Geschenke steuerlich absetzen ohne § 37b EStG: Praxisleitfaden für Unternehmen

Luca Steffens
Benefits-Experte
Lesezeit: 5 Minuten
Aktualisiert: 18. Januar 2026
Geschäftsbeziehungen zu pflegen ist für viele Unternehmen Teil der täglichen Arbeit. Oft gehören dazu auch kleine Aufmerksamkeiten oder Geschenke an Geschäftspartner und Kunden. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung solcher Zuwendungen aus? Besonders die Regelungen außerhalb des bekannten § 37b EStG werfen bei vielen Unternehmern Fragen auf. Was ist steuerlich absetzbar, was muss dokumentiert werden und wo liegen die Grenzen?
Das Wichtigste in Kürze
- 35-Euro-Regel: Geschenke an Geschäftspartner sind pro Empfänger und Jahr bis zu einem Wert von 35 Euro als Betriebsausgaben abzugsfähig.
- Lückenlose Dokumentation: Ein sorgfältiger Nachweis mit Empfängername, Anlass und Wert ist unerlässlich.
- Netto oder Brutto?: Die 35-Euro-Grenze gilt für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen netto, andernfalls brutto.
- Streuwerbeartikel: Kleine Werbegeschenke unter 10 Euro fallen nicht unter die strengen Geschenke-Regelungen.
- Jahresbezogene Betrachtung: Die Wertgrenze bezieht sich auf die Summe aller Zuwendungen pro Person und Kalenderjahr

Steuerliche Grundlagen für Geschenke jenseits des § 37b EStG
Das deutsche Steuerrecht erlaubt Unternehmen, Geschenke an Geschäftspartner unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben geltend zu machen, ohne die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG anwenden zu müssen. Die zentrale Regelung hierzu findet sich in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, wonach Geschenke bis 35 Euro pro Empfänger und Jahr steuerlich absetzbar sind.
In der Praxis bedeutet das: Ein Kunde, der im Januar ein Präsent für 20 Euro erhält und im Sommer eine weitere Aufmerksamkeit für 15 Euro, liegt mit insgesamt 35 Euro genau an der Grenze des steuerlich Absetzbaren. Jedes weitere Geschenk im selben Kalenderjahr wäre dann nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Interessant für Unternehmen: Bei Geschäftspartnern im Ausland gelten dieselben Regelungen. Auch die Rechtsform des Empfängers – ob natürliche Person, GmbH oder AG – spielt für die Anwendung der 35-Euro-Grenze keine Rolle.
Was ist steuerlich abzugsfähig?
Bei der Ermittlung der 35-Euro-Grenze gibt es eine wichtige Unterscheidung:
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: Die Grenze bezieht sich auf den Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer)
Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: Der Bruttobetrag (inkl. Umsatzsteuer) ist maßgebend
Die Verpackung des Geschenks gehört übrigens zum Wert dazu – ein hochwertiger Präsentkorb mit teurer Verpackung kann die Wertgrenze also schneller überschreiten als gedacht.
Eine praxisnahe Ausnahme bilden Streuwerbeartikel mit geringem Wert (unter 10 Euro), die mit Firmenlogo versehen sind. Diese gelten steuerlich nicht als Geschenke und können unbegrenzt als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Klassische Beispiele sind:
Kugelschreiber mit Firmenaufdruck
Schlüsselanhänger
USB-Sticks mit Logo
Tassen mit Firmendesign
Einfache Kalender
Besonderheiten bei der Berechnung
Die steuerliche Absetzbarkeit steht und fällt mit einer sauberen Dokumentation. Das Finanzamt erwartet hier Sorgfalt, aber keine überbordende Bürokratie. Folgende Angaben sollte jedes Unternehmen bei Geschenken nachweisen können:
Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
Konkreter geschäftlicher Anlass für das Geschenk
Art und Wert der Zuwendung (mit Beleg)
Datum der Übergabe
Geschäftlicher Kontext zur beschenkten Person
Diese Informationen sind auf dem Ausgabenbeleg zu vermerken oder in einer separaten Geschenkeliste zu führen.
