Sachbezugswerte für Mahlzeiten 2026: Wissen für Arbeitgeber

Luca Steffens
Probonio Benefit-Experte
Lesezeit: 7 Minuten
Aktualisiert: 13. Februar 2026
Das Mittagessen ist eine wichtige Mahlzeit für die meisten Arbeitnehmer. Es fördert die Produktivität und Konzentration und sorgt für ein hohes Wohlbefinden. Daher können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Mahlzeiten in Form eines Sachbezugs zur Verfügung stellen. Was es dabei 2026 zu beachten gilt, zeigt dieser Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Sachbezugswerte können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern freiwillig zusätzlich zum Arbeitsentgelt anbieten.
- Mahlzeiten sind eine beliebte Möglichkeit, um einen Sachbezugswert zu gewähren.
- Es gibt verschiedene Arten der Versteuerungen, die Arbeitgeber kennen sollten.
- Da die Höhe von Sachbezugswerten für Mahlzeiten immer wieder variiert, sind in 2026 andere Werte als in 2025 zu berücksichtigen.

Was ist ein Sachbezugswert?
Bei Sachbezugswerten handelt es sich um Einkünfte, die nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören und nicht als Geldleistung gewährt werden. Arbeitgeber können solche Leistungen freiwillig erbringen, um ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun und ihre Bindung zum Unternehmen zu stärken.
In der Regel hat ein Sachbezugswert einen praktischen Nutzen. Daher sind Sachbezüge wie ein Mobilitätsbudget, Firmenfitness oder auch Mahlzeiten sehr beliebt. Das steigert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und kann sich langfristig positiv auf das Arbeitsklima auswirken.
Arbeitgeber und -nehmer sollten wissen, dass es eine Maximalgrenze Sachbezüge in Form von Mahlzeiten gibt. Diese werden vom Gesetzgeber festgelegt und werden von Jahr zu Jahr angepasst. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern somit einen Sachbezug für Mahlzeiten im Jahr 2026 gewähren möchten, sollten Sie die aktuelle Höhe kennen.
Höhe von Mittagessen als Sachbezug 2026
Im Jahr 2026 beträgt der Sachbezugswert für Verpflegung, die der Arbeitgeber ganz oder teilweise übernimmt, 333 Euro pro Monat.
Zum Vergleich: 2025 lag dieser noch bei 313 Euro. Damit ist der monatliche Sachbezugswert erneut gestiegen.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten folgende Einzelbeträge:
| Mahlzeit | Pro Kalendertag in Euro | Pro Monat in Euro |
|---|---|---|
| Frühstück | 2,30 € | 69 € |
| Mittagessen | 4,57 € | 137 € |
| Abendessen | 4,57 € | 137 € |
| Vollverpflegung | 11,44 € | 333 € |
Der Gesetzgeber legt die Höhe des Sachbezugswerts für Mahlzeiten fest. Diese gilt einheitlich für alle Beschäftigten – unabhängig von Alter, Position oder Betriebszugehörigkeit.
Wichtige Hinweise: Wenn der von Mitarbeitern gezahlte Preis unter dem maßgeblichen Sachbezugswert liegt, wird die Differenz als geldwerter Vorteil versteuert.
Zusätzlich gilt: Der Arbeitgeberzuschuss darf den Sachbezugswert um maximal 3,10 Euro pro Mahlzeit überschreiten. Dabei darf der Zuschuss jedoch den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigen.
Welche Formen gibt es von Mittagessens-Sachbezügen?
Es gibt verschiedene Arten, auf die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Sachbezug für Mahlzeiten gewähren können. Verfügt das Unternehmen über eine Kantine oder betreibt es selbst eine Gaststätte, können Arbeitgeber Ihren Angestellten dort vergünstigtes Essen anbieten.
Dabei gibt es einen Sonderfall: Es gibt einen zusätzlichen geldwerten Vorteil, bei dem die Familie des Angestellten ebenfalls vergünstigt in der Firmenkantine essen kann. Dabei spielt jedoch das Alter der Angehörigen eine Rolle. Für Kinder fällt der mögliche Zuschuss geringer aus als für Volljährige.
Alternativ zur firmeneigenen Kantine oder Gaststätte ist es auch möglich, als Arbeitgeber einen Barzuschuss oder andere Leistungen zur Verbilligung von Mahlzeiten anzubieten. So können Mitarbeiter auswärts essen und dabei sparen.
