Mitarbeitende werden eingeladen und das monatliche Budget für den Zuschuss wird festgelegt.

Einfache Nutzung Die Mitarbeitenden kaufen ihr Mittagessen, wo sie möchten – im Supermarkt, Restaurant oder Lieferdienst – und reichen den Beleg per App ein.

Sichere Abrechnung Das System prüft die Belege automatisch und erstellt eine exportfähige Datei für die Lohnbuchhaltung. Rechtssicher und ohne manuellen Aufwand.

Für Mitarbeitende bedeutet der Zuschuss eine spürbare finanzielle Entlastung im Alltag. Sie erhalten mehr Netto vom Brutto und genießen die Freiheit, selbst zu entscheiden, wo und was sie essen möchten. Für Unternehmen ist es ein kosteneffizientes Werkzeug zur Mitarbeitermotivation und ein starkes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.

Fazit

Die seit 2026 geltenden Werte machen den Essenszuschuss zu einem der intelligentesten Mitarbeiter-Benefits. Mit bis zu 7,67 Euro pro Tag können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden wirksam unterstützen und gleichzeitig Lohnnebenkosten sparen. Die Umstellung von alten Papiermarken auf digitale Systeme vereinfacht die Verwaltung erheblich und sorgt für steuerliche Sicherheit.

Es ist eine gute Gelegenheit, das aktuelle Benefit-Programm zu überprüfen oder den Verpflegungszuschuss 2026 einzuführen. Er ist ein einfacher und geschätzter Weg, um die Zufriedenheit im Team zu steigern und sich als moderner Arbeitgeber zu präsentieren.

FAQ: Essenszuschuss 2026

Der maximal mögliche Essenszuschuss beträgt im Jahr 2026 7,67 Euro pro Arbeitstag. Dieser Betrag setzt sich aus dem pauschal zu versteuernden Sachbezugswert von 4,57 Euro und einem steuerfreien Zuschuss von 3,10 Euro zusammen.