Sachbezugswerte 2027: neue Werte für Verpflegung & Unterkunft im Überblick

Annika Kräft
Benefit-Expertin
Lesezeit: 5 Minuten
Aktualisiert: 21. September 2026
Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft werden in der Regel jährlich an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Die geplante Anhebung des Sachbezugswerts für Verpflegung auf 355 Euro pro Monat hat auch Auswirkungen auf den steuerfreien Essenszuschuss, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren können. Die Werte für 2027 sind zwar aktuell vorläufig, geben aber bereits eine verlässliche Orientierung für Lohnabrechnung und Budgetplanung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Sachbezugswerte 2027 steigen voraussichtlich auf 355 Euro monatlich für Verpflegung und auf 289 Euro für Unterkunft.
- Der Tageswert für Mittag- oder Abendessen liegt dann bei je 4,70 Euro, damit steigt der der maximale Betrag für den steuerfreien Essenszuschuss vom Arbeitgeber auf 7,80 Euro pro Arbeitstag.
- Aktuell sind die Sachbezugswerte für 2027 noch vorläufig. Sie stehen im Entwurf der Änderung der SvEV, der noch final vom Bundesrat bestätigt werden muss.
Was sind Sachbezugswerte?
Sachbezugswerte sind amtlich festgesetzte Geldwerte für Sachleistungen, die Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gewähren – etwa kostenlose Mahlzeiten oder Unterkunft. Sie bilden den geldwerten Vorteil ab, der bei der Berechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden muss. Rechtsgrundlage ist die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).
Sachbezugswerte 2027 auf einen Blick
Die vorläufigen Sachbezugswerte 2027 im Überblick:
Sachbezugswerte für Verpflegung 2027
Der Gesamtwert für freie Verpflegung steigt 2027 voraussichtlich auf 355 Euro monatlich. Dieser Betrag setzt sich aus den Einzelwerten für Frühstück, Mittag- und Abendessen zusammen und ist relevant, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten vom Arbeitgeber erhalten.
Sachbezugswert für Frühstück 2027
Für ein Frühstück liegt der vorläufige Sachbezugswert 2027 bei 2,43 Euro pro Kalendertag bzw. 73 Euro monatlich.
Sachbezugswert für Mittag- und Abendessen 2027
Für Mittag- oder Abendessen beträgt der Sachbezugswert jeweils 4,70 Euro pro Kalendertag bzw. 141 Euro monatlich. Dieser Wert ist besonders für die Berechnung des steuerfreien Essenszuschusses relevant.
Sachbezugswert für Unterkunft 2027
Der Sachbezugswert für Unterkunft steigt 2027 voraussichtlich auf 289 Euro monatlich. Weicht der tatsächliche ortsübliche Mietpreis erheblich vom Tabellenwert ab, kann alternativ der ortsübliche Mietpreis angesetzt werden (§ 2 Abs. 3 SvEV).
Sachbezugswerte 2026 und 2027 im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Vorjahr:
| Sachbezugswert | 2026 | 2027 (vorläufig) |
|---|---|---|
| Verpflegung (monatlich) | 345 € | 355 € |
| Frühstück (pro Tag) | 2,37 € | 2,43 € |
| Mittag-/Abendessen (pro Tag, je) | 4,57 € | 4,70 € |
| Unterkunft (monatlich) | 285 € | 289 € |
Wie werden die Sachbezugswerte 2027 berechnet?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) passt die Sachbezugswerte jährlich auf Basis der Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Unterkunft an. Die Anpassung erfolgt automatisch über die SvEV, sodass Arbeitgeber die Werte nicht selbst berechnen müssen, sondern die amtlich festgelegten Beträge übernehmen.
Wie werden Sachbezugswerte versteuert?
Sachbezüge, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren, gelten als geldwerter Vorteil und sind damit grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie werden dem regulären Bruttolohn hinzugerechnet und entsprechend individuell versteuert. Die Sachbezugswerte legen dabei fest, wie hoch der geldwerte Vorteil für gewährte Sachbezüge wie freie Mahlzeiten oder freie Unterkunft zu bewerten ist.
Essenszuschuss 2027: Wie hoch ist der maximale Zuschuss?
Wird der Sachbezugswert für Verpflegung angehoben, steigt auch die Höhe des Essenszuschusses, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei gewähren können. Der steuerfreie Essenszuschuss setzt sich aus dem amtlichen Sachbezugswert für Mittag- oder Abendessen (voraussichtlich 4,70 Euro) und einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 3,10 Euro zusammen. In Summe können Arbeitgeber ihren Beschäftigten damit 2027 voraussichtlich bis zu 7,80 Euro pro Arbeitstag steuerbegünstigt zur Verpflegung erstatten.
Voraussetzungen für einen steuerbegünstigten Essenszuschuss
Der Essenszuschuss darf nur für tatsächliche Arbeitstage gewährt werden, an denen eine Mahlzeit eingenommen wird.
Es muss sich um eine tatsächlich eingenommene Mahlzeit handeln, kein reiner Geldbetrag ohne Zweckbindung.
Damit der Zuschuss von bis zu 7,80 Euro steuerfrei bleibt, muss der Arbeitnehmer einen Eigenanteil in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts leisten.
Arbeitgeber müssen entsprechende Nachweise über die Mahlzeiteneinnahme führen oder ein dafür vorgesehenes System nutzen.
Für wen gelten die Sachbezugswerte?
Die Sachbezugswerte gelten grundsätzlich für alle Beschäftigten, denen Arbeitgeber Verpflegung oder Unterkunft kostenlos oder vergünstigt zur Verfügung stellen – dazu zählen Angestellte, Auszubildende sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch mitarbeitende Familienangehörige.
Was müssen Arbeitgeber zum Jahreswechsel 2027 beachten?
Lohnabrechnungssysteme rechtzeitig auf die neuen Werte umstellen.
Interne Richtlinien zu Essenszuschuss und Verpflegung prüfen und bei Bedarf anpassen.
Budgets für Benefits wie den Essenszuschuss an die neuen Beträge anpassen.
Die finale Bestätigung der Werte durch den Bundesrat im Blick behalten, da sich Details noch ändern können.
Sachbezugswerte mit Probonio umsetzen

Die jährliche Anpassung der Sachbezugswerte bedeutet für Arbeitgeber wiederkehrenden administrativen Aufwand – insbesondere bei der korrekten Abbildung des Essenszuschusses in der Lohnabrechnung. Mit digitalen Lösungen wie den digitalen Essensmarken von Probonio lassen sich die aktuellen Sachbezugswerte automatisch berücksichtigen, sodass Arbeitgeber den steuerbegünstigten Essenszuschuss unkompliziert und rechtssicher an ihre Mitarbeiter auszahlen können.

Häufige Fragen zu den Sachbezugswerten 2027
Sachbezugswerte sind amtlich festgesetzte Geldwerte für Sachleistungen wie Verpflegung oder Unterkunft, die Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gewähren. Sie dienen als Bemessungsgrundlage für Steuer und Sozialversicherung.
