Das Mittagessen ist eine wichtige Mahlzeit für die meisten Arbeitnehmer. Es fördert die Produktivität und Konzentration und sorgt für ein hohes Wohlbefinden. Daher können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Mahlzeiten in Form eines Sachbezugs zur Verfügung stellen. Was es dabei 2024 zu beachten gilt, zeigt dieser Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
Sachbezugswerte können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern freiwillig zusätzlich zum Arbeitsentgelt anbieten.
Mahlzeiten sind eine beliebte Möglichkeit, um einen Sachbezugswert zu gewähren.
Es gibt verschiedene Arten der Versteuerungen, die Arbeitgeber kennen sollten.
Da die Höhe von Sachbezugswerten für Mahlzeiten immer wieder variiert, sind in 2024 andere Werte als in 2023 zu berücksichtigen.
Bei Sachbezugswerten handelt es sich um Einkünfte, die nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören und nicht als Geldleistung gewährt werden. Arbeitgeber können solche Leistungen freiwillig erbringen, um ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun und ihre Bindung zum Unternehmen zu stärken.
In der Regel hat ein Sachbezugswert einen praktischen Nutzen. Daher sind Sachbezüge wie ein Mobilitätsbudget, Firmenfitness oder auch Mahlzeiten sehr beliebt. Das steigert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und kann sich langfristig positiv auf das Arbeitsklima auswirken.
Arbeitgeber und -nehmer sollten wissen, dass es eine Maximalgrenze Sachbezüge in Form von Mahlzeiten gibt. Diese werden vom Gesetzgeber festgelegt und werden von Jahr zu Jahr angepasst. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern somit einen Sachbezug für Mahlzeiten im Jahr 2024 gewähren möchten, sollten Sie die aktuelle Höhe kennen.
Im Jahr 2024 liegt der Sachbezugswert für Verpflegung, die der Arbeitgeber ganz oder teilweise bezahlen kann, bei 313 Euro im Monat. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 waren es gerade einmal 288 Euro. Somit ist der monatliche Sachbezugswert für Mahlzeiten von 2023 auf 2024 um 25 Euro gestiegen.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Einzelbeträge:
Mahlzeit | Pro Kalendertag in Euro | Pro Monat in Euro |
---|---|---|
Frühstück | 2,17 | 65 |
Mittagessen | 4,13 | 124 |
Abendessen | 4,13 | 124 |
Vollverpflegung | 10,43 | 313 |
Der Gesetzgeber hat die Höhe des Sachbezugs für Mahlzeiten festgelegt. Sie gilt sowohl für Festangestellte als auch für Auszubildende. Das Alter oder der Stand in der Firma haben darauf keinen Einfluss.
Wichtig: Wenn der von den Mitarbeitern gezahlte Preis den maßgebenden amtlichen Sachbezugswert unterschreitet, wird die Differenz des geldwerten Vorteils als Arbeitslohn erfasst. Zudem darf der Zuschuss den amtlichen Sachbezugswert 2024 nicht um mehr als 3,10 Euro überschreiten. Der Zuschuss des Arbeitgebers darf also den Sachbezugswert überschreiten, den Preis der Mahlzeit jedoch nicht.
Es gibt verschiedene Arten, auf die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Sachbezug für Mahlzeiten gewähren können. Verfügt das Unternehmen über eine Kantine oder betreibt es selbst eine Gaststätte, können Arbeitgeber Ihren Angestellten dort vergünstigtes Essen anbieten.
Dabei gibt es einen Sonderfall: Es gibt einen zusätzlichen geldwerten Vorteil, bei dem die Familie des Angestellten ebenfalls vergünstigt in der Firmenkantine essen kann. Dabei spielt jedoch das Alter der Angehörigen eine Rolle. Für Kinder fällt der mögliche Zuschuss geringer aus als für Volljährige.
