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Kilometerpauschale für Dienstreisen 2026: Kilometergeld für Arbeitnehmer

Luca Steffens
Benefits-Experte

Lesezeit: 4 Minuten

Aktualisiert: 15. Januar 2026

Fahrten zu Kundenbesuchen, Fortbildungen und Geschäftsterminen gelten als Dienstreisen. Wenn Angestellte dafür ihr privates Fahrzeug nutzen, kommt die Kilometerpauschale zum Einsatz. Denn die legt fest, in welcher Höhe Arbeitgeber ihren Angestellten Fahrtkosten steuerfrei erstatten können. Was es mit der Kilometerpauschale auf sich hat und wie hoch das sogenannte Kilometergeld 2026 ist, zeigt dieser Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kilometerpauschale legt fest, welche Fahrtkosten Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden steuerfrei erstatten können, wenn diese für eine Dienstreise ihr privates Fahrzeug nutzen. 

  • Die Kilometerpauschale gilt für Fahrten mit Autos, Motorrädern und Mopeds. 

  • Bitte nicht verwechseln: Die Kilometerpauschale ist klar von der Pendlerpauschale – also der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – abzugrenzen. 

  • 2026 bleibt die Kilometerpauschale unverändert, sie ist damit genauso hoch wie 2023, 2024 und 2025. 

Kilometerpauschale: Was ist das?

Bei Dienstreisen oder Auswärtstätigkeiten kommen hohe Reisekosten zustande. Für viele ist es daher interessant, sie steuerlich geltend zu machen. Die Kilometerpauschale – auch Kilometergeld genannt – hilft dabei. Sie legt fest, welche Fahrtkosten pro Kilometer erstattet werden, wenn Arbeitnehmer mit seinem privaten Fahrzeug dienstlich bedingt zu einer Auswärtstätigkeit fährt. Daher werden häufig auch die Begriffe „Spritpauschale“, „Dienstreisepauschale“ oder „Reisekostenpauschale“ als Synonyme genannt.

§ 9 Einkommensteuergesetz (EStG) und R 9.5 bis 9.8 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) legen fest, was genau zu den erstattungsfähigen Reisekosten gehört:

  • Fahrtkosten

  • Reisenebenkosten

  • Verpflegungsmehraufwand

  • Übernachtungskosten

Arbeitnehmer sollen die Kosten nicht selbst tragen müssen. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber Pauschalen ins Leben gerufen. Diese kann man beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Das vereinfacht die Berechnung der Kosten effektiv.

Jedoch ist die Kilometerpauschale nicht nur für die Steuererklärung interessant. Wenn sich der Arbeitgeber dazu bereit erklärt, kann auch dieser das Kilometergeld erstatten. Die Kilometerpauschale gibt an, wie hoch die steuerfrei zu erstattende Summe maximal sein darf.

Rechtliche Grundlagen der Kilometerpauschale

Was genau zu den erstattungsfähigen Reisekosten zählt, wird in § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) und R 9.5 bis 9.8 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) festgelegt:  

  • Fahrtkosten 

  • Reisenebenkosten 

  • Verpflegungsmehraufwand 

  • Übernachtungskosten 

Diese Kosten sollen Arbeitnehmer nicht selbst tragen müssen. Darum hat der Gesetzgeber Pauschalen festgelegt, die beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden können und anhand derer die Erstattung von Reisekosten effektiv möglich ist. 

Eine solche Pauschale ist die Kilometerpauschale. Sie ist jedoch nicht nur für die Steuererklärung interessant, denn es gibt auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer direkt das Kilometergeld erstattet. Die Kilometerpauschale gibt dann an, wie hoch die steuerfrei zu erstattende Summe maximal sein darf. 

 

Wer kann von der Kilometerpauschale profitieren?

Die Kilometerpauschale wird dann relevant, wenn es um berufliche Reisen und längere dienstliche Fahrten geht. Dabei kann es sich um Fahrten zu Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern handeln. Aber auch bei Fahrten zu einer Messe oder zu einer Weiterbildung kommen häufig einige Kilometer zusammen. 

Doch wer profitiert von der Kilometerpauschale? Tatsächlich kann diese Pauschale von zwei Personengruppen genutzt werden: 

  • Angestellte 

  • Selbstständige 

Schon gewusst?

Die Kilometerpauschale gilt nur für Fahrten mit dem Auto, Motorrad oder Moped. Für Fahrten mit anderen Verkehrsmitteln kann sie nicht eingesetzt werden. 

Wie hoch ist die Kilometerpauschale?

Die Höhe der Kilometerpauschale kann von Jahr zu Jahr variieren. Um den richtigen Betrag zu erstatten bzw. von der Steuer abzusetzen, ist es daher relevant, sich mit der Pauschale des betreffenden Jahres zu befassen. Bei der Höhe der Kilometerpauschale spielt die Art des verwendeten Fahrzeugs eine Rolle.