Ein typischer Fehler in der Praxis: Sammelbuchungen für mehrere Geschenke ohne Einzelaufstellung der Empfänger. Diese führen regelmäßig zur Aberkennung der Betriebsausgaben durch das Finanzamt.
Dokumentationspflichten, die das Finanzamt wirklich fordert
Die steuerliche Absetzbarkeit steht und fällt mit einer sauberen Dokumentation. Das Finanzamt erwartet hier Sorgfalt, aber keine überbordende Bürokratie. Folgende Angaben sollte jedes Unternehmen bei Geschenken nachweisen können:
Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
Konkreter geschäftlicher Anlass für das Geschenk
Art und Wert der Zuwendung (mit Beleg)
Datum der Übergabe
Geschäftlicher Kontext zur beschenkten Person
Diese Informationen sind auf dem Ausgabenbeleg zu vermerken oder in einer separaten Geschenkeliste zu führen.
Ein typischer Fehler in der Praxis: Sammelbuchungen für mehrere Geschenke ohne Einzelaufstellung der Empfänger. Diese führen regelmäßig zur Aberkennung der Betriebsausgaben durch das Finanzamt.
Wichtig:
Die Aufbewahrungsfrist für diese Unterlagen beträgt 10 Jahre – bei Betriebsprüfungen werden sie häufig kontrolliert.
Geschenke strategisch einsetzen – wann und wie?
Im Geschäftsleben sind gut platzierte Geschenke mehr als nur nette Gesten – sie sind effektive Kommunikationsinstrumente. Die Wahl des richtigen Zeitpunkts spielt dabei eine entscheidende Rolle. Besonders wirkungsvoll sind Geschenke zu folgenden Anlässen:
Nach erfolgreichen Projektabschlüssen
Bei Firmenjubiläen (des Kunden oder des eigenen Unternehmens)
Zu besonderen Meilensteinen in der Geschäftsbeziehung
Bei branchenspezifischen Ereignissen
Zu saisonalen Anlässen (Vorsicht bei Weihnachtsgeschenken: Diese werden besonders häufig geprüft)
Vorausschauende Unternehmen verteilen ihre Geschenke strategisch über das Jahr, um den maximalen Eindruck bei gleichzeitiger Einhaltung der steuerlichen Grenzen zu erzielen.
Die richtige Timing-Strategie
Im Geschäftsleben sind gut platzierte Geschenke mehr als nur nette Gesten – sie sind effektive Kommunikationsinstrumente. Die Wahl des richtigen Zeitpunkts spielt dabei eine entscheidende Rolle. Besonders wirkungsvoll sind Geschenke zu folgenden Anlässen:
Nach erfolgreichen Projektabschlüssen
Bei Firmenjubiläen (des Kunden oder des eigenen Unternehmens)
Zu besonderen Meilensteinen in der Geschäftsbeziehung
Bei branchenspezifischen Ereignissen
Zu saisonalen Anlässen (Vorsicht bei Weihnachtsgeschenken: Diese werden besonders häufig geprüft)
Vorausschauende Unternehmen verteilen ihre Geschenke strategisch über das Jahr, um den maximalen Eindruck bei gleichzeitiger Einhaltung der steuerlichen Grenzen zu erzielen.
Praktische Umsetzung im Unternehmensalltag
Ein wirklich wertvolles Geschenk muss nicht teuer sein, sondern vor allem diese Eigenschaften erfüllen:
Relevanz: Es passt zum Empfänger und zeigt echtes Interesse
Professionalität: Es repräsentiert die Werte Ihres Unternehmens
Originalität: Es hebt sich von Standardgeschenken ab
Angemessenheit: Es entspricht dem Status der Geschäftsbeziehung
Nützlichkeit: Es hat einen praktischen Wert für den Empfänger
Die Erfahrung zeigt: Durchdachte, personalisierte Geschenke unter 35 Euro haben oft eine stärkere Wirkung als teure Standardpräsente, die steuerlich problematisch sein können.