Alternativ zur firmeneigenen Kantine oder Gaststätte ist es auch möglich, als Arbeitgeber einen Barzuschuss oder andere Leistungen zur Verbilligung von Mahlzeiten anzubieten. So können Mitarbeiter auswärts essen und dabei sparen.
Beliebt ist die Verwendung von Essensmarken. Diese können physisch oder digital sein. Der Arbeitgeber legt fest, ob er die Mahlzeiten seiner Mitarbeiter ganz oder teilweise bezahlt. Der Sachbezugswert ist für Essensmarken nur dann gültig, wenn nur eine Essensmarke pro Mahlzeit und Arbeitstag genutzt wird.
Sachbezugswerte sind sogar dann gültig, wenn Angestellte, die von ihrem Arbeitgeber einen entsprechenden Mahlzeiten-Sachbezug erhalten, im Homeoffice arbeiten. Und auch dann, wenn der Arbeitstag nur 6 Stunden dauert und eigentlich kein Anspruch auf eine Essenspause besteht, ist es möglich.
Essensmarken können auch auf Grundlage einer Entgeltumwandlung gewährt werden. Dazu muss allerdings der Arbeitsvertrag geändert werden – zum Beispiel in Form einer Zusatzvereinbarung. Bei dieser Art von Sachbezug-Mahlzeit wird dem verringerten Barlohn beim Lohnsteuerabzug der Wert der Essensmarken hinzugerechnet – als Sachbezugswert oder Verrechnungswert der Marken.
Bei einer rein praktisch durchgeführten Entgeltumwandlung, bei der der Arbeitsvertrag nicht geändert wird, wird der Barlohn nicht geändert – selbst dann, wenn weniger ausgezahlt wird. Jedoch zieht man den nicht ausgezahlten Betrag vom Wert der Verpflegung ab. Die Lohnsteuer auf diese Sachlohnleistung verringert sich.
Es gibt verschiedene Steuerregelungen, die auf den Sachbezug für Mahlzeiten anzuwenden sind. Wir von Probonio geben Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema Steuern und Sachbezug-Mahlzeiten.
Den geldwerten Vorteil der Mahlzeiten, die der Arbeitgeber bezahlt oder bezuschusst, kann mit einer Pauschale von 25 % versteuert werden. Beiträge zur Sozialversicherung entfallen für diesen Betrag. Die Voraussetzung dafür ist, dass es keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die Mahlzeiten als Sachlohn gibt. Als Berechnungsgrundlage kann der monatliche Durchschnittswert angesetzt werden – beispielsweise dann, wenn das Essen in der Kantine von Tag zu Tag variiert.
In der Lohnsteuerabrechnung gibt es die Möglichkeit, bestimmte Buchstaben auszuweisen. In Zeile 2 lässt sich „M“ für „Mahlzeitengestellung“ eintragen. Seit 2014 besteht die Pflicht zur Bescheinigung einer Mahlzeitengestellung.
Relevant ist die Bescheinigung dann, wenn Arbeitnehmern während einer beruflichen Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit gestellt wurde. Auch bei der beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung ist das „M“ in der Lohnsteuerabrechnung relevant.
Der Arbeitgeber muss eine Mahlzeit unentgeltlich oder verbilligt anbieten. Hier spielt der amtliche Sachbezugswert der zu bewertenden Mahlzeit in Höhe von 60 Euro eine wichtige Rolle.
2022 wurde die Freigrenze für Sachbezüge auf 50 Euro pro Monat angehoben. Diese Art von Sachbezug kann dann gewährt werden, wenn sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt erfolgt.
Die Versteuerung von Sachbezug-Mahlzeiten kann individuell oder pauschal erfolgen.
Wenn der Wert einer Mahlzeit den Betrag von 60 Euro übersteigt, betrachtet man sie als Belohnungsessen und sie werden mit ihrem tatsächlichen Wert als Arbeitslohn versteuert.
Mit einem Essenszuschuss können Arbeitgeber ihren Angestellten steuerfrei eine Unterstützung beim arbeitstäglichen Mittagessen bieten.