Beliebt ist die Verwendung von Essensmarken. Diese können physisch oder digital sein. Der Arbeitgeber legt fest, ob er die Mahlzeiten seiner Mitarbeiter ganz oder teilweise bezahlt. Der Sachbezugswert ist für Essensmarken nur dann gültig, wenn nur eine Essensmarke pro Mahlzeit und Arbeitstag genutzt wird.
Sachbezugswerte sind sogar dann gültig, wenn Angestellte, die von ihrem Arbeitgeber einen entsprechenden Mahlzeiten-Sachbezug erhalten, im Homeoffice arbeiten. Und auch dann, wenn der Arbeitstag nur 6 Stunden dauert und eigentlich kein Anspruch auf eine Essenspause besteht, ist es möglich.
Essensmarken können auch auf Grundlage einer Entgeltumwandlung gewährt werden. Dazu muss allerdings der Arbeitsvertrag geändert werden – zum Beispiel in Form einer Zusatzvereinbarung. Bei dieser Art von Sachbezug-Mahlzeit wird dem verringerten Barlohn beim Lohnsteuerabzug der Wert der Essensmarken hinzugerechnet – als Sachbezugswert oder Verrechnungswert der Marken.
Bei einer rein praktisch durchgeführten Entgeltumwandlung, bei der der Arbeitsvertrag nicht geändert wird, wird der Barlohn nicht geändert – selbst dann, wenn weniger ausgezahlt wird. Jedoch zieht man den nicht ausgezahlten Betrag vom Wert der Verpflegung ab. Die Lohnsteuer auf diese Sachlohnleistung verringert sich.
Steuern & Sachbezug-Mahlzeiten – welche Steuerregelungen gibt es?
Es gibt verschiedene Steuerregelungen, die auf den Sachbezug für Mahlzeiten anzuwenden sind. Wir von Probonio geben Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema Steuern und Sachbezug-Mahlzeiten.
Pauschalbesteuerung
Den geldwerten Vorteil der Mahlzeiten, die der Arbeitgeber bezahlt oder bezuschusst, kann mit einer Pauschale von 25 % versteuert werden. Beiträge zur Sozialversicherung entfallen für diesen Betrag. Die Voraussetzung dafür ist, dass es keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die Mahlzeiten als Sachlohn gibt. Als Berechnungsgrundlage kann der monatliche Durchschnittswert angesetzt werden – beispielsweise dann, wenn das Essen in der Kantine von Tag zu Tag variiert.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist bei der Berechnung des Sachbezugs für Mahlzeiten relevant. Bezahlt ein Beschäftigter für eine Mahlzeit inklusive Getränk einschließlich Umsatzsteuer weniger als den Sachbezugswert, wird die Differenz als geldwerter Vorteil gewertet und gilt als steuerpflichtig.
„M“ in Lohnsteuerabrechnung
In der Lohnsteuerabrechnung gibt es die Möglichkeit, bestimmte Buchstaben auszuweisen. In Zeile 2 lässt sich „M“ für „Mahlzeitengestellung“ eintragen. Seit 2014 besteht die Pflicht zur Bescheinigung einer Mahlzeitengestellung.
Relevant ist die Bescheinigung dann, wenn Arbeitnehmern während einer beruflichen Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit gestellt wurde. Auch bei der beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung ist das „M“ in der Lohnsteuerabrechnung relevant.
Der Arbeitgeber muss eine Mahlzeit unentgeltlich oder verbilligt anbieten. Hier spielt der amtliche Sachbezugswert der zu bewertenden Mahlzeit in Höhe von 60 Euro eine wichtige Rolle.
2022 wurde die Freigrenze für Sachbezüge auf 50 Euro pro Monat angehoben. Diese Art von Sachbezug kann dann gewährt werden, wenn sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt erfolgt.
Fazit: Mahlzeiten als Sachbezug 2026
Ein Sachbezug kann vielfältige Formen annehmen. Eine Möglichkeit ist ein Sachbezug in Form von Mahlzeiten anzubieten. Diesen können Arbeitgeber Ihren Angestellten freiwillig anbieten, um ihnen Mahlzeiten vergünstigt oder kostenlos zur Verfügung zu stellen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Mahlzeiten als Sachbezug
Die Versteuerung von Sachbezug-Mahlzeiten kann individuell oder pauschal erfolgen.