Moderne Alternativen zu klassischen Geschenken
Die Digitalisierung hat auch die Welt der Geschäftsgeschenke verändert. Immer beliebter werden immaterielle Zuwendungen wie:
Digitale Gutscheine für Online-Shops oder Streaming-Dienste
Zugang zu exklusiven Webinaren oder Online-Kursen
Premium-Abonnements für Fachinformationen oder Dienste
Virtuelle Veranstaltungen wie Online-Verkostungen oder Koch-Events
E-Books oder digitale Publikationen
Diese Geschenkformen fallen ebenfalls unter die 35-Euro-Regelung, bieten jedoch oft einen höheren wahrgenommenen Wert und größere Flexibilität. Bei der Dokumentation gelten dieselben Anforderungen wie bei physischen Geschenken.
Digitale Geschenkmöglichkeiten
Die Digitalisierung hat auch die Welt der Geschäftsgeschenke verändert. Immer beliebter werden immaterielle Zuwendungen wie:
Digitale Gutscheine für Online-Shops oder Streaming-Dienste
Zugang zu exklusiven Webinaren oder Online-Kursen
Premium-Abonnements für Fachinformationen oder Dienste
Virtuelle Veranstaltungen wie Online-Verkostungen oder Koch-Events
E-Books oder digitale Publikationen
Diese Geschenkformen fallen ebenfalls unter die 35-Euro-Regelung, bieten jedoch oft einen höheren wahrgenommenen Wert und größere Flexibilität. Bei der Dokumentation gelten dieselben Anforderungen wie bei physischen Geschenken.
Nachhaltigkeit als Mehrwert
Die steuerliche Behandlung von Geschenken an Geschäftspartner erfordert ein durchdachtes Vorgehen. Mit der 35-Euro-Regelung bietet das deutsche Steuerrecht eine praktikable Möglichkeit, kleine Aufmerksamkeiten steuerlich geltend zu machen, ohne den Verwaltungsaufwand des § 37b EStG.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in drei Punkten:
Sorgfältige Planung und Budgetierung
Lückenlose Dokumentation
Strategische Verteilung über das Jahr
Wer diese Grundsätze beherzigt, kann Geschenke als wertvolles Instrument der Geschäftsbeziehungspflege einsetzen und gleichzeitig die steuerlichen Vorteile optimal nutzen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung von Vorschriften, sondern um ein durchdachtes Konzept, das Ihre Wertschätzung für Geschäftspartner authentisch zum Ausdruck bringt.
Fazit: Geschenke richtig einsetzen und steuerlich optimieren
Die steuerliche Behandlung von Geschenken an Geschäftspartner erfordert ein durchdachtes Vorgehen. Mit der 35-Euro-Regelung bietet das deutsche Steuerrecht eine praktikable Möglichkeit, kleine Aufmerksamkeiten steuerlich geltend zu machen, ohne den Verwaltungsaufwand des § 37b EStG.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in drei Punkten:
Sorgfältige Planung und Budgetierung
Lückenlose Dokumentation
Strategische Verteilung über das Jahr
Wer diese Grundsätze beherzigt, kann Geschenke als wertvolles Instrument der Geschäftsbeziehungspflege einsetzen und gleichzeitig die steuerlichen Vorteile optimal nutzen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung von Vorschriften, sondern um ein durchdachtes Konzept, das Ihre Wertschätzung für Geschäftspartner authentisch zum Ausdruck bringt.
Häufig gestellte Fragen zu Geschenken ohne § 37b EStG
Geschenke an Geschäftspartner können als Betriebsausgaben abgezogen werden, sofern sie pro Empfänger und Jahr nicht mehr als 35 Euro kosten. Darüber hinaus ist zwar auch eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG möglich, jedoch keine direkte Absetzung als Betriebsausgabe.