Kilometerpauschale 2025

Die Kilometerpauschale beträgt 2025 für Fahrten mit dem Pkw 0,30 Euro pro Kilometer. Für Fahrten mit dem Motorrad oder Moped können 0,20 Euro steuerfrei erstattet werden. 

Kilometerpauschale 2026

Ein Ausblick auf 2026 zeigt, dass sich die Kilometerpauschale voraussichtlich nicht verändern wird. Es werden weiterhin 0,30 Euro pro Kilometer bei Pkw-Fahrten und 0,20 Euro pro Kilometer für Fahrten mit dem privaten Motorrad oder Moped angesetzt. 

Ein Blick zurück: die Kilometerpauschale 2024 und 2023

Bereits 2023 lag die Kilometerpauschale auf dem heutigen Niveau und auch, wer 2024 mit dem privaten Fahrzeug auf Dienstreise gegangen ist und dafür eine Kilometerpauschale erstattet bekommen bzw. steuerlich geltend gemacht hat, konnte dafür pro Kilometer 0,30 Euro (Pkw) bzw. 0,20 Euro (Motorrad oder Moped) ansetzen. 

Kilometerpauschale für Dienstreisen: ein Rechenbeispiel

Ein Arbeitnehmer fährt an drei Tagen eines Monats mit seinem privaten Pkw zu einer Fortbildung. Die einfache Strecke beträgt 20 Kilometer. Hin und zurück sind es also 40 Kilometer

3 Tage x 40 km x 0,30 = 36,00 Euro 

Der Arbeitnehmer kann sich vom Arbeitgeber somit Fahrtkosten in Höhe von 36 Euro steuerfrei erstatten lassen. 

Was ist der Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Kilometerpauschale?

Häufig wird die Kilometerpauschale mit der sogenannten Pendlerpauschale – auch Entfernungspauschale genannt – verwechselt. Die beiden Begriffe unterscheiden sich jedoch und müssen klar voneinander abgegrenzt werden:  

  • Bei der Pendlerpauschale geht es darum, Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz steuerlich geltend zu machen.  

  • Die Kilometerpauschale kommt nur zum Tragen, wenn für beruflich bedingte Fahrten (nicht die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit) ein privates Fahrzeug genutzt wird und kann nur für Reisen mit Pkw, Motorrad oder Moped geltend gemacht werden.

Kilometerpauschale 2026: Erstattung und steuerliche Berechnung

In der Regel wird Angestellten die Kilometerpauschale im Rahmen einer Spesenabrechnung vom Arbeitgeber erstattet. Dabei gibt der Arbeitnehmer die entstandenen Kosten mit Belegen an den Arbeitgeber weiter. Im Rahmen der Spesenabrechnung wird auch die Anzahl der gefahrenen Kilometer angegeben. Auf dieser Basis erstattet der Arbeitgeber die Fahrtkosten in der Höhe der Kilometerpauschale und kann diese Kosten als Betriebsausgaben beim Finanzamt von der Steuer absetzen. 

Es gilt jedoch: Die Erstattung der Reisekosten durch den Arbeitgeber ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Arbeitgeber die Fahrkosten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten nicht übernimmt, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Kilometerpauschale selbst als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Das ist auch die Vorgehensweise von Unternehmern und Freiberuflern, wenn diese ihr privates Fahrzeug für Dienstfahrten nutzen. 

Wichtig

Wenn für eine Dienstreise ein Firmenwagen genutzt wird, darf keine Kilometerpauschale von der Steuer abgesetzt werden.  

Individuelles Kilometergeld

Bei der Angabe von Werbungskosten können auch alle anderen Parameter einbezogen werden, die mit der Unterhaltung eines Fahrzeugs in Verbindung stehen. Versicherung, Abschreibung, Kosten für Reparaturen und vieles mehr können addiert und auf die privaten und beruflich gefahrenen Kilometer aufgeteilt werden. Werden auf diese Weise individuellen Kosten angesetzt, müssen diese allerdings mit Belegen nachgewiesen werden. Auf diese Weise wird dann ein individueller Kilometersatz erzielt. 

Für die Mitarbeiterzufriedenheit ist es meist günstiger, die Kosten für Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug als Unternehmen steuerfrei zu erstatten. Nur wenn Mitarbeitenden ein sehr kostenintensives privates Fahrzeug haben, ergibt es Sinn, einen individuellen Kilometersatz anzuwenden. 

Fazit

Die Kilometerpauschale ist dann relevant, wenn Mitarbeitende für Fahrten zu Auswärtstätigkeiten ihr privates Fahrzeug nutzen. Sie legt fest, wie hoch der Betrag ist, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden steuerfrei erstatten können. Erfolgt keine Erstattung durch den Arbeitgeber, können Angestellte die Fahrtkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